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| Die Masche:
verschickt Varianten des DPM-Formulars, nachdem telefonisch zum Opfer Kontakt aufgenommen wurde |
Informieren Sie bitte diese Info-Seite
über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht
wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt |
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| September 2009 Die Adressengräber zentralanzeiger.de und industrie-handelszentrale.info existieren nicht mehr - auf industrie-handelszentrale.de und industrie-handelszentrale.com wird der Zugriff verweigert |
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| Januar 2009 Die IHZ GmbH befindet sich in Liquidation |
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| 15.05.2008 Medienkonferenz in Bern zum Thema "Vorsicht vor Adressbuchschwindlern!" (mehr Info) |
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| November 2007 IHZ verzichtet mehreren Opfern gegenüber auf alle Forderungen und storniert Auftrag. siehe unten "Inkassomethoden" |
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| September 2007 tv-Bericht von defacto ( Hessischer Rundfunk): "Wir rufen die IHZ an, wollen wissen, wie sie sich erklären, dass sich Kunden von ihnen getäuscht fühlen. Weiter als zur Telefonzentrale des Unternehmens kommen wir jedoch nicht...den Geschäftsführer könne man nur schriftlich kontaktieren, erfahren wir. Auf unsere mail an Herrn Dalkowski reagiert direkt sein Anwalt...Wir machen uns auf den Weg in die Schweiz. In Samen will die IHZ ihren Hauptsitz haben. Laut Internet unter der Adresse der BDO Visura...Vorab erfahren wir bereits vom BDO-Geschäftsführer, dass er die Post der IHZ entgegennehme, also lediglich als Briefkastenverwaltung fungiere. Schriftlich teilt uns die IHZ jedoch mit, dass es sich bei der Firma keineswegs um eine Briefkastenfirma handele... |
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| März 2007 Rechtsanwalt Seeholzer / Hamburg: Die Firma ist postalisch nicht mehr unter der Adresse Im Leuschnerpark 4, 64347 Darmstadt zu erreichen.
Heute kam ein E/R zurück.
Firma unter der Adresse nicht zu ermitteln. |
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| Dezember 2006 Dalkowski droht mit rechtlichen Schritten, wenn Betroffene ankündigen, seine üblen Geschäftsmethoden ans Licht der Öffentlichkeit bringen zu wollen! mehr Info |
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| IHZ Industrie-Handelszentrale.info / IHZ GmbH 2009 in Auflösung |
Adresse 1  |
Rheinstrasse 1, 8500 Frauenfeld ab Januar 2009 |
Adresse 2  |
alt: Bahnhofstrasse 52, 8001 Zürich ab Dezember 2007 - dort hat auch die Top Tel Telemarketing GmbH ihren "Geschäftssitz" (mehr Info) |
Adresse 3  |
alt: c/o BDO Visura, Kernserstrasse 31, 6060 Sarnen / Schweiz von Mai 2006 bis Dezember 2007 |
Adresse 4  |
Deutsche Adresse der IHZ: Postfach 100 704, 64207 Darmstadt |
Adresse 5  |
alt: Im Leuschnerpark 4, 64347 Darmstadt-Griesheim, Deutschland - Die Adresse gehört zum Ecos Office Center, einem Büroservice, bei dem die IHZ Kunde war |
| Kontakt |
email:
info@zentralanzeiger.de - |
| Geschäftsführer |
Karapalanci, Tunç - ab Mai 2006 zu zweien; ab Dezember 2007 alleiniger Geschäftsführer. |
| Geschäftsführer |
Dalkowski, Bartolomiej aus Poznan / Polen von Juni 2006 bis Dezember 2007 |
| Gesellschafter |
Karapalanci, Tunç, WHB AG in Sarnen / Schweiz |
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| Die Adressengräber |
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| Methode |
| Das Formular - eine Variante des Henghuber-Formulars |
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| Inkassomethoden |
