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DATUM GERICHT AZ ERSTRITTEN VON GEGEN  
19.10.2012 AG Ingolstadt 13 C 432/12 RA Alexander Thamm, Mannheim Sven Wagner, Kösching Feststellungsklage: Verwendetes Formular ist betrügerisch (arglistig täuschend)

24.05.2012 AG Greifswald 43 C 198/11 RA Alexander Thamm, Mannheim Florian Wilk Feststellungsklage: Wilk hat keinen Anspruch auf Zahlung

18.01.2012 AG Kleve
30 C 98/11 RA Alexander Thamm, Mannheim UPA Verlags GmbH Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Klägerin durch eine arglistige Täuschung zum Vertragsschluss veranlasst worden ist.

30.06.2011 AG Düsseldorf 28 C 15346/10 RA Alexander Thamm, Mannheim GWE Wirtschaftsmarketing GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale Die Beklagte hat gegen den Kläger keinen Anspruch auf Zahlung

24.05.2011 AG Ingolstadt
12 C 200/11 RA Alexander Thamm, Mannheim Filser Rainer, Fa. Telefonbuchverlag FR E.K Anerkenntnisurteil: Der Beklagte hat den Anspruch der Klägerin anerkannt, so dass er gemäß Antrag zu verurteilen war.

06.04.2011 AG Bonn 101 C 453/10     Nach Auffassung des Gerichts ist die Klägerin arglistig getäuscht worden.

24.02.2011 AG Dortmund
C 11991/09 Rechtsanwalt Thorsten Wachs, Gelsenkirchen Creaprint Medien GmbH & Co. KG Feststellungsklage - Creaprint muss Geld zurück zahlen

11.02.2011 Amtsgericht Itzehoe 94 C 52/11 Rechtsanwalt Seeholzer, Hamburg Abeo Marketing GmbH, Hannover Abeo hat keinen Anspruch auf Zahlung

24.112010 Amtsgericht Böblingen 20 C 1198/10 RA Alexander Thamm, Mannheim Marktplatz Deutschland AG Feststellungsklage gegen Marktplatz Deutschland AG. Marktplatz-Deutschland hat keinen Anspruch auf Zahlung.

September 2010 Ein Mandant von Rechtsanwalt Kloss aus  56073 Koblenz (siehe Anwaltsliste) entschloss sich, eine negative Feststellungsklage zu machen. Das Resultat:
"Zur Vermeidung eines weiteren veröffentlichungsfähigen negativen Urteils liess DAD durch RA Dr.Cyrus einen Vergleich anbieten: DAD gibt die angebliche Forderung von 2.280, 04 Euro auf und übernimmt die Kosten der gerichtlichen Auseinandersetzung, nur die Kosten unserer vorprozessualen Tätigkeit bleiben bei unserer Mandantschaft (rund 125 Euro oder 3, 4 % des Gesamtrisikos in der I. Instanz).  Bei dieser Quote hat unsere Mandantschaft sich dann zu diesem Vergleich entschlossen. DAD hat das Verfahren knapp 1.000 Euro gekostet.  AG Hamburg-Barmbeck  814 C 48/10

31.03.2010 AG Mönchengladbach-Rheydt 15 C 23/10 RA Alexander Thamm, Mannheim

WVM Werbeverlag GmbH

Versäumnisurteil - Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.785,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.08.2009 zu bezahlen.

22.03.2010 AG Stuttgart 13 C 3109/09 RA Alexander Thamm, Mannheim GfW Wirtschaftsmarketing GmbH hat keinen Anspruch auf Zahlung. TEIL-ANERKENNTNIS-URTEIL - Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, an die Beklagte einen Betrag von 842,52 EUR zu bezahlen.

08.03.2010 AG Hamburg-Barmbek 822 C 415/09 RA Alexander Thamm, Mannheim DAD Deutscher Adressdienst GmbH, Hamburg

"Anschreiben und Formular sind geeignet, bei einem unsorgfältigen Leser einen Irrtum hervorzurufen. ..."


