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Das "Branchenbuch" Formular - eine Henghuber-Variante - Am Rande der Legalität
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Liste der Firmen, die eine Art "Branchenbuch"- Formular benutzen - im unteren Teil dieser Seite...
Das "Branchenbuch" Formular - die Methode

Auch das sog. "Branchenbuch" Formular ist bereits mehrfach und von vielen Gerichten verboten worden. - Trotzdem wird es weiter benutzt - das Verbot bezieht sich ja immer nur auf die Firma, die es benutzt hat - also schnell eine neue Firma her und weiter gehts. Hier empfiehlt sich eine Unterlassungsklage / Feststellungsklage, die man vor dem juristischen Hintergrund wohl nicht mehr verlieren kann (Mehr zum Thema Feststellungsklage) Darüberhinaus sollte man Strafanzeige erstatten - je mehr Strafanzeigen eingehen, umso grösser ist die Wahrscheinlichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung.

Neben dem eigentlichen "Branchenbuch" Formular tauchen zahlreiche Varianten auf. Entscheiden Sie selber, aus welcher Masche die irreführenden Merkmale hauptsächlich übernommen wurden - Henghuber - Branchenbuch oder Lüdenbach ?


Die "Branchenbuch" Irreführung in der Überschrift
= Branchenbuch (Ort) ohne Absender / Firmen Logo führt zu Verwechslungen hinsichtlich des Mediums und des Verlages. Es wird so getan, als ob der Absender das offizielle "Branchenbuch" ist - und es wird so getan, als handele es sich um einen Adresseintrag in einem Buch. Der Empfänger des Formulars nimmt natürlich an, es handele sich um einen Eintrag im offiziellen Branchenbuch der Telekom, Swisscom, des Herold usw. und unterschreibt.
Der Titel z. B.: "Branchenbuch Berlin" ist mit der Farbe gelb unterlegt (manchmal gibt es auch ein ins orange gehendes gelb) - und natürlich vermutet man hinter der Bezeichnung "....buch" keine wertlose Internet Adressensammlung.

Dieser Eindruck wird unter der Überschrift mit " Ihr Angebot 2005 / 06" verstärkt - aha denkt der Kunde, das ist die jährliche erscheinende Ausgabe des Branchenbuchs von 2005, 2006 - dieser Eindruck wird noch einmal verschärft durch die Tabelle unter der Überschrift = Region - Ausgabejahr - Eintragungsart.  Alles Attribute, die mit einem überregionalen, permanenten Internetregister nichts zu tun haben sondern eher zutreffen auf ein regelmässig erscheinendes, gedrucktes Medium wie das offizielle Branchenbuch. Diese "Beschreibung" der Dienstleistung dient offensichtlich lediglich dem Zweck der weiteren Irreführung.
Der Preis ist wie beim Henghuber Formular (siehe dort) in einem Fliesstext im unteren Drittel versteckt   - in einem kleinen Text in Schriftgrösse 9, das ist sehr klein.
Korrektur eines bereits existierenden Eintrags: Die Firmendaten sind bereits voreingetragen und die Überschrift "Eintragungsantrag / Korrekturabzug" will den Irrtum erzeugen, dass es sich hierbei um die Korrektur von Daten handelt, die bereits vorhanden und veröffentlicht sind und für eine Neubearbeitung überprüft werdne müssen.
Grundeintrag ./. Standard Business Eintrag
Natürlich ist auch der Begriff "Standard Business Eintrag" eine Irreführung - denn es handelt sich dabei nicht, wie man annehmen soll, um den üblicherweise kostenlosen Grundeintrag.
Der Eintrag so wie er bereits eingetragen ist , würde dem Easy Business Eintrag entsprechen (kostenlos)

Das gesamte Formular ist auf Täuschung ausgerichtet und die kaufm. Sorgfaltspflichtverletzung kann dem nicht entgegen gehalten werden . ...
Die Liste der auf das Unterbewusstsein, auf Routinehandlungen und gewohntes Geschäftsgebaren abzielenden Irreführungen liesse sich endlos fortsetzen. Dieses Formular ist ein einziger hinterhältiger Betrugsversuch.
Hier ein Formularmuster

Erfahrungsgemäß werden die Opfer durch Mahnungen , Inkassoschreiben, Telefonate, Drohungen oder gar Klagen per Rechtsanwalt zermürbt und / oder sollen wenigstens einen Vergleich eingehen.

