Sie
haben das erste Mal bezahlt - jetzt will der Registerbetrüger auch
noch Geld für ein zweites Jahr haben! |
Im
Prinzip ist die Situation nicht anders, als beim ersten Mal! Mehr Info |
| Ein Vertrag,
der durch arglistige Täuschung, Wucher, Betrug und unklar formulierte
AGBs zustande gekommen ist, ist ungültig. |
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| Erfahrungen
und Gegenwehr |
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September
2003
Das Zweite Jahr" muss nicht bezahlt
werden |
Registerbetrüger Girth verliert entsprechenden
Prozess gegen Firma, die das erste Jahr bereits bezahlt hatte. |
Der "Deutsche OnlineService GmbH & Co. KG - Helga
Girth und Klaus Girth, 84508 Burghausen (siehe
auch Firmeninfo) haben versucht, die Zahlung für
ein zweites Vetragsjahr einzuklagen. Vergeblich. |
| Die Richterin erkannte,
dass kein Vetrag "hinsichtlich einer mit Kosten verbundenen
Grundeintragung" zustande gekommen ist. Die Richterin kam
u.a. zu der Überzeugung, dass ein Vertrag gar nicht erst zustande
kam, da unter (Sternchen) "Hinweise" untergebrachte Mitteilungen
nur auf Dinge ihinweisen können, die bereits im eigentlichen Vertragstext
genannt wurden - damit war die Nennung der Kosten unter ferner liefen ungültig. |
| Hier
zum vollständigen Urteil (Rechtsanwalt in diesem
Fall war Kirsch & Hinrichs - s. Anwaltsseite |
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Es
bedarf nicht einmal einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung |
| (obwohl
die weiter zu empfehlen ist !) |
Register Betrüger Girth verliert noch einen zweiten Prozess in der
gleichen Sache: Wieder hatte eine Firma bereits für das erste Jahr
bezahlt. Nun wollte Girth auch das zweite Jahr kassieren. Doch das Amtsgericht
Pirna erklärte am 8. 5. 2003 unter AZ 4 C 863/02, dass die Kostenpflichtigkeit
einer Eintragung garnicht Bestandteil des Vertrags geworden ist, da ein
Verstoss gegen die AGB vorliege. |
Daher erübrige sich eine Erörterung der Frage, ob der Beklagte
den Vertrag....wirksam unter Einhaltung der Anfechtungsfrist wegden arglistiger
Täuschung angefochten hat..." Rechtsanwalt in diesem Fall war
A. Hardt - s. Anwaltsseite. Hier
zum vollständigen Urteil |
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Achtung:
Fristenfalle |
Sie können zwar einen Vertrag für nichtig erklären wegen
arglistiger Täuschung - allerdings müssen Sie eine solche "Anfechtungserklärung"
innerhalb eines Jahres - nach Bekanntwerden der Täuschung
- machen. Man kann sich aber auch sonst noch erfolgreich wehren (s.o.) |
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Ihre Möglichkeiten
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Wenn Sie bereits die erste Rechnung bezahlt haben - dann sollten Sie
nun auf jeden Fall einen Online erfahrenen Rechtsanwalt nehmen. Eine
telefonische Beratung bei einem "Online" erfahrenen Anwalt
kostet nichts oder nicht viel. So etwas können Sie ohne viel Aufwand
per Telefon veranlassen. (
s.a. Rechtsanwälte Übersicht ) |
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