Bei Geschäften zwischen zwei Unternehmen greift der Verbraucherschutz nicht. Das bedeutet, dass Sie als Selbständiger nach einem Vertragsabschluss in der Regel kein Rücktrittsrecht geniessen. |
|
Verträge, die den Druck einer Anzeige in einer Werbebroschüre sowie das Verteilen derselben in einem bestimmten Gebiet zu Werbezwecken zum Inhalt haben, werden als Werbeverträge qualifiziert (OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 88, Seite 945) |
| |
# |
Nicht nur die Werbemassnahme als solche, sondern deren Wirkung auf einen potentiellen Adressatenkreis, also die Werbewirksamkeit der avisierten Werbemassnahme, ist "essentialia" eines solchen Vertrages und somit geschuldeter Werkerfolg. |
# |
Zu den vertragswesentlichen Bestandteilen gehören neben Angaben zu den Vertragsparteien und dem für ein Werk zu entrichtenden Preis all diejenigen Elemente, die den zu erreichenden Werkerfolg charakterisieren und bestimmbar machen. |
# |
Zur Bestimmbarkeit des geschuldeten Erfolges eines Werbevertrages, also der Werbewirksamkeit einer Massnahme, ist erforderlich, dass hinreichend präzise Angaben zu den Auslieferungsstellen in dem Vertrag enthalten sind. |
|
LG Mainz 6 S 87/08 vom 18.12.2008 |
| |
| Anfechtungserklärung
wegen arglistiger Täuschung |
20.02.2009 LG Fulda Az. 1 S 177/08 -
Anfechtung wegen Täuschung bei Adressbuchbetrug / Anzeigenbetrug auch bei eigener Mitschuld noch möglich.
Die Sorglosigkeit der Beklagten selbst, die den Hinweis auf der Vertragsurkunde, dass die Broschüre nicht in Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen oder Behörden herausgegeben werde, nicht beachtet habe, hebe das Anfechtungsrecht wegen Täuschung nicht auf. Die Ursächlichkeit der arglistigen Täuschung für eine Entscheidung werde nicht negiert, wenn die andere Partei die Täuschung erleichtere. Quelle: Jurablogs.com |
| Zur den Anfechtungserklärungen |