Als Geldeintreiber betätigte sich kurzzeitig eine - wohl völlig ahnungslose - Kanzlei in Tuttlingen, inzwischen (September 2007) hat man sich jedoch von der IHZ getrennt, wie Rechtsanwalt Seeholzer / Hamburg uns mitteilte, der einen Betroffenen vertritt. |
| Der Kontakt zwischen der IHZ und dieser Kanzlei könnte möglicherweise von Dr. Stephan C. Roh, Advokatur Roh in der Lintheschergasse 23 in Zürich in der Schweiz, hergestellt worden sein, mit dem die Kanzlei den Geschäftsbriefen zufolge geschäftliche Kontakte pflegte. |
Fortsetzung
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| Oktober 2007 Nach Mitteilung von Rechtsanwalt Seeholzer hat nun Rechtsanwalt Betz die Zahlungsklage angekündigt. |
| Rechtsanwalt Betz ist ein altes Schlachtross, das bereits für viele Adressbuchschwindler gekämpft hat. |
| - So hat er schon für Henghuber gearbeitet - und ungeachtet seiner Kenntnis gerichtlicher Entscheidungen - welche den Adressbuchschwindel auch als Adressbuchschwindel erkennen - behauptet er in seinen Mahnschreiben fortgesetzt, dass alles rechtlich einwandfrei sei und man zahlen müsse. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. |
Mehr Info zu "Rechts"anwalt Betz hier
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| November 2007 Die IHZ nimmt Ihre Forderungen zurück, wenn man sich weigert zu zahlen und wegen arglistiger Täuschung anfechtet. Hintergrund ist möglicherweise, dass die IHZ eine gerichtliche Auseinandersetzung scheut und aus steuerlichen Gründen lieber die Forderung in den Wind schreibt. |
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| Erfahrungen und Gegenwehr |
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| Nachdem
Sie eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung etc. - siehe
Abwehrstrategie - abgeschickt haben, sollten Sie sich
unter Was
kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über
weitere Schritte informieren. |
Informieren Sie die Rechtsabteilung des Ecos Office Center, Im Leuschnerpark 4, 64347 Darmstadt-Griesheim über die Geschäftspraktiken der IHZ. Informieren Sie das Ecos Office Center vor allem auch über diese Web page.
Info vom 13. März 2007 von Rechtsanwalt Seeholzer / Hamburg: Die Firma ist postalisch nicht mehr unter der Adresse Im Leuschnerpark 4, 64347 Darmstadt zu erreichen.
Heute kam ein E/R zurück.
Firma unter der Adresse nicht zu ermitteln.
Da die Firma offiziell ihren Sitz in der Schweiz hat, wenden Sie sich bitte zusätzlich an das SECO |
Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmass des Problems deutlich wird. Mehr Info |
| Erfahrungsberichte |
Informieren
Sie diese Seite über
die Aktivitäten der Firma, über neue Formulare, Briefumschläge, Verkaufstricks,
Mahnschreiben, Prozesse,
Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen bei Unterschriftenerschleichung
etc. Damit helfen Sie uns und anderen! KONTAKT
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| Bankverbindung |
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| Juristisch |
| Achtung: Von "interessierter Seite" wird gern ein BGH Urteil
vom Februar 2005 zitiert, das die Rechtsgültigkeit des "Henghuber"Formulars
beweisen soll mehr
dazu hier |
| Im Kern sind das verwendete Formular der IHZ GmbH und das von Ron Täuberts DPM Presse-
und Medienverlag GmbH gleich. Daher sind die gerichtlichen Entscheidungen zur DPM auch für die Formulare der IHZ wichtig. |
| Das LG Frankfurt / Main AZ 3-08 O 22/09 urteilt am 10.06.2009 |
dass ein Formular wettbewerbswidrig sei, wenn die Laufzeit von 2 Jahren - und damit der tatsächliche Gesamtpreis - nur den rückseitigen AGB zu entnehmen sind.
