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Die Masche: rechnungsähnliche Angebotsschreiben
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt


Oktober 2010 "Das Ärtzebuch" - Sarah Jane Aschoff / AUZ mit "Korrekturabzug" aktiv. Mehr Info

September 2010 Verfügung des Amtsgerichts Köln gegen Sarah Aschoff / AUZ Allgemeine Unternehmenszentrale e.K. wegen unzureichender Geschäftsangaben auf rechnungsähnlichem Angebotsschreiben (Beleg) und Hintergrundinfos


Allgemeine Unternehmenszentrale = AUZ Allgemeine Unternehmenszentrale e.K., aktiv ab mindestens 26. Juli 2010
Adresse
Im Mediapark 8, 50760 Köln
Internet www.allgemeine-unternehmenszentrale.de - am 27.07.2010 noch ohne Inhalte
Handelsregister AG Köln HRA 27763
Inhaberin Sarah Aschoff, Alzeyer Str. 28 B, 55234 Erbes-Büdesheim, *26.10.1986

Methode
Das Formular
Muster Juli 2010
Verschickt werden rechnungsähnlich aufgemachte, amtlich wirkende Offerten mit angehängtem Zahlschein bei Handelsregister-Eintragungen (vom BGH verboten) - der "Vertrag" kommt - zumindest nach Ansicht des Absenders - durch Zahlung zustande.

 

Formular Allgemeine Unternehmenszentrale Juli 2010

Kosten: 530,74 Euro (Stand Juli 2010)

Das Formular macht einen offiziellen Eindruck, so dass der Empfänger denkt, es handele sich um die erwartete Rechnung für den Handelsregistereintrag. Durch den ungeraden Betrag, der sich aus "Eintragung / Veröffentlichungsbetrag" über 446,00 Euro plus MWSt 19 % über 84,74 Euro zusammen setzt, wird der Eindruck verstärkt, es handele sich um eine offizielle Rechnung. Lediglich an unauffälliger Stelle wird darauf hingewiesen, dass es sich hier nur um ein Angebot handelt.

Im Kleingedruckten wird ausserdem darauf hingewiesen, dass bei Nichtzahlung die Daten gelöscht werden. Allerdings sind dem beworbenen Verzeichnis am 27.07.2010 noch gar keine Firmendaten vorhanden. Und ein Impressum gibt es zu dem Zeitpunkt auch nicht.

Ausser der Anschrift des Absenders "Allgemeine Unternehmenszentrale" sind auf dem Formular keine Kontaktdaten vorhanden.
Ein inhaltsähnliches Formular wird von vielen anderen Firmen verwendet, z. B. DGV - Deutsche Gewerbe Verwaltung e.K. von Christian Müller


Erfahrungen und Gegenwehr
Allgemein
Derartige Rechnungen sind vom BGH als Betrugsversuch erkannt und verboten worden (BGH Urteil) - trotzdem werden sie weiter eingesetzt - die Aulinger-Bande etwa hat so in kürzester Frist 1,3 Millionen Euro ergaunert (Pressemeldung) - hier hilft es nur, wenn sich die Empfänger solcher Rechnungen aufraffen und Strafanzeige zu erstatten - auch wenn sie nicht darauf hereingefallen sind.
Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden - hier sollten Sie sich über weitere Schritte informieren - werden Sie aktiv, nur so wird sich etwas ändern - Informieren Sie den DSW - Ihre IHK (= die Rechtsabteilung)
Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmass des Problems deutlich wird. Mehr Info
Die Rechtslage in Österreich
Was Sie noch tun sollten - hier braucht es den Einsatz vieler
Alle Geschäftsbriefe, die sich an einen bestimmten Empfänger richten (auch Angebotsschreiben), müssen Angaben zur Absenderfirma, ihrer Bezeichnung (z. B. e. K., OHG usw), dem Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer, unter der die Firma in das Handelsregister eingetragen ist, enthalten.
Wenn auf dem Angebotsschreiben die erforderlichen Geschäftsangaben fehlen, können Sie beim zuständigen Amtsgericht die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen Verstosses gegen § 37a HGB beantragen. Infos und Musterschreiben & Beispiel Verfügung des AG Köln
Bussgeld beantragen wegen Verstosses gegen § 5 TMG Telemediengesetz -
Bei einem Verstoss gegen § 5 TMG, wenn die Impressumspflichten nicht ausreichend beachtet wurden, kann man wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 16 TMG die Verhängung eines Bussgeldes beantragen. Mehr Info
Das für die Firma zuständige Gewerbe- bzw. Ordnungsamt informieren mehr Info
Das für die Firma zuständige Finanzamt wegen fehlender Pflichtangaben informieren mehr Info
Die Bankkonten
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr Infos hier.
(Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung) - Musterschreiben Kontosperrung
März 2011 Agrar Bank Alsfeld BLZ 53093255 KTO 8501670
Juli 2010
Postbank BLZ 50010060 KTO 633090608 im September 2010 weiterhin aktiv
Wenn gezahlt wurde
bestehen meist gute Chancen, das Geld zurück zu erhalten mehr Info
Erfahrungsberichte
Informieren Sie diese Seite über neue Formulare, Briefumschläge mit Poststempel des Absenders, Verkaufsmethoden, Mahnschreiben, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen, Gerichtsurteile etc
Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt | Erfahrungsberichte

