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Firmenübersicht Branchenverzeichnis B.v - Media & Verlagsservice Worms
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Die Masche: verschickt per Fax eine Variante des Henghuber-Formulars
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt



Mai 2010 die Staatsanwaltschaft beim LG Wiesbaden ermittelt unter dem Az. 4440 Js 11215/09 gegen die Verantwortlichen der Fa. Media Service. Die Beschuldigten sind Sascha Wolf und Patrick König. Ihnen werden insgsamt ca. 150 Taten vorgeworfen.

2008 Achtung: Ähnlich klingende Scheinfirma BV Media Service mit rechnungsähnlichen Formularen in Deutschland aktiv!

09.05.2008 Wirtschaftsblatt.at: Wie sich Firmen vor dubiosen Adressverlagen schützen können mehr Info

07.04.2008 HEROLD warnt vor "kostenloser" Eintragung in ein Branchenverzeichnis mehr Info

März 2008 Jetzt auch in Österreich aktiv!
HEROLD warnt vor "kostenloser" Eintragung in ein Branchenverzeichnis

November 2007 Das Internetverzeichnis heisst jetzt www.dergelbeindex.de

Oktober 2007 Verbraucherzentrale Berlin warnt vor Betrug mit Einträgen ins Branchenbuch Pressebericht

ab ca. Februar 2007 Branchenverzeichnis Bv versendet Formulare per Fax



Branchenverzeichnis Bv
Formularaussender
"Eintragung ins Branchenverzeichnis" - weitere Angaben über den Versender der Offerte fehlen auf dem Formular
Media Service
Formularaussender März 2008
"Eintragung ins Branchenverzeichnis" - weitere Angaben über den Versender der Offerte fehlen auf dem Formular
Media & Verlagsservice
Rechnungssteller Mai 2007
Postfach 23 50 in 67513 Worms - Empfänger ist unter dieser Adresse nicht zu ermitteln! (siehe Erfahrungsbericht) St.Nr. DE 244 89 44 19, Tel 01577-235 87 67
Kein Handelsregistereintrag unter diesem Firmennamen, kein Geschäftsführer auf dem Formular angegeben.
Public Affairs Treuhandbüro & Büroservice
Rechnungssteller Januar 2008
mehr Info
Bahnhofstr. 2, (Postfach 38 02), 55028 Mainz, Tel: 01577 / 65 535 16 - email: publicaffairs@web.de
WKO Wirtschaft Kartei für Österreich bzw. WKÖ - Wirtschaftskartei für Österreich
Adresse
keine Angaben
Kontakt Rückfaxnummer 0463 - 99 800 24
Rückfaxnummer 031 - 62 18 00 50
Faxspammer März 2010
Adresse
Postfach 40 01 23 - 65708 Hofheim / Deutschland
Kontakt Rückfaxnummer 0041-91 791 6125 (März 2010)
Die Formulare
Formularmuster vom März 2007 | Formularmuster NRW vom Dezember 2007 | Formularmuster Österreich März 2008 |
Aktivitäten
ab ca. Februar 2007 | ab Dezember 2007
Die Faxnummern, an die man unterschrieben zurückfaxen soll, sind bei verschiedenen Anbietern angemietet - Die Bundesnetzagentur sieht sich daher in diesem Fall nicht zuständig.
August 2007 Das Rückfax für den Eintrag ins Branchenverzeichnis Niedersachsen soll an 0511 / 93697-1057 - Die Faxnummer gehört zu einem Nummernpool. Der Anschluss dieser Rufnummer läuft auf die fax.de GmbH, Bei den Kämpen 10, 21220 Seevetal-Ramelsloh ( http://fax.de/ )
September 2007 Rückfax für die Eintragung ins Branchenverzeichnis Mecklenburg-Vorpommern an die Nummer 0381 / 660 970 10
September 2007 Rückfax für die Eintragung ins Branchenverzeichnis Berlin an die Nummer 030 / 340608329
Dezember 2007 Rückfax für die Eintragung ins Branchenverzeichnis NRW an die Nummern 0211-17 60 60 40 und 0221-165 37 012
Dezember 2007 Rückfax für die Eintragung ins Branchenverzeichnis Hamburg an die Nummer 030-340 608 723
Januar 2008 Rückfax für die Eintragung ins Branchenverzeichnis NRW an die Nummer 03222 - 12 79 330
März 2008 Rückfax für die Eintragung ins Branchenverzeichnis Bayern an die Nummer 03222 - 14 06 785
März 2008 Rückfax für die Eintragung ins Branchenverzeichnis Österreich an die Nummer 01 - 253 033 301 05
Die Impressi der Adressengräber
Im Impressum des Adressverzeichniss www.yellow-search24.de stehen im August 2007 folgende Scheinfirmen Im Impressum des Adressverzeichniss www.dergelbeindex.de stehen im Dezember 2007 folgende Firmen
SW Verlags Group
Druckmedien Held
- Frankfurt
Teinze Marketing - Dresden
Media & Verlagsservice - Worms
Hartmann Verlags GmbH - Wiesbaden
SW Verlags Group
Druckmedien Kaiser
- Berlin
Seling Productions
- Mannheim
Media & Service
- Stuttgart
Medien Verlags GmbH
- Karlsruhe
Zu keiner der Firma gibt es einen Handelsregistereintrag
Dezember 2008 Die Datenbank scheint im Dezember noch die gleiche zu sein wie im August 2007. Nur Domainname und Impressum scheinen verändert worden zu sein.
Juni 2008 dergelbeindex.de existiert nicht mehr, jetzt findet man die Datenbank unter dergelbeindex.com, die Registrierung erfolgte anonym. Der Serverstandort von dergelbeindex.de war Frankfurt (Beleg)

