| DATUM |
GERICHT |
AZ |
ERSTRITTEN VON |
GEGEN |
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| 15.04.2011 |
LG Düsseldorf |
38 O 148/10 |
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GWE Wirtschaftsmarketing GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale |
Da das Formular in seinem Gesamtaufbau irreführenden Charakter aufweist, ist es als insgesamt unlautere geschäftliche Handlung
anzusehen |
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| 06.04.2011 |
AG Bonn |
101 C 453/10 |
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Nach Auffassung des Gerichts ist die Klägerin arglistig getäuscht worden. |
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| 22.03.2010 |
AG Stuttgart |
3 C 3109/09 |
RA Alexander Thamm, Mannheim |
GfW Wirtschaftsmarketing GmbH |
hat keinen Anspruch auf Zahlung; TEIL-ANERKENNTNIS-URTEIL |
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| 21.01.2010 |
AG Ingolstadt |
AZ 12 C 2300/09 |
RA Alexander Thamm, Mannheim |
German-Ja GmbH |
Versäumnisurteil -
"...Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, aufgrund des...unterzeichneten Formulars der Beklagten an die Beklagte insgesamt 2213,40 Euro zu bezahlen..." |
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| 16.09.2009 |
AG Bitterfeld-Wolfen |
7 C 527/09 |
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Marktplatz-Deutschland AG |
Die Firma bot "ausdrücklich die kostenlose Veröffentlichung bereits angegebener Daten...an...
Durch die Bitte um Änderung und die unmittelbar nachfolgende Anpreisung "1. Suchbegriff kostenlos" musste der durchschnittliche Vertragsschliessende...schliessen, dass er ein zusätzliches Suchmerkmal kostenfrei angeben konnte..." |
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| 21.04.2009 |
AG Wiesbaden |
93 C 1424/08 |
RA Alexander Thamm, Mannheim |
DPM Presse- und Medienverlag GmbH, Wiesbaden |
"Der Vertragsabschluss...ist nämlich seitens der Klägerin in der erkennbaren und ausschliesslichen Absicht initiiert worden, den Vertragspartner zu schädigen und sich dabei ohne nennenswerte Gegenleistung auf Kosten des Gegenüber zu bereichern..." |
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| 28.01.2009 |
AG Köln |
114 C 233/08 |
Rechtsanwälte Wilde, Kaiser-Wilhelm-Ring 22, 50672 Köln |
Calov Internet AG |
"....wäre es Sache der Klägerin gewesen, zur Ausschliessung der objektiven Eignung des Formulars zur Irreführung durch ein transparentes Beispiel in dem Formular klarzustellen, welcher mögliche sogenannte Grundeintrag tatsächlich kostenlos ist...." - das AG Köln teilt ausdrücklich nicht das Ergebnis des OLG Celle: "...Hiervon abgesehen liegen der Entscheidung nicht der gleiche Sachverhalt und die streitgegenständlichen AGB der Klägerin zugrunde..." |
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| 10.12.2008 |
LG Wiesbaden |
10 S 27/08 |
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DPM Presse- und Medienverlag GmbH |
Das Urteil AG Wiesbaden wird abgeändert und die Klage abgewiesen. Das Gericht erachtet den Vertrag als sittenwidrig und damit nichtig und kommt zu dem Schluss, dass bewusst getäuscht und dadurch ein Irrtum erregt wurde. Wie schon das LG Köln (Sept. 2007 siehe unten) kommt das LG Wiesbaden zu dem Schluss, dass der Vertragspartner Opfer einer strafrechtlich relevanten Betrügerei geworden sei... |
| 13.06.2008 |
AG Wiesbaden |
93 C 60/08 - 40 |
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| 07.11.2008 |
AG Laufen |
1 C 0348 / 06 |
Kanzlei Michael und Koll., 58261 Gevelsberg |
DPM Presse- und Medienverlag GmbH |
"...Ein wirksamer Vertrag...ist nicht zustande gekommen, weil sich aus dem...Formular...schon nicht konkret bestimmbar ergibt, zu welchen Leistungen die Klägerin mit Annahme des von ihr behaupteten Angebots durch den Beklagten verpflichtet sein soll.