Hier hilft nur eins: Strafanzeige und Feststellungsklage


Rechtliche Lage
Januar 2012

Im Juni 2011 erkannte der BGH  (zum Urteil) , daß die Trickformulare, wie sie ähnlich auch in dem hier dokumentierten Fall eingesetzt wurden, betrügerisch sind.
Damit geht hoffentlich diese Ära der Unterschriftenerschleichung zu Ende, die bis dahin in einer Grauzone des Rechts gedeihen konnte.
Denn bis zu diesem Urteil argumentierten die Betrüger mit einem anderen BGH Urteil. Demnach sollte jeder Gewerbetreibende alles, was er unterschrieb, sehr sorgfältig  lesen und kontrollieren. Und so konnten die Betrüger leicht ihre versteckten Fallen als Sorglosigkeit des Gewerbetreibenden deklarieren. Es sei eben aus Nachlässigkeit unetrschrieben worden - und dafür müsse der Gewerbetreibende zahlen...

25.02.2010

Urteil OLG Frankfurt 6. Zivilsenat 6 U 237/08

Die Verwendung des Begriffs "Branchenbuch" für ein aus bezahlten Einträgen bestehendes Sammelwerk ist (nur) dann nicht irreführend, wenn sich aus der Werbung hierfür hinreichend deutlich ergibt, dass das Verzeichnis keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann.
2009
Kommentar zu den Urteilen LG München 13 S 8210/09 vom 06.10.2009 / AG München 251C 33623/08 vom 15.04.2009
In dem Amtsgerichts-Urteil ist deutlich gesagt, dass die juristischen Finten der Betrüger in Wirklichkeit Betrug und arglistige Täuschung sind. Alle diese Trickformulare berufen sich ja auf ein BGH Urteil, in dem gesagt wurde, dass der Geschäftsmann ordentlich lesen muss, bevor er etwas unterschreibt. Dieses Urteil - so das Amtsgericht - kann allerdings nicht den § 123 BGB aushebeln, in dem Arglist und Täuschung definiert sind. Mehr Info

Formularverbot: OLG Frankfurt 6 U 242/08 vom 26.03.2009 | LG Frankfurt Main 3/8 O 96/08

"... weil...die beanstandete Werbeaussendung geeignet ist, einen nach den Gesamtumständen hinreichend grossen Teil des angesprochenen Verkehrs über ihren wahren Charakter zu täuschen, nämlich den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Formulars werde lediglich eine Aktualisierung der Eintragungsdaten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen...."
August 2008 Branchenklick GmbH: OLG München hält Betrug für legale Geschäftsmethode - Das OLG München hat den Versuch der Staatsanwaltschaft München vereitelt, den Betrug der Heller Mafia  strafrechtlich zu verfolgen Mehr Info
2005
Das "Branchenbuch"-Formular der Branchenklick GmbH wird wegen Sittenwidrigkeit vom LG Hamburg verboten - Zum Urteil
macht aber nichts - mit kleinen Änderungen läuft das Geschäft weiter. Mehr Info
02.07.2004
Ein gleichartiges Formular des OBB war bereits als sittenwidrig gerichtlich verboten worden
Urteil Damals wurde es noch vom Eurpopean Businessguide (Oliver Heller) vertrieben
LG Frankfurt / Main (Az.: 3-11 O 1 / 04) am 02.07.2004

...verstehen die angesprochenen Verkehrskreise unter der Bezeichnung “Branchenbuch" ein vollständiges oder nahezu vollständiges Verzeichnis aller Branchen und Betriebe der jeweils bezeichneten Region. Der seit Jahrzehnten gebräuchliche Begriff  “Branchenbuch" bezeichnet nach allgemeiner Anschauung ein (fast) vollständiges Verzeichnis aller Branchen und Betriebe... Da das von der Antragsgegnerin angebotene Adressen-Sammelwerk den von den angesprochenen Verkehrskreisen gestellten Anforderungen an ein Branchenbuch nicht entspricht, ist die Bezeichnung irreführend..."