05.03.2010 AG Hamburg-Barmbek 822 C 420/09 RA Alexander Thamm, Mannheim DAD Deutscher Adressdienst GmbH, Hamburg "Die Beklagte hat sich ihre Ansprüche gegen den Kläger durch einen Betrug gemäss § 263 StGB verschafft...."

21.01.2010 AG Ingolstadt 12 C 2300/09 RA Alexander Thamm, Mannheim German-Ja GmbH; Versäumnisurteil
"...Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, aufgrund des...unterzeichneten Formulars der Beklagten an die Beklagte insgesamt 2213,40 Euro zu bezahlen..."

12.01.2010 AG Lübeck 25 C 2942/09 Verlagsgesellschaft für Polizeipublikationen mbH (GF: Eva Müller); Versäumnisurteil Der Verlag muss 338,50 Euro nebst Zinsen seit dem 05.09.2008 an die Klägerin zahlen

04.11.2009 AG Krefeld 7 C 249/09 RAin Dr. Stephanie Beyer, 50672 Köln TSV-Telekommunikationsservice Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH Verlag muss 1.082,90 Euro zurück zahlen

22.04.2009 AG Ingolstadt 15 C 2524/08 RA Alexander Thamm, Mannheim Sven Wagner (Telefonbuchverlag Kösching) Die Klägerin konnte ihre Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung anfechten.

05.03.2009 AG Rostock 49 C 378/08 RA Alexander Thamm, Mannheim

MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH

hat keinen Anspruch auf Zahlung, da u. a. das Formular dazu geeignet ist, Gewerbetreibende und Freiberufler zu überrumpeln, indem die dort üblichen Geschäftsroutinen ausgenutzt würden...

08.09.2008 AG Worms 6 C 102/08 RA Alexander Thamm, Mannheim

Spektrum24 GmbH, Worms

muss überwiesenes Geld an die Betroffene zurückzahlen. "...Sie (die Klägerin) hat die Zahlung ohne Rechtsgrund geleistet, weil kein Vertrag zustande gekommen ist und der Beklagten daher keine Forderung zustand..."

03.06.2008 AG Mainz 80 C 369/07

RA Alexander Thamm, Mannheim

Thomas Fink (Handelsegisterzentrale), Mainz "...Formular erweckt durch Wortwahl und äussere Gestaltung den Eindruck, es handele sich um...ein offizielles überregionales Gewerbeverzeichnis..." Formularmuster

29.05.2008 AG Neuss 84 C 1986/08

RA Alexander Thamm, Mannheim

F und H Verlagsgesellschaft mbH, Düsseldorfer Str. 81-85, 40667 Meersbusch  

14.02.2008 AG Bingen am Rhein 2 C 79/07  

Direkt Marketing / Christina Winter

verliert Prozess. "Die Parteien haben keine hinreichend konkreten Vereinbarungen getroffen, was Gegenstand der Leistungspflicht der Beklagten geworden sein soll..."

12.09.2007 AG Ingolstadt 10 C 714/07 RA Alexander Thamm, Mannheim

Sven Wagner (Telefonbuchverlag Wagner e.K.)

hat keinen Anspruch auf Zahlung von 1950,50 Euro

05.09.2007 AG Ingolstadt 11 C 858/07

RA Alexander Thamm, Mannheim

Sven Wagner (Telefonbuchverlag Wagner e.K. hat keinen Anspruch auf Zahlung

08.08.2007 AG Ingolstadt 15 C 874/07 RA Alexander Thamm, Mannheim

Telefonbuchverlag Wagner, Sven Wagner

hat keinen Anspruch auf Zahlung

07.06.2007 AG Rostock 49 C 453 / 06 RA Alexander Thamm, Mannheim

MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH

hat keinen Anspruch auf Zahlung

07.06.2007 AG Rostock 49 C 407 / 06 RA Alexander Thamm, Mannheim

MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH


"...nach Auffassung des Gerichts war die Gestaltung des Formulars bewusst so gewählt worden, dass zumindest der flüchtige Leser davon ausgeht, es handele sich lediglich um die Bestätigung eines bereits bestehenden Vertrages, bzw. der Richtigkeit der angegebenen Daten..."

