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Kommentar zum Beschluss des AG Braunschweig 115 C 2834/09 vom 19.05.1010 (Ucalegon Ltd. & RA Eickelberg)
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gelbes-branchenbuch.com - Ucalegon Ltd.
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Adresse alt 2008 GMM Grammy PLace, Suite B4, 15th Floor - 50 Sukuhumvit (Asoke) Rd., Klontoe - Nua, Wattana, Bangkok 10110 - Thailand
Kontakt Fax: 090-0510361-959 www_ucalegon-group.com
Mai 2008 neue Rückfax-Nr. 0180-32 32 3709 alt: Fax: 0180-36843-1740 ;
April 2008 Tel: 0180-32323700, Fax: 0180-32323709 (Rechnung)
Handelsregister eingetragen im Firmenregister der Seychellen?
Director: ? Wer steckt dahinter?

Mai 2010
Rechtsanwalt Alexander Thamm aus Mannheim klagt gegen Inkasso Anwalt der Ucalegon - und der Ucalegon Anwalt muss zahlen (Beschluss)
Ein Anwalt Eickelberg hat kürzlich im Namen der Firma Ucalegon eine Forderung geltend gemacht.
Daraufhin hat Ra Thamm ihn (nicht etwa die Fa Ucalegon) in einer Feststellungsklage verklagt. Es sollte festgestellt werden, dass keine Zahlung zu leisten ist, da der Vertrag ungültig sei.
Rechtsanwalt Thamm hat seine Klage direkt gegen den Rechtsanwalt Eickelberg gerichtet - und nicht etwa gegen die Firma Ucalegon - da der Rechtsanwalt Eickelberg nur versichert - aber nicht belegt hat - dass er für die Firma Ucalegon vertretungsberechtigt ist.
Solange er nicht nachweist, dass er für die Ucalegon tätig ist, arbeitet er rechtlich gesehen in die eigene Tasche. Es könnte ja auch genausogut sein, dass es die Fa. Ucalegon gar nicht gibt.
Da sass nun der Herr Eickelberg ein wenig in der Patsche. Denn die Fa Ucalegon ist ja bekanntermassen ziemlich anonym - und will es wohl auch bleiben.
Um eine Beauftragung des Herrn Eickelberg nachzuweisen, müsste die Firma Ucalegon ihr Inkognito fallen lassen.  Es müsste ja eine nachweislich berechtigte Person - also der beweisbare Geschäftsführer oder Inhaber der Firma - einen derartigen Auftrag unterschrieben haben. Und dazu war wohl der Mann hinter der Ucalegon nicht bereit.
In seiner Not schickte Herr Eickelberg nun an das Gericht einen Registerauszug der Ucalegon. Er meinte, damit beweisen zu können, dass es die Firma Ucalegon tatsächlich gibt.
Allein - auf den Seychellen ist so ein Registerauszug anonym - der Name des Inhabers oder Geschäftsführers wird mit dem Auszug nicht belegt.
Das gilt nicht, hat das Gericht daher gesagt. Es geht schliesslich darum, zu beweisen, dass Herrn Eickelberg von jemandem beauftragt wurde, der zur Firma Ucalegon gehört und der dazu berechtigt war, Herrn Eickelberg zu beauftragen.
Ohne einen derartigen Nachweis haftet Herr Eickelberg für seine (unberechtigte) Forderung - und natürlich für die Gerichtskosten, die nun entstanden sind.
Noch einen letzten Trick versuchte Herr Eckelberg, um aus der Falle zu entkommen: Er erklärte, das Mandatsverhältnis zur Ucalegon sei mittlerweile erloschen.
Das macht nichts, sagte das Gericht. Denn ob die Ucalegon ein Mandat erteilt hat oder nicht spielt ja gar keine Rolle. Schliesslich hat der Herr Eickelberg bisher ein derartiges Mandat nicht nachweisen können. Also ist er auf eigene Rechnung aufgetreten.
Dann soll er auch auf eigene Rechnung haften - und die Kosten zahlen.
Es gibt eben doch auch ziemlich logisch denkende Richter.
Sicher sehr zum Verdruss von Herrn Spallek und all jenen, die mit dem Branchenbuch-Formular Kasse machen wollen.

 

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