Die strafrechtliche Seite
Auszüge aus dem Urteil vom Amtsgericht Rostock - 23 Ls 567/06 - 418 Js 13098/06 StA HRO - Strafverfahren gegen Herbert Rossa
"...Bei objektiver Betrachtungsweise und nach der Verkehrsanschauung wurde in dem Anschreiben der "MR‑GmbH" "miterklärt", dass es sich dabei entweder lediglich um die schriftliche Aufforderung der die "Gelbe Seiten" oder "Das Örtliche" herausgebenden "DeTe Medien" zur Überprüfung/Korrektur von persönlichen Daten und ggfls. auch zur Verlängerung eines bereits bestelienden Vertragsverhältnisses oder es sich um ein Angebot zur kostenfreien oder nur mit geringen Kosten verbundenen (Neu)Aufnahme in eines der vorbezeichneten Telefonbücher oder anderes Branchenverzeichnis gehandelt hat. Dafür sprach zunächst, dass dem Anschreiben die typischen Angebotsmerkmale von Anrede und Grussformel fehlten. Vor allem aber musste insoweit gesehen werden, dass einerseits der Begriff "Korrekturabzug" durch Fettdruck und besondere Schriftgrösse sowie andererseits das Feld mit den darin voreingetragenen persönlichen Unternehmensdaten auf Grund dessen Grösse und zentraler Plazierung derart besonders hervorgehoben worden sind, dass sie beim ersten Blick als der wesentliche Inhalt des Anschreibens verstanden werden mussten. Dadurch aber ist der Eindruck erweckt worden, dass es vorliegend lediglich um eine Korrektur/Überprüfung von bereits veröffentlichten Daten für deren Neubearbeitung gegangen ist, der durch die weitere Herausstellung der in diesem Zusammenhang genannten Rücksendungsfrist sogar noch verstärkt worden ist. Zudem brauchten die Emfänger bei einem Blick auf das Einschreiben nicht von einer ihnen daraus möglicherweise erwachsenen Kostenpflicht auszugehen, weil die Eintragungsart als "Standard plus Eintrag" benannt und durch die Bezeichnung als "Standard"‑vertrag bei ihnen die Vorstellung eines kostenfreien Grundeintrages, ‑wie sie es von anderen Verzeichnissen gewohnt waren, erweckt worden ist.
Demgegenüber traten Hinweise auf den Angebotscharakter des Anschreibens völlig in den Hintergrund. Insoweit war zunächst festzustellen, dass zwar das Wort "Angebot" im Anschreiben mehrfache Erwähnung gefunden hat, doch deren Benutzung wegen der insoweit zumeist verwendeten kleinen Schriftgrössen, teilweise vorgenommener Wortverknüpfungen ("Angebots"‑nummer, "Angebots"monat) sowie der Tatsache, dass es dazu im Rahmen des Fliesstextes gekommen war, kaum ins Auge gefallen sind. Ausserdem deutete die im Kopf des Anschreibens erfolgte Formulierung "Ihr Antrag" eher auf eine Abgabe eines Angebots durch die Empfänger des Anschreibens hin, da es anderenfalls "Unser Angebot" hätte heissen müssen. Weiterhin fehlten zumindest auf der Vorderseite des Anschreibens eine nähere Darstellung der angebotenen Leistung und es waren dort dessen Preis sowie Vertragslaufzeit nur aus dem Fliesstext ersichtlich...