Juristisch
mehr Info

Aktenzeichen: 5/12 Kls 92 Js 20791/99

Leitsatz: Die Versendung rechnungsähnlich aufgemachter Formulare an Firmen, die kurz zuvor eine Eintragung im Handelsregister angemeldet haben, erfüllt den Tatbestand des Betruges auch dann, wenn die Firmen auf Grund der auf das Formular geleisteten Zahlung einen Anspruch auf eine Gegenleistung haben -


Gericht: BGH 4. Strafsenat Datum: 26. April 2001 Az: 4 StR 439/00 NK: StGB § 263 Abs 1

Leitsatz Wer Angebotsschreiben planmässig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfasst, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung im Sinne des StGB § 263 Abs 1.

Ein Fall von Betrug?
BGH, Urteil vom 04.12.2003, 5 StR 308/03, m.w.N.BGH hebt betrügerfreundliches Urteil auf: "... ... Leichtgläubigkeit oder Erkennbarkeit der Täuschung bei hinreichend sorgfältiger Prüfung schliessen die Schutzbedürftigkeit des potentiellen Opfers und damit gegebenenfalls eine Täuschung nicht aus...Eine Täuschung kann auch konkludent erfolgen, nämlich durch irreführendes Verhalten. Eine Täuschungshandlung kann somit auch gegeben sein, wenn sich der Täter hierzu – isoliert betrachtet – wahrer Tatsachenbehauptungen bedient....

Die Schreiben wurden nicht wahllos an einen zufällig ausgewählten Adressatenkreis versendet. Vielmehr wurden sie gezielt an einen Personenkreis gerichtet, für den unmittelbar zuvor eine Eintragung im Handelsregister erfolgt war und der deshalb mit einer Kostenforderung rechnen musste. Ein auf Unaufmerksamkeit beruhender Routineirrtum lag bei derartigen Empfängern nahe. Ihre Geschäftserfahrung ändert hieran ersichtlich nichts, zumal die Erledigung des Schreibens durch Büropersonal zu erwarten war..."

Infrastruktur
Laut Handelsregister ist Frau Aschoff aus Erbes-Büdesheim - wie Paul Theobald, der mit einem nahezu identischen Formular aktiv ist. Der Ort ist knapp 20 km von Bad Kreuznach entfernt. Der Standort Bad Kreuznach
Die von Sarah Aschoff genutzte Anschrift Alzeyer Str. 28 B, 55234 Erbes-Büdesheim (ein Beleg des AG Köln liegt uns vor) wurde bereits von anderen "Kollegen" genutzt, die mit der Zahlscheinmasche aktiv sind: Jan Lawall und Daniel Walochni und Paul Theobald Siehe:
Versäumnisurteil: DGR Deutsches Gewerberegister / Siegfried Bartole muss ergaunertes Geld zurück zahlen
AG Bremen 17C0371/10 | 02.02.2011
DGR Deutsches Gewerberegister / Siegfried Bartole muss ergaunertes Geld zurück zahlen
AG Wittlich 4a C 591/10 | 29.12.2010
AGZ Allgemeine Gewerbe Zentrale muss an Betroffenen 490,28 Euro zurück zahlen
AG Köln 112 C 106/09 | 14.05.2009
 
 
HINTERGRUND
AUZ: Die Masche mit dem "Korrekturabzug"
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