29.06.2007 AG Rostock 49 C 513 / 06 RA Alexander Thamm, Mannheim

MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH / Herbert Rossa

"...musste der Beklagten doch klar sein, dass dieses Formular mit erheblichen Rechtsunsicherheiten verbunden ist. Diese Unsicherheiten hätte die Beklagte durch Änderungen bei der Gestaltung des Formulars - etwa durch deutliche Heraushebung des Preises - mit einfachen Mitteln beseitigen können. Dass sie dies nicht getan hat, zeigt zur Überzeugung des Gerichts deutlich, dass es der Beklagten gerade auch auf die Täuschungsgeeignetheit des Schreibens ankam..."

29.06.2007 AG Rostock 43 C 426 / 06 RA Alexander Thamm, Mannheim

MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH / Herbert Rossa

 

"...Die Ermittlung des wirklichen Willens des Klägers gem § 133 BGB ergibt, dass dieser überhaupt keine Willenserklärung abgegeben hat, die darauf gerichtet war, einen kostenpflichtigen Anzeigenauftrag abzugeben. Ihm fehlte das entsprechende Erklärungsbewusstsein; dies war für die Beklagte auch erkennbar..."

Juni 2007 AG Ingolstadt 15 C 1741/06 RA Alexander Thamm, Mannheim

s-find (Karl Schleicher)

 

hat keinen Anspruch auf Zahlung. "...§ 123 Abs. 1 BGB erlaubt die Anfechtung einer Willenserklärung, wenn die Betreffende zu deren Abgabe durch arglistige Täuschung bestimmt worden ist....Für das Vorliegen einer Täuschung ist es zudem nicht erforderlich dass die Angaben objektiv falsch waren. Es genügt, wenn sie irreführend sind (Münchener Kommentar zum BGB - Kramer, 5. Auflage 2006, § 123 Rn. 15)..."

09.03.2007 AG München 272 C 30329/06 RA Alexander Thamm, Mannheim

Branchenklick GmbH

"..Die Beklagtenpartei befand sich aufgrund ihres ablehnenden Schreibens zur gewünschten Vertragsaufhebung vom 31.8.2006 ab diesem Zeitpunkt mit der letztlich dann doch zugestandenen Stornierung in Verzug, so dass es sachgerecht erscheint, ihr auch insoweit die durch die Klageerhebung verursachten Kosten anzulasten..."

02.02.2007 AG Hamburg 34C C 324/06 RA Alexander Thamm, Mannheim

Blue Eye Media Net Ltd.

"... Die Gesamtaufmachung des Formulars erweckt bei dem Durchschnittskunden den Eindruck, dass der Eintrag kostenlos ist. Die Zahlungsverpflichtung ist mithin nicht Vertragsbestandteil geworden..."

20.01.2007 AG Hamburg 35A C 402/06

RA Alexander Thamm, Mannheim

Blue Eye Media Net Ltd.; Versäumnisurteil "...Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, an die Beklagte einen Betrag von insgesamt 2 034,64 Euro, aufgrund des am 26. April 2006 unterzeichneten Formulars zu bezahlen..."

02.10.2006 AG München 281 C 9753 / 06 RA Alexander Thamm, Mannheim

Branchenklick GmbH

"...ergibt sich, dass die Tatbestandvoraussetzungen eines versuchten Betruges seitens der Beklagtenpartei zum Nachteil der Klagepartei vorlagen..."