Erfahrungen und Gegenwehr
Wenn Sie unterschrieben haben
Das ganze Angebot ist von vorne bis hinten Schwindel, deshalb auf gar keinen Fall zahlen! Da die Hintermänner ganz offensichtlich unerkannt bleiben wollen, werden Sie kaum etwas zu befürchten haben, wenn Sie die Rechnung nicht bezahlen.
Ein Vertrag, der durch arglistige Täuschung zustande gekommen ist - ist NICHTIG - so etwas ist KEIN Vertrag!
Nachdem Sie eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung etc. - siehe Abwehrstrategie - abgeschickt haben, sollten Sie sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren.
Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmass des Problems deutlich wird. Mehr Info
Stellen Sie Strafanzeige - Informieren Sie bitte den DSW
Es dürfte durchaus zulässig sein, ein unerbeten zugesandtes Eintragungsformular mit unklarem Absender auszufüllen und zurückzusenden und die Rechnungslegung abzuwarten, um den Verursacher belästigender Werbung zu ermitteln. Mehr Info
Die Rechtslage in Österreich | Wenden Sie sich an den Schutzverband, Ihre Wirtschaftskammer, den Ombudsmann, ÖAVV...
Allgemein
Nach mehreren von Rechtsanwalt Stefan Richter, Berlin (siehe Anwaltsliste) zitierten Entscheidungen dürfte es durchaus zulässig sein, ein unerbeten zugesandtes Eintragungsformular mit unklarem Absender auszufüllen und zurückzusenden und die Rechnungslegung abzuwarten, um den Verursacher belästigender Werbung zu ermitteln.
Siehe "Das Recht, den Verursacher von Spam mittels Unterschrift zu ermitteln"
Auch wenn Sie nicht darauf reingefallen sind: falls Sie ein Formular zugefaxt bekommen haben, sollten Sie eine einstweilige Verfügung wegen Zusendens von Werbefaxen erwirken. (siehe unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden?)
Das Bankkonto
wir bitten um aktuelle Infos zu den Bankkonten
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen.
Mehr Infos hier Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
Juni 2007 Postbank Köln BLZ 370 100 50 KTO 362 443 500
Eine Möglichkeit, den Betrügern auf die Spur zu kommen, sind die Bankkonten. Bitte informieren Sie uns über neue Bankkonten, damit wir diese veröffentlichen können.
Erfahrungsberichte
Informieren Sie bitte diese Seite über die Aktivitäten der Schwindler, über neue Formulare, Briefumschläge mit Poststempel des Absenders, Verkaufstricks, Mahnschreiben, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen bei Unterschriftenerschleichung etc.
Damit helfen Sie uns und anderen! KONTAKT Erfahrungsberichte
Juristisch / strafrechtlich

124 OWiG Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt

  1. das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
  2. eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes
benutzt.
(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbusse geahndet werden.

