Richter sind keine Kaufleute. Daher sollte man ihnen die Wirklichkeitsnähe
durch entsprechende Schilderungen und Erklärungen nahebringen. Der tägliche
Alltag zwingt den Geschäftsmann und Selbständigen, zwischen
Routinehandlungen - die keiner genauen Prüfung unterzogen werden können und
daher auf Treu und Glauben abgewickelt werden - und berufsspezifischen
Problemstellungen, die gesonderter Aufmerksamkeit bedürfen, zu
unterscheiden. Ein Arzt etwa muss sich mehr mit Krankheitsbildern und
Krankenkassen-Verwaltung als mit Korrekturaufträgen in Adressverzeichnissen
befassen.
Treu und Glauben ist kein fehlerhaftes Verhalten eines Kaufmanns sondern
ein Anspruch, den er zu Recht an die Wirklichkeit stellen kann.
Abweichungen vom normalen Geschäftsgebaren (Korrekturaufträge mit
Neuaufträgen verbinden,
Kaltansprache mit bereits vorhandenen Aufträgen
vermischen usw.) verstossen zunächst gegen Treu und Glauben - es sei denn,
die Abweichung wird deutlich herausgestellt.