Mehr Info bei www.damm-legal.de |
| Im Kern sind das von Hewer verwendete Formular und das von Ron Täuberts DPM Presse-
und Medienverlag GmbH gleich. Daher sind die gerichtlichen Entscheidungen zur DPM auch für das auf dieser Seite beschriebene Formular wichtig |
| LG Wiesbaden 10 S 27/08 vom 10.12.2008 |
| DPM Presse- und Medienverlag GmbH verliert am LG Wiesbaden. Das Urteil AG Wiesbaden wird abgeändert und die Klage abgewiesen. Das Gericht erachtet den Vertrag als sittenwidrig und damit nichtig und kommt zu dem Schluss, dass bewusst getäuscht und dadurch ein Irrtum erregt wurde. |
AG Wiesbaden - 92 C 5103/06 - 22 - vom 25.09.2008 (Seite 5)
Ein interessantes Urteil, das sich mit der Angabe des Preises pro Monat auseinandersetzt
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| : "weil das von der Klägerin versandte Vertragsformular die Vertragsinformationen in einer Art und Weise darstellt, die bei flüchtiger Lektüre einen Irrtum über Laufzeit und Kosten der vertraglichen Leistung begünstigen. So ist dort zum Ersten der monatliche "Marketingbeitrag" angegeben, obwohl eine monatliche Zahlung nach den weiteren Vertragsbedingungen gar nicht in Frage kommt..." |
| Urteil LG Köln Landgericht Köln, 9 S 139/07 gegen DPM / Ron Täubert vom 26.09.2007 |
"...Insbesondere in Fällen, in denen der Verfasser eines Vertragsangebotes mittels Aufmachung und Formulierung eine Art der Gestaltung wählt, die objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, beim Adressaten eine fehlerhafte Vorstellung über die tatsächlichen Angebotsparameter hervorzurufen, kann eine Täuschung selbst dann angenommen werden, wenn der wahre Charakter des Schreibens bei sorgfältigem Lesen hätte erkannt werden können (vgl. BGH NJW 2001, 2187, 2189).
Die jeweilige Täuschung muss mithin planmässig eingesetzt worden und nicht bloss Folge, sondern Zweck des Handelns sein (BGH a.a.O.) Der Bundesgerichtshof hat dies an genannter Stelle für das Strafrecht ausdrücklich festgestellt. Die Grundsätze gelten indes gleichermassen für das Zivilrecht (vgl. nur BGH NJW-RR 2005, 1082, 1084): so kommt es nach der Rechtsprechung des BGH bei einer lediglich irreführenden Darstellung im Angebotsschreiben vor allem darauf an, wie stark massgebliche Vertragsparameter verzerrt oder entstellt aufbereitet worden sind....(7)" |
| Urteil AG Neu-Kölln 15 C 263/07 vom 04.09.2007 gegen DPM / Ron Täubert |
In dem Schreiben...ist ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages nicht zu erblicken. Vielmehr handelt es sich um eine sogenannte invitatio ad offerendum. Zum einen folgt dies daraus, dass sich die Klägerin in dem besagten Formularschreiben die Ablehnung von Eintragungsanträgen vorbehält, die nicht zum Gesamtangebot des Dienstes passen...Massgeblich ist, dass die Klägerin die Rücksendung ihres vom Kunden unterschriebenen Anschreibens selbst als Antrag und nicht als Annahme bezeichnet und auch so verstanden haben will. Denn sie behält sich für besagte Fälle ja nicht den Rücktritt von einem bereits geschlossenen und sie verpflichtenden Vertrag, sondern die Ablehnung des Antrags vor.." |
Zitate aus Urteilen, die sich auf das DPM-Formular beziehen
Urteile, die sich auf DPM-Formular-Varianten beziehen |
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| Infrastruktur |
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| Karapalanci, Tunç, Eisenwerkstrasse 20 a, Postfach, 8501 Frauenfeld, Kanton Thurgau, Schweiz - Gesellschafter und Geschäftsführer der IHZ - lässt sich von Rechtsanwalt Lic. iur. Ruedi Garbauer, Hungerbüelstrasse 22, 8502 Frauenfeld / Schweiz vertreten |
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| Der Briefumschlag |
Januar 2007 Der Empfänger eines Gf-Formulars hat auch ein Formular von der Schweizer Firma IHZ GmbH erhalten. Zufall? Mehr Info |
| Den Büroservice mit der Anschrift "Im Leuschnerpark 4, Griesheim" nutzte auch schon die dubiose Anzeigenfirma PRO
Konzepta Werbegesellschaft |
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