Amtsgericht Rostock - 23 Ls 567/06 - 418 Js 13098/06 StA HRO ---- Herbert Rossa / MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft
...dass zur Aufnahme in das regionale Branchenverzeichnis im Internet der "MR GmbH" darum gebeten werde, das Angebot nach entsprechender Überprüfung und durch dessen Rücksendung an die "MR‑GmbH" anzunehmen, ist dadurch die Unwahrheit bereits expressis verbis zum Ausdruck gebracht worden. Es konnte nämlich festgestellt worden, dass sämtliche Unternehmen, denen das vorliegende Angebotsschreiben durch die "MR‑GmbH" zugesandt worden ist, schon längst bei der Erstellung des Branchenverzeichnisses darin ohne ihr eigenes Zutun mit ihren persönlichen (Grund)daten aufgenommen worden waren. Folglich bedurfte es zu einer Aufnahme in das Branchenverzeichnis der "MR‑GmbH" keiner weiteren Angebotsannahme durch die Angeschriebenen...
...Danach ist eine Täuschung also auch dann gegeben, wenn der Täter die Unwahrheit zwar nicht expressis verbis zum Ausdruck bringt, sie aber nach der Verkehrsanschauung durch sein Verhalten mit erklärt, wobei insoweit dann nicht auf die Einzelmerkmale einer Erklärung, sondern auf deren planmässig erweckten Gesamteindruck der Aufmachung abzustellen ist....

LG Köln - 26.09.2007 AZ: 9 S 139/07 --- DPM Presse- und Medienverlags GmbH
...Es ist (...) für die Berechtigung zur Anfechtung nicht entscheidend, ob die Beklagten ihrerseits die im geschäftlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder hinsichtlich des "Überlesens" gewisser Vertragsinformationen selbst fahrlässig gehandelt haben (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGHZ 33, 302, 310; BGH NJW 1971, 1795, 1798 m.w.N.; BGH NJW 1989, 287, 288)
Die Bestimmung des § 123 BGB verfolgt ersichtlich das Ziel, ein auf Arglist und Täuschung beruhendes Geschäftsgebaren in aller Regel die Rechtswirkung zu nehmen. Es muss mithin auch derjenige anfechten können, der dem Täuschenden die Irreführung leicht gemacht hat (BGH NJW-RR 2005, 1082, 1083). Mit anderen Worten: soweit der Irrtum beim Kunden durch ein rechtserhebliches Täuschungsverhalten der Klägerin ausgelöst worden ist, so scheitert die Möglichkeit zur Vertragsanfechtung nicht daran, dass der Irrtum der Beklagten auch auf eigene Fahrlässigkeit im Umgang mit Werbepost beruht....
c) Vorliegend führt die Gesamtschau der Umstände nicht nur zur Annahme einer von der Klägerin in Kauf genommenen, sondern zu einer klägerseits sogar beabsichtigten Täuschung der von ihr angeschriebenen Unternehmen. Bereits der Text, der Aufbau und die konkrete Gestaltung des "Eintragungsangebots" legen diesen Schluss nahe....
zur Urteilssammlung
Achtung: Von "interessierter Seite" wird gern ein BGH Urteil vom Februar 2005 zitiert, das die Rechtsgültigkeit des "Henghuber"Formulars beweisen soll mehr Infos

Infrastruktur
Vermutlich sind hier alte Bekannte am Werk, die unter allen Umständen unerkannt bleiben wollen und daher Firmen, Adressen, Telefonnummern usw. fälschen. Ein Grund könnte sein, dass es sich um bereits vorbestrafte Betrüger handelt. (siehe Strafrecht)
Worms
2007
Die Media & Verlagsservice betreibt (angeblich) ein Postfach in Worms. Worms ist eine Hochburg des Anzeigenschwindels
Anm.: Im Herbst 2007 werden von einem T-Media Verlag sowie Media Verlag Service und Vertrieb - INTERNETREGISTER für Deutschland Formulare per Fax verschickt. Auch auf diesen "offiziellen" Formularen fehlen die Pflichtangaben. Wenn Pflichtangaben fehlen
Es geht - wie bei Branchenverzeichnis - auch nicht aus dem Formular hervor, wo die Daten veröffentlicht werden sollen. Ein Zusammenhang zwischen Branchenverzeichnis B.v und dem T-Media Verlag kann nicht ausgeschlossen werden.
 
 
 
FAXMASCHE
BAV-Verlagsgesellschaft Ltd. Die-Branchensuche.info / Gelbes Branchenbuch
"Das Branchenverzeichnis"