Aus dem...Angebotsschreiben geht...in keiner Weise hervor, ob es sich um ein Gewerbeverzeichnis im Druckmedium oder...im Internet handelt...." |
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| 06.11.2008 |
AG Pirna |
4 C 463/08 |
Rechtsanwalt Theisen, Dresden |
SGW s.r.o. |
Das Übersenden des Formulars an die Beklagte stellt kein Angebot dar. "Es kann bereits deshalb nicht von einem Angebot ausgegangen werden, da es an der Unterschrift der Klägerin fehlt. Es handelt sich insoweit um ein invitatio ad offerendum..." |
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LG Düsseldorf |
19 S 29/08 |
Rechtsanwalt Freytag, 48151 Münster |
TVV Televerzeichnis Verlag GmbH / Hamburg |
verliert Prozess "...die Klausel, wonach die Bestellung für fünf jährlich erscheinende Ausgaben ab Vertragsabschluss gilt, ist als überraschende Klausel gem. § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden, so dass der Vertrag lediglich über die Veröffentlichung der Einträge in einer Jahresausgabe geschlossen wäre...." |
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AG Langenfeld |
54 C 11/08 |
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| 25.09.2008 |
AG Wiesbaden |
92 C 51903/06 - 22 |
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DPM Presse- und Medienverlag GmbH |
"...das Angebot der Klägerin ist insgesamt darauf angelegt, bei einem unbefangenen, nicht allzu aufmerksamen Empfänger den Eindruck zu erwecken, hier einen besonders hochwertigen, seriösen Werbeeintrag in einem offiziellen Register zu einem relativ geringen Preis angeboten zu bekommen, ohne dass dies den Tatsachen entspricht. ..."
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| 12.09.2008 |
AG Wiesbaden |
91 C 5370/07-37 |
Kanzlei Dr. Pantaleon gen. Stemberg, Nehrig & Weis, Schillerstr. 2, 79102 Freiburg www.stemberg.de |
DPM Presse- und Medienverlag GmbH |
Die Beklagte "... hat die Anfechtung erklärt, indem sie unbestritten, sofort nachdem sie die Rechnung erhalten hat, die auf dem Formular angegebene Nummer gewählt und gegenüber einem Mitarbeiter der Klägerin erklärt hat, dass sie keine kostenpflichtige Anzeige aufgeben wollte, sondern davon ausging, kostenlos in ein Verzeichnis aufgenommen zu werden...." |
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| 03.06.2008 |
AG Mainz |
80 C 369/07 |
RA Alexander Thamm, Mannheim |
Feststellungsklage gegen Thomas Fink (Handelsegisterzentrale)
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"Das mit "Handelsregisterzentrale für Industrie, Handel und Gewerbe" überschriebene Formular erweckt durch Wortwahl und äussere Gestaltung den Eindruck, es handele sich um...ein offizielles überregionales Gewerbeverzeichnis..." |
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| November 2007 |
LG Berlin |
53 S 9/07
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DPM Presse- und Medienverlag GmbH |
DPM unterliegt vor dem LG Berlin. Das Landgericht Berlin (53 S 9/07) hat in der mündlichen Verhandlung vom 09.11.2007 bestätigt, dass der Vertrag mit DPM nichtig ist. Daraufhin hat DPM ihre Berufung gegen das Urteil zurückgenommen. Damit ist die Entscheidung des AG Berlin Mitte (11 C 196/06) v. 15.12.2006 rechtskräftig. |
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| 30.10.2007 |
LG Trier |
1 S 181 / 07 |
Rechtsanwalt Hosp, 54516 Wittlich |
DPM Presse- und Medienverlag GmbH |
verliert Prozess: "Selbst wenn man von einem wirksamen Werkvertrag ausginge, stünde der Klägerin der geltend gemachte Werklohnanspruch nicht zu. Zutreffend geht das Amtsgericht davon aus, dass allenfalls eine Vertragsbindung von 1 Jahr vereinbart wurde, weshalb die Klägerin verpflichtet gewesen wäre, innerhalb eines Jahres ab Zustandekommen des Werkvertrags die für die Basisauskunft massgeblichen Daten der Beklagten zu veröffentlichen..." |
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| 26.09.2007 |