Liste der Firmen, die ein "Branchenbuch"-Formular benutzen - Liste ist nicht vollständig...
275 ABA Medien, Postfach 44 03 03, 90208 Nürnberg
Wilhelm-Späth-Str. 5, D-90461 Nürnberg
Kurt, N. Muster mehr Info
191 ABC Branchenregister GmbH, Görlitzer Strasse 15, D-83395 Freilassing Trapp Sylvia Muster mehr Info
192 Branchendienst Deutschland Ltd. Kunkel, Sandra Muster mehr Info
172 Branchenklick GmbH = www_branchenklick.de Michael Bauer Formular Dez. 2009 mehr Info
158 Branchenklick.net, Heidelberger Str. 44a, 12059 Berlin  - s.a. Hamburger Branchenbuch Wohlfart, Benedikt Johannes Muster mehr Info
276 branchen-local.com / Lexfati srl.
(Geschäftsführer) Laşcu Serghei
str. Voluntarilor. 8/3, 2036 Chisinau, Moldawien Formular  
155 Branchen-Service Ltd. & Co. KG,   Muster mehr Info
285 Branchensuche24 GmbH, OpernTurm, 60306 Frankfurt am Main, Gewerbezentrum Walke 23,
9100 Herisau / Schweiz

Patrick Reichardt

Formular
Frontseite

Rückseite
 
195 B und P Dienstleistungen GmbH, Spindelstrasse 2, 8041 Zürich Bortolini, Markus/ Christoffel Marc Muster mehr Info
217

Das Gelbe Buch - Branchen Media Ltd. / Branchenmedia Ltd., OMEGA 4 NO. 116
6 ROACH ROAD, LONDON, E3 2PA

Don Marco, Salvatore Muster mehr Info
120 Databit Solutions, Tränental 4, 39418 Stassfurt Stoyanov, Muster mehr Info
207 Data Media Verlagsgesellschaft Ltd., Schlossstr. 2, 39435 Egeln, Rückfax an 03925 / 9899030 Stoyanov, Svetlan Muster mehr Info
152 European Businessguide GmbH Oliver Heller Muster mehr Info
213 gelbes-branchenbuch.com - Das Gelbe Branchenbuch - Ucalegon Ltd. ? Muster mehr Info
212 GS Medien & Verlags GmbH, Alte Münchner Strasse 59 a, 85774 Unterföhring, Tel: 089 / 9952929-0 Fax: 089 / 9952929 -29 www.businessregional.net Sill, Gerhard Muster mehr Info
157 J. Kerler Verlag GmbH, Münchener Str. 147, 85051 Ingolstadt Kerler, Jürgen Muster mehr Info
157 Kerler Verlag, Baldestr. 1, 85055 Ingolstadt Kerler, Herbert Muster mehr Info
276

Lexfati srl.  / branchen-local.com
(Geschäftsführer) Laşcu Serghei

str. Voluntarilor. 8/3, 2036 Chisinau, Moldawien Formular
220 lokale-suche.com, Krivogusa Nr. 39 Büro 18, Kargandy / Kasachstan   Formular  
192 Media Communications Vertriebsgesellschaft MC mbH, Kassel Sachse, Dirk   mehr Info
276 Medya Tanitim Tic Ltd., Cemal Sururi Sok. 1, 34733 Istanbul, Türkei www.branchenauskunft-24.com ? Muster  
190 MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH, Goethestr. 19, 18055 Rostock Rossa, Herbert Muster mehr Info
284 Müller Media Verlagsgruppe, Postfach 4152, 65189 Wiesbaden ? Muster  
192 MV Medien Verlagsgesellschaft für Branchenanzeigen mbH, Schopenstehl 22, 20095 Hamburg Büscher, Karl-Heinz   mehr Info
216 NBAG Neue Branchenbuch AG, Rödelheimer Landstrasse 44, 60487 Frankfurt; www.branchenbuch.ag; Juli 2008 aktiv Dr. oec. Irma Stark Muster mehr Info
150 Neue Medien Verlags- & Vertriebsgesellschaft mbH ( rechnungsähnliches Angebot ) gleiches Auftreten wie NMV GmbH - aber Sitz in Kassel ( Jan. 04 aktiv ) Dirk Sachse Muster mehr Info
216 Neue Branchenbuch AG / NBAG, Rödelheimer Landstrasse 44, 60487 Frankfurt; www.branchenbuch.ag; Juli 2008 aktiv Fell, Hans-Günter; Dr. oec. Irma Stark Muster mehr Info
150 NM Medien Com. GmbH - 10969 Berlin , Kochstr. 22 Dirk Sachse Muster mehr Info
192 NMV Medien GmbH Verlag & Werbung Eppendorfer Weg 57 a 20259 Hamburg Ruppelt, Steffen   mehr Info
165 OBB - Onlinebranchnebuch.com - s.a. Branchenbuch München (www_onlinebranchenbuch.com ) - 89150 Laichingen Kindler, Stefan Muster mehr Info
155 PREMIUM Daten Service UG, Freiheitsstr. 8, 63808 Haibach Lejda, Daniel Muster mehr Info
211 SGW Branchen- und Telefonbuchverlag Ltd., 69 GREAT HAMPTON STREET, BIRMINGHAM, B18 6EW, England   Muster | AGB's mehr Info
287

