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In der Schweiz wurde 2009 neben Novachannel auch der Intercable Verlag AG durch das Bundesgericht untersagt, für Verträge, die auf der Grundlage unlauterer Praktiken entstanden, Bezahlung zu verlangen.
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Beor
in der Schweiz dieses Verbot ausgesprochen wurde, konnte Intercable
in Tschechien gerichtlich Zahlungsforderungen erfolgreich durchbringen.
Diese gerichtlcihen Erfolge wurden dann von anderen Firmen
zur Bearbeitung zahlungsunwilliger "Kunden" genutzt
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So bezieht sich die "Inkassofirma" Feigenbaum & Stern Ltd. aus Hongkong auf ein Urteil, das von Intercable am Landgericht Prag erstritten wurde. In diesem Urteil wurde der vom Adressbuchbetrug betroffene Kunde zur Zahlung verurteilt. |
...weisen wir darauf hin, dass ... Prag, Tschechische Republik als Gerichtsstand vereinbart wurde...
Das sodann für diese Angelegenheit zuständige Landgericht Prag 1 führte bereits in der Sache 8 C 78/2005 mit Rechtskraft am 17.07.2008 aus:
Die Vorderseite enthält dabei die Bedingungen der Insertion, und zwar gegen Entgelt, seine Dauer sowie auch die Bedingungen seiner Kündigung. Der Beklagte wusste bei der Unterzeichnung der Urkunde, unter welchen Bedingungen er ihn abschliesst. Sofern der Vertreter des Beklagten den Text des Angebotes nicht ordentlich gelesen hat und es unterzeichnete, wurde er durch die Handlung des Klägers nicht irregeführt (...) ..... Zwischen den Teilnehmern wurde ein gültiger Vertrag abgeschlossen...." |
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Schlappe
für
die World
Company Directory Ltd -
Okt. 2011
Das
Prager Schiedsgericht kam zu dem Schluss, dass die zypriotische
Adressbuchfirma World
Company Directory Ltd. mit ihrem Trickformular gegen die
guten Sitten des wirtschaftlichen Wettbewerbs verstossen hat
und erklärte den Vertrag für ungültig. The
Arbitration Court is of the opinion that the conduct of the
Plaintiff meets simultaneously all three elements of the defined
banned competitive conduct.... |
Besonders absurd ist, dass die Ucalegon Ltd., für die die Feigenbaum & Stern Ltd. inkassiert, keinen realen Bezug zu Tschechien hat. Ihren "Geschäftssitz" - oder besser Briefkasten - hat die Ucalegon Ltd. nämlich auf den Seychellen. Man beruft sich, um den tschechischen Gerichtsstand zu rechtfertigen, auf eine europäische Verordnung Nr. 44/2000, die es angeblich erlaube, die deutschen und österreichischen "Kunden" in Prag auf Zahlung zu verklagen. |
Den tschechischen Gerichtsstand kann man hier wohl als reine Schikane betrachten mit dem Ziel, die Opfer zu verunsichern. |
Siehe auch
"Der Trick mit dem ausländischen Gerichtsstand"
Kommentar zum Beschluss des AG Braunschweig : Wenn Anwälte anonyme Firmen vertreten
Beschluss des AG Braunschweig |
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