LG Köln |
9 S 139/07
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DPM Presse- und Medienverlag GmbH |
"...Der Vertragsschluss auf Eintragung der Gewerbedaten der Beklagten in das "Deutsche Gewerbeverzeichnis" ist...seitens der Klägerin in der erkennbaren und ausschliesslichen Absicht initiiert worden, den Vertragspartner zu schädigen und sich dabei ohne nennenswerte Gegenleistung auf Kosten des Gegenübers zu bereichern..." |
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| 04.09.2007 |
AG Neukölln |
15 C 263/07 |
Rechtsanwalt Schick / Berlin (siehe Anwaltsliste) |
DPM Presse- und Medienverlag GmbH
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"In dem Schreiben der Klägerin...ist ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages nicht zu erblicken. Vielmehr handelt es sich um ein sogenanntes invitatio ad offerendum...." |
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| 31.08.2007 |
AG Dresden |
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Rechtsanwalt Backs, 01097 Dresden |
DPM Presse- und Medienverlag GmbH |
DPM verliert Prozess in Dresden, da die in dem Eintragungsangebot beschriebenen Leistungen nicht erbracht wurden |
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| 14.08.2007 |
AG Hohenschöhnhausen |
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Rechtsanwalt Frommer, Berlin |
DPM Presse- und Medienverlag GmbH |
DPM verliert Prozess: "Nach Ansicht des Gerichts täuscht die Klägerin arglistig über den Umfang und die Bedeutung ihrer Leistung" |
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| 10.08.2007 |
AG Hamburg-Wandsbek |
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BGZ gewerbliches Internetmarketing e.K. , Patrick O. Hewer
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hat keinen Anspruch auf Zahlung - "der Beklagte ist zur Anfechtung berechtigt, weil e sich in einem Irrtum über den Inhalt seiner Erklärung befand. Er ging davon aus, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Eintragung in das Firmenregister des Klägers bestand, während tatsächlich nur ein privatvertragliches Angebot auf Abschluss eines Inseratvertrages vorlag..." |
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| Mai 2007 |
AG Öhringen |
2C 654/04 |
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Interbusiness Research Insistute SA |
Interbusiness Research Insistute SA erscheint nicht, kassiert Versäumnisurteil und muss die Kosten des Rechtsstreits tragen |
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| 30.01.2007 |
AG Bochum |
63 C 472/06 |
Rechtsanwalt Haase, 58452 Witten |
DPM Presse- und Medienverlag GmbH |
"...Das Gericht ist im übrigen der Auffassung, dass die Klägerin die nach dem Vertrag geschuldete Leistung nicht oder jedenfalls nur mit einem erheblichen Mangel behaftet erbracht hat. Nach dem Vertrag war eine Interneteintragung im "Deutschen Gewerbeverzeichnis" geschuldet. Tatsächlich betreibt die Klägerin eine Internetseite mit der Bezeichnung "www.gewerbeerfassung.de" und veröffentlicht das "Deutsche Gewerbeverzeichnis" auf dieser...." |
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| 15.12.2006 |
AG Mitte |
11 C 196/06 |
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DPM Presse- und Medienverlag GmbH |
DPM verliert Prozess "...Die Beklagte war über den Inhalt ihrer Erklärung im Irrtum...Das Hervorrufen dieses Irrtums wird durch die Art des Formularaufbaus und des Textes begünstigt und ist fast unumgänglich. Es spricht einiges dafür, dass die Irrtumserregung von der Klägerin gewollt ist, so dass auch ein Anfechtungsrecht nach § 123 BGB in Betracht kommt (Anfechtung wegen arglistiger Täuschung). Der Text ist so missverständlich formuliert, dass jemand, der ihn nicht langsam und Wort für Wort liest, sondern überfliegt, die entscheidenden Passagen übersehen muss...." |
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