Städtisches Branchenbuch Deutschland, Fax: 03212-135737 (Adresse ist nicht angegeben)

  Muster  
113 Tebu Verlag Kösching / Telefonbuchverlag Mauerer, Klosterstr. 16, 85092 Kösching Geschichte des Formulars Mauerer, Thomas Muster mehr Info
113 Telefonbuchverlag E.R. e.K. / Telefonbuch-Verlag E.R. e.K.
Martinstrasse 2, 85092 Kösching (lt. Handelsregister Klosterstrasse 16, 85092 Kösching!) aktiv 2007 Geschichte des Formulars
Rachny, Eberhard Muster mehr Info
113 Telefonbuchverlag Wagner / Regionales Telefonbuch-Online Wagner e.K. Klosterstrasse 16, 85092 Kösching Geschichte des Formulars Wagner, Sven Muster mehr Info
155 TM TeleMedia Verlags GmbH
Postfach 100533, 63705 Aschaffenburg, Hibiskusweg 1, 63741 Aschaffenburg
Sassinek, Natalia Muster mehr Info
155 TSV Telekommunikationsservice Verlags- und Vertriebsges. mbH, Postfach 100833, 63705 Aschaffenburg - Hibiskusweg 1, 63741 Aschaffenburg - Fax: 01805 - 7447669129
- AG Aschaffenburg HRB 9983
Qyra, Gentian Muster mehr Info
155 TTT-Tele-Service Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH - 63705 Aschaffenburg, Theresienstr. 33 Weitere Anschrift : Hanauer Str. 4, 63739 Aschaffenburg - Amtsgericht Aschaffenburg, HRB 8525 Gentian Qyra + Ewa Sewruk Muster mehr Info
191 online-branchen-register GmbH, online--branchen-register regional
Moosstrasse 60, A-5020 Salzburg
Müller, Sylvia Muster mehr Info
213

Ucalegon Ltd., Bangkok, Thailand - gelbes-branchenbuch.com

? Muster mehr Info
190 VBA Medien Vertriebs- und Verlagsgesellschaft mbH, Schoppenstehl 22, 20095 Hamburg Büscher, Karl-Heinz Muster mehr Info
192 VBV Medien GmbH, VBV Medien Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH, Schoppenstehl 22, 20095 Hamburg Büscher, Karl-Heinz Muster mehr Info
192 VMC Medien, Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH = NM Medien oder Neue Medien Verlags- und Vertiebsgesellschaft  = NM Pf 19 17 63 14007 Berlin bzw,. Kochstr. 22, 10969 Berlin Büscher, Karl-Heinz Muster mehr Info
192 VNM Medien GmbH Postfach 19 11 52, 14001 Berlin - Kaiserdamm 100, 14057 Berlin Ruppelt, Steffen Muster mehr Info
157 Webclick GmbH, Ruessenstrasse 12, 6430 Baar / Schweiz Kerler, Herbert Muster mehr Info
192 WVM Medien GmbH Verlag und Vertrieb, Kaiserdamm 100, 14057 Berlin Otto, Mathias Muster mehr Info
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