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Die Methoden von Allgemeines Datenregister, Bonn & Wien
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Die Masche: rechnungsähnliche Angebotsschreiben
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt
ADR Allgemeines Datenregister e. K., Inh. Jan Lawall = Allgemeines Datenregister - Industrie- und Handelsveröffentlichungen
Adresse 1
ab Oktober 2010 Mainzer Landstr. 27-31, 60329 Frankfurt
alt?: Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bonn
Adresse 2 Schopenhauer Str. 23, 59174 Kamen (Handelsregister)
Adresse 3 Wienerbergstr. 11/12a, 1100 Wien / Österreich
Adresse 4 Postfach 26 13 61, 55059 Mainz
Amtsgericht 59065 Hamm HRA3513
Inhaber Jan Lawall *20.05.1987
Internet www.allgemeines-datenregister.de, www.allgemeines-datenregister.at, www.adr-marken.de - registriert von Jan Lawall
Briefumschlag Im Juni 2010 abgestempelt in Speyer; im Oktober 2010 abgestempelt in Mainz

Methode
Die Formulare
Verschickt werden rechnungsähnlich aufgemachte, amtlich wirkende Offerten mit angehängtem Zahlschein bei Handelsregister-Eintragungen (vom BGH verboten) - der "Vertrag" kommt - zumindest nach Ansicht des Absenders - durch Zahlung zustande.
Formular 02-2010 Formular 05-2010
Formular 07-2010 Markenverlängerung 08-2010
Markenverlängerung 10-2010  

Formular vom Juli 2010

Bereits durch die Absenderadresse "Bundeskanzlerplatz, Bonn" wird der Eindruck erweckt, es handele sich um eine offizielle Rechnung, die bezahlt werden müsse. Dieser Eindruck wird noch dadurch weiter verstärkt, dass es sich bei dem zu zahlenden Betrag nicht um eine runde Summe handelt, sondern 518,84 Euro gezahlt werden sollen.
Lediglich aus dem Kleingedruckten ergibt sich, dass es sich hier nicht um eine Rechnung, sondern um ein Angebot für den Eintrag in einem behördenunabhängigen Register handelt.
Kein seriöses Unternehmen würde sich auf diese Art und Weise präsentieren, um Neukunden zu gewinnen.
Dem Absender ist unserer Ansicht nach völlig klar, dass nur derjenige das "Angebot annimmt", der das Schreiben mit einer offiziellen Rechnung verwechselt.

Ein inhaltsähnliches Formular wird von vielen anderen Firmen verwendet, z. B. DGV - Deutsche Gewerbe Verwaltung e.K. von Christian Müller

Inkassomethoden
August 2011 Wer die Folgerechnung für das (angebliche) 2. Vertragsjahr nicht bezahlt, erhält eine Mahnung.

Erfahrungen und Gegenwehr
Allgemein
Derartige Rechnungen sