www.raubwirtschaft.info

Aktuelles - NEWS-Kalender

| Home | Kontakt | Datenschutzerklärung | Suche | Wir über uns |

 

| Adressenverlage | Anzeigenwerber | Verbraucherfallen | Firmen A - Z | Namen A - Z | Lexikon |
JURISTISCH
| Das "Henghuber-Formular" | Das Branchenbuch-Formular | Das ABC-Formular | Das rechnungsähnliche Formular | Die Lüdenbach-Masche |
| Urteilssammlung | Feststellungsklage - Wann, Warum, Wie | Geld-Zurück-Forderungen | Das zweite Vertragsjahr | Was jedermann tun kann |
Urteilssammlung zu rechnungsähnlichen Formularen
DIE RECHTSLAGE

Deutschland

Österreich

Schweiz

Niederlande

Tschechien

Italien


WAS TUN?

Anfechtung eines Vertrages

Rechtsanwalt benötigt?

Feststellungsklage

Strafrechtlich


KOMMENTARE

Treu und Glauben

Am Rande der Legalität

Wenn eine Firma im Ausland sitzt

BGH Urteil wird zur juristischen Irreführung genutzt


ARGUMENTE VOR GERICHT

Wie Anbieter argumentieren

Gegenargumente


RECHERCHE

VAT-Nummer prüfen

Rechtsdienstleistungsregister

Bankensuche

Handelsregister


österr. UWG § 28a.
Es ist verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für Eintragungen in Verzeichnisse, wie etwa Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register, mit Zahlscheinen, Erlagscheinen, Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmissverständlich und auch graphisch deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich lediglich um ein Vertragsanbot handelt. -
Dazu ist noch festzuhalten, dass der OGH einen äusserst strengen Massstab an die Irreführungsneigung anlegt!
Urteil gegen Ron Täubert
Leitsatz Die Versendung rechnungsähnlich aufgemachter Formulare an Firmen, die kurz zuvor eine Eintragung im Handelsregister angemeldet haben, erfüllt den Tatbestand des Betruges auch dann, wenn die Firmen auf Grund der auf das Formular geleisteten Zahlung einen Anspruch auf eine Gegenleistung haben
Gericht: BGH 4. Strafsenat Datum: 26. April 2001 Az: 4 StR 439/00 NK: StGB § 263 Abs 1
Leitsatz Wer Angebotsschreiben planmässig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfasst, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung im Sinne des StGB § 263 Abs 1. zum Urteil
Bundesgericht erkennt Irreführungspotential rechnungsähnlicher Formulare
"Das Formular ...ist aufgrund seiner äusseren Ausstattung einer Rechnung des Handelsregisteramtes täuschend ähnlich... Der Beschwerdeführer hat mit seinem Verhalten eine Verwechslungsgefahr mit der Leistung für den Eintrag ins öffentliche Handelsregister geschaffen."
Bundesgericht strafrechtliche Abteilung 6B_272720087SSt vom 08.10.2008

DATUM GERICHT AZ ERSTRITTEN VON GEGEN  

BGH-Urteil Der Versand rechnungsähnlicher Angebotsschreiben mit angehängtem Zahlschein wurde vom BGH verboten

27.01.2012 AG Bremen 4 C 0415/11 RAin Dr. Beyer, 50672 Köln AGR Datenverarbeitung UG hat keinen Anspruch auf Zahlung

06.04.2011 AG Bonn 101 C 453/10     Nach Auffassung des Gerichts ist die Klägerin arglistig getäuscht worden.

02.02.2011 AG Bremen 17C0371/10 RAin Dr. Beyer, 50672 Köln DGR e. K. Deutsches Gewerberegister, Siegfried Bartole Versäumnisurteil - DGR muss Geld zurück zahlen

29.12.2010 AG Wittlich 4a C 591/10 RAin Dr. Beyer, 50672 Köln DGR e. K. Deutsches Gewerberegister, Siegfried Bartole Die Offerte enthält durch ihre Gestaltung erhebliches Irreführungspotential

16.08.2010 AG Hamburg-Wandsbek 716 C 267/10 RA Christian Tomadich, Ohechaussee 19, 22848 Norderstedt Versäumnisurteil: AGZ Allgemeine Gewerbe Zentrale e. K. / Paul Theobald muss Geld zurück zahlen "Es wird festgestellt, dass die Forderungen Verbindlichkeiten der Beklagten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung sind"

14.05.2009 AG Köln 112 C 106/09 RAin Dr. Stephanie Beyer, 50672 Köln AGZ Allgemeine Gewerbe Zentrale muss an Betroffenen 490,28 Euro zurück zahlen Anerkenntnisurteil

08.09.2008 AG Worms 6 C 102/08 RA Alexander Thamm, Mannheim Feststellungsklage gegen Spektrum24 GmbH. Spektrum24 GmbH muss überwiesenes Geld an die Betroffene zurückzahlen. "...Sie (die Klägerin) hat die Zahlung ohne Rechtsgrund geleistet, weil kein Vertrag zustande gekommen ist und der Beklagten daher keine Forderung zustand..."

29.06.2007 AG Hamburg AZ 317 S 198 / 06 RA Alexander Thamm, Mannheim MV Medien Verlagsgesellschaft für Branchenanzeigen
MV muss bereits überwiesene Beträge von 709,68 Euro zurückerstatten.

29.06.2007 AG Hamburg Berufung der MV Medien Verlagsgesellschaft / Dirk Sachse ist nicht gerechtfertigt. "...völlig unbestimmt bleibt auch bei Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die für einen Anzeigeneintrag ebenfalls wesentliche Frage, wo bzw. an wen die CD-Rom vertrieben werden soll...."

April 2007 AG Charlottenburg 218 C 657/06 RA Rüdiger Schling, Münster VMC Medien Verlags- und Vertriebsgesellschaft "...aufgrund der Gestaltung der sogen. "Eintragungsofferte" der Beklagten liegt hier eine arglistige Täuschung des Klägers vor "

31.01.2007 AG Charlottenburg AZ: 213 C 593/06 RA Alexander Thamm, Mannheim VNM Medien GmbH muss Geld zurückzahlen

24.05.2006 AG Hamburg 8B C 33/06 RAin Isabel Fezer, 78315 Radolfzell VBV Medien Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH muss Geld zurückzahlen

13.04.2006 AG Hamburg
35A C 339/05 MV Medien Verlagsgesellschaft mbH muss ergaunertes Geld zurückzahlen


Aus Prozessen lernen!

hier gibt es Urteile und Urteilsbegründungen - aus Prozessen, in denen Adressbuchwerber gewonnen haben. Meist sind formaljuristische Gründe die Ursache....

AG Neukölln AZ 9 C 101 / 01 v. 18. 7. 2001 - Ein Richter beschreibt, wie eine Anfechtung wegen Irrtums hätte aussehen sollen

Urteil des AG Köln AZ 113 C 113 / 01 v. 12. 11. 2001 - Gericht sieht arglistige Täuschung - kann ihr jedoch nicht nachgehen, weil der betrogene Kunde die Anfechtungsfrist nicht eingehalten hat. Prozess verloren - ACHTUNG: Die meisten Gerichte sehen das anders: trotz fehlender Anfechtung wird der Vertrag als ungültig angesehen, da die AGB irreführend oder wettbewerbswidrig sind und somit erst gar kein Vertrag zustandegekommen ist. Siehe Urteilssammlung

Diverse BGH Urteile

Tenor: Wer mit einem sittenwidrigen Formular eine Unterschrift (einen Auftrag) erschlichen hat, darf aus so einem Formular keine Früchte ziehen --- wichtig für Geld zurück Forderungen - hier besonders im Visier: rechnungsähnlich aufgemachte Formulare - also Anschreiben mit angehängter Zahlkarte, die schon teilweise vorausgefüllt ist. Hier zu den BGH Urteilen (pdf Datei)
Urteilssammlung zum "Henghuber-Formular"
Urteilssammlung zu "Henghuber" Formular Varianten
Urteilssammlung zu Branchenbuch-Formularen, die als Korrekturabzug aufgemacht sind
Urteilssammlung zu rechnungsähnlichen Formularen mit angehängtem Zahlschein
Urteile zum Thema Anzeigenfirmen, Polizeiverlage
Liste der gewonnenen Feststellungsklagen