Als
erstes erfährt man durch die Rechnung, (oder durch ein Glückwunsch-Schreiben)
dass man
reingelegt wurde. |
Ab jetzt läuft
die Frist für eine Anfechtungserklärung. Sie haben nur ein
Jahr Zeit, so eine "Anfechtung wegen arglistiger Täuschung" zu erklären
- danach könnte
das Formular als Vertrag gelten, da ihm ja nicht widersprochen wurde. |
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| Man versucht zu stornieren, zu kündigen,
zurückzutreten - vergeblich. |
Höflich, hämisch, zynisch wird einem mitgeteilt,
dass die Leistung schon erbracht sei und daher auf Bezahlung
bestanden werden müsse.
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Man erhält eine Kopie des unterschriebenen Formulars und ein Anschreiben,
dass ja alles ganz deutlich da geschrieben stünde, und wenn man
nicht richtig gelesen hätte, ja dafür könne doch der Verlag
nichts.
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Eine Mahnung mit Fristsetzung nach der anderen kommt, Vergleichsvorschläge
werden per Brief oder Telefon gemacht, Briefe von Anwälten, Inkassofirmen,
Anrufe, Drohungen mit Schufa Einträgen, Prozessgebühren ...usw. das hört
nie auf.
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Erst mit einer Feststellungsklage - dass die verwendeten Formulare unwirksam,
weil sittenwidrig, arglistig, irreführend, wucherisch usw. sind - lässt
sich juristisch ein Schlussstrich ziehen. |
| Zur Info Feststellungsklage |
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| Gerichtsurteile |
sind
ein wesentliches Argument unseriöser Anbieter. Ihre Inkasso-Methoden
würden
sonst nicht funktionieren.
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| Ohne überzeugende Gerichtsurteile kein
Inkasso! |
| Mehr Infos zur Drohung
mit gewonnenen Prozessen und plausible Spekulationen darüber, wie
solche betrügerfreundlichen Urteile wohl zustandekamen. |
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| Wird mit einem Schufa eintrag gedroht? |
| Neuerdings versuchen Firmen, dubiose Forderungen dadurch einzutreiben, dass mit einem Schufa Eintragung gedroht wird. Infos & Tipps |
| JURISTISCH |
AG Wiesbaden 92 C 3458/07 - 22 - vom 15.11.2007 zur Erstattung von Inkassokosten
(Klägerin war hier die DPM Presse- und Medienverlag GmbH) |
"Die Klage war hinsichtlich der geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von 130,50 € abzuweisen. Innkassokosten sind dann nicht erstattungsfähig, wenn der Gläubiger geschäftserfahren ist und die Sache aus der Sicht zum Zeitpunkt der Einschaltung des Dritten zu Inkassozwecken keine besonderen Schwierigkeiten aufwies.
Eine Erstattungspflicht für eigene Aufwendungen des Gläubigers besteht nur insofern, als ein wirtschaftlich denkender Mensch bei der Betrachtung ex ante (im Zeitpunkt der Einschaltung des Inkassobüros) diese für notwendig halten durfte.
Das Überwachen von Zahlungspflichten und die Übersendung von Mahnungen sind einfachste kaufmännische Tätigkeiten, die zum eigenen Pflichtenkreis der Klägerin gehören. Ein beachtenswertes Interesse, diese Tätigkeiten auf eine andere Rechtsperson zu verlagern und so im Ergebnis eine Erstattung der Aufwendungen zu erlangen, bestehen nicht." |
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| TIPP: Sollte sich ein Inkassounternehmen (oder Anwalt) bei Ihnen melden und keine Originalvollmacht vorlegen, antworten Sie innerhalb von 2 Tagen etwa wie folgt: |
"Unter Hinweis auf § 174 BGB weise ich sämtliche Erklärungen in Ihrem Schreiben vom .... mangels Vorlage einer Originalvollmacht zurück".
Um diesen "Angriff" nachzuweisen, sollte der Brief per Einschreiben/Rückschein verschickt werden. |
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