| Abbuchungsauftrag unterschrieben? |
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Immer öfter werden per Formular Abbuchungsaufträge mit Bankangabe
eingefordert. Wer einen solchen Lastschriftauftrag unterschrieben hat, dem
ist in den Augen des Gerichts bekannt, dass das ganze etwas kostet. Wer
also erklärt, er habe geglaubt, dass es sich nur um eine Kündigung, nicht
um einen Auftrag handelt, der hat bei Gericht schlechte Karten - denn bei
einer Kündigung wird ja normalerweise keine Abbuchung fällig.
Wer aber glaubt, es handele sich um einen Abbuchungsauftrag für einen
bereits erteilten Auftrag, der zur Zufriedenheit erledigt wurde, und der
nun bezahlt werden soll - zugleich mit dem Auslaufen des Vertrags - der
wird auf den anderen Firmennamen im Formular hingewiesen. |
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