15.03.2006 AG Ingolstadt 13 C 2660 / 05 RA Alexander Thamm, Mannheim

Thomas Mauerer

kassiert lieber Säumnisurteil, statt sich gegen Feststellungsklage zu wehren und Urteilsbegründung hinzunehmen

11.07.2005 AG Ulm 5 C 1444/05 RA Alexander Thamm, Mannheim OBB = Onlinebranchenbuch.com GmbH " Stefan Kindler Anerkenntnisurteil: Klage gewonnen

22.04.2005 AG Aue 2 C 0701/04 RA Alexander Thamm, Mannheim

Online Branchenmarketing k.s., Aue - Ges. nach tschechischem Recht

Klage gewonnen

28.02.2005 AG Landsburg / Lech 1 C 1126/04 RA Alexander Thamm, Mannheim

GST Verlag

Klage gewonnen

04.06.2004 LG Chemnitz 6 S 613/04 RA Theisen, Dresden Construct Data Verlag GmbH / Fair Guide Es besteht kein Anspruch auf Zahlung

07.09.2004 AG Braunschweig 116 C 2795/04 RA Scheichen-Ost

Cash Force

Klage gewonnen

12.03.2004 AG Stuttgart-Bad Cannstatt 6 C 3533/03 RA Scheichen-Ost Online Branchenclick Versäumnisurteil - es besteht kein Anspruch auf Zahlung

13.09.2005 LG Hamburg 332 S 9/05 RA Alexander Thamm, Mannheim

Branchenonlinebuch, Michael Weber

Es besteht keine Zahlungsverpflichtung
20.10.2004 AG Hamburg 31C C 134/04

10.10.2003 AG Freiburg 5 C 3115/03 RA. Klaes, Köln Tomacom Verlags GmbH keine Feststellungsklage sondern eine "Geld zurück" Klage

      RAe Thalhofer und Kollegen OBB = Onlinebranchenbuch.com GmbH " Stefan Kindler Nachdem Feststellungsklage erhoben wurde verzichtete der OBB auf seine Forderungen - die Klage konnte daraufhin zurückgenommen werden.

      Ra Dr. Christof Heussel 42103 Wuppertal OBB = Onlinebranchenbuch.com GmbH " Stefan Kindler Nachdem Feststellungsklage erhoben wurde verzichtete der OBB auf seine Forderungen

Aus Prozessen lernen!

hier gibt es Urteile und Urteilsbegründungen - aus Prozessen, in denen Adressbuchwerber gewonnen haben. Meist sind formaljuristische Gründe die Ursache....

AG Neukölln AZ 9 C 101 / 01 v. 18. 7. 2001 - Ein Richter beschreibt, wie eine Anfechtung wegen Irrtums hätte aussehen sollen

Urteil des AG Köln AZ 113 C 113 / 01 v. 12. 11. 2001 - Gericht sieht arglistige Täuschung - kann ihr jedoch nicht nachgehen, weil der betrogene Kunde die Anfechtungsfrist nicht eingehalten hat. Prozess verloren - ACHTUNG: Die meisten Gerichte sehen das anders: trotz fehlender Anfechtung wird der Vertrag als ungültig angesehen, da die AGB irreführend oder wettbewerbswidrig sind und somit erst gar kein Vertrag zustandegekommen ist. Siehe Urteilssammlung

Diverse BGH Urteile

Tenor: Wer mit einem sittenwidrigen Formular eine Unterschrift (einen Auftrag) erschlichen hat, darf aus so einem Formular keine Früchte ziehen --- wichtig für Geld zurück Forderungen - hier besonders im Visier: rechnungsähnlich aufgemachte Formulare - also Anschreiben mit angehängter Zahlkarte, die schon teilweise vorausgefüllt ist. Hier zu den BGH Urteilen (pdf Datei)
Urteilssammlung zum "Henghuber-Formular"
Urteilssammlung zu "Henghuber" Formular Varianten
Urteilssammlung zu Branchenbuch-Formularen, die als Korrekturabzug aufgemacht sind
Urteilssammlung zu rechnungsähnlichen Formularen mit angehängtem Zahlschein
Urteile zum Thema Anzeigenfirmen, Polizeiverlage
Liste der gewonnenen Feststellungsklagen