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Juni 2010
Das tschechische Parlament und der tschechische Präsident haben der Novelle des Handelsgesetzbuches Nr. 513/1991 Slg. zugestimmt. Die Änderungen treten am 01. Juli 2010 in Kraft. |
| Unter § 46 Absatz 5 wird dabei konkret auf Adressbuch-, Telefon- und andere Verzeichnisse eingegangen. |
Ab 01. Juli 2010 müssen die Vertragsbedingungen bei Angebotsschreiben deutlich erkennbar sein. Selbst wenn bei einem Angebot nur gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 44-52) verstossen wird, ist der Vertragsabschluss insgesamt null und nichtig. ( Dokument) |
| EU-weit ist dieses Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb damit einzigartig und beispielhaft. |
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TIPP: Um einer Klage im Ausland zu entgehen, sollten Sie rechtzeitig eine Feststellungsklage in Deutschland anstrengen. Mehr Info
Siehe auch "Der Trick mit dem ausländischen Gerichtsstand" |
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März 2010
Neuerdings bezieht sich die "Inkassofirma" Feigenbaum & Stern Ltd. aus Hongkong auf ein Urteil, das von der schweizer Adressbuchfirma Intercable Verlag AG am Landgericht Prag erstritten wurde. In diesem Urteil wurde der vom Adressbuchbetrug betroffene Kunde zur Zahlung verurteilt. |
...weisen wir darauf hin, dass ... Prag, Tschechische Republik als Gerichtsstand vereinbart wurde...
Das sodann für diese Angelegenheit zuständige Landgericht Prag 1 führte bereits in der Sache 8 C 78/2005 mit Rechtskraft am 17.07.2008 aus:
Die Vorderseite enthält dabei die Bedingungen der Insertion, und zwar gegen Entgelt, seine Dauer sowie auch die Bedingungen seiner Kündigung. Der Beklagte wusste bei der Unterzeichnung der Urkunde, unter welchen Bedingungen er ihn abschliesst. Sofern der Vertreter des Beklagten den Text des Angebotes nicht ordentlich gelesen hat und es unterzeichnete, wurde er durch die Handlung des Klägers nicht irregeführt (...) ..... Zwischen den Teilnehmern wurde ein gültiger Vertrag abgeschlossen...." |
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Es fanden in Tschechien allerdings auch Prozesse statt, die von beklagten tschechischen Intercable-"Kunden" gewonnen wurden: |
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| Gericht |
Aktenzeichen |
Entscheidung |
| Arbitration Court Prague |
Rsp 1052/10 | full court decision
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Das Schiedsgericht kam zu dem Schluss, dass die zypriotische Adressbuchfirma World Company Directory Ltd. mit ihrem Trickformular gegen die guten Sitten des wirtschaftlichen Wettbewerbs verstossen hat und erklärte den Vertrag für ungültig.
The Arbitration Court is of the opinion that the conduct of the Plaintiff meets simultaneously all three elements of the defined banned competitive conduct.... |
| Kreisgericht Hradec Králové |
36 Cm 130/2005-117 |
Intercable Verlag AG verklagt B.... s.r.o. wegen angeblicher Rufschädigung.
Das Gericht weist die Klage abgewiesen mit der Begründung, dass es sich bei den Geschäften der Klägerin um unlauteren Wettbewerb handelt. |
| Bezirksgericht Klatovy |
4C 163/2006-284 |
Intercable Verlag AG hat keinen Anspruch auf Zahlung |
| Bezirksgericht Prag 7 |
5 C 153/2005 |
Klage der Intercable Verlag AG wurde abgewiesen - Intercable geht in Berufung |
| Stadtgericht in Prag |
18 Co 538/2006 |
Urteil des Bezirksgerichtes Prag 7 Aktenzeichen 5 C 153/2005 wurde bestätigt - die beklagte Firma muss nicht bezahlen, das Urteil ist rechtskräftig |
| Bezirksgericht Prag 7 |
25 C 233/2005 |
Klage der Intercable Verlag AG wurde abgewiesen - Intercable geht in Berufung |
| Stadtgericht in Prag |
19 Co 264/2007 |
Urteil des Bezirksgerichtes Prag 7 Aktenzeichen 25 C 233/2005 wurde bestätigt d.h. die beklagte Firma muss nicht bezahlen - Urteil rechtskräftig |
| Bezirksgericht Vyskov |
7 C 330/2006 |
Klage der Intercable Verlag AG wurde abgewiesen - Intercable geht in Berufung |
| Bezirksgericht Banska Bystrica |
61 Cb 94/2006 |
Klage der Intercable Verlag AG wurde abgewiesen - Intercable geht in Berufung |
| Kreisgericht Banska Bystrica |
43 Cob 205/2008 |
Urteil des Bezirksgerichtes Prag 7 wurde bestätigt, d.h. die beklagte Firma muss nicht bezahlen - das Urteil ist rechtskräftig |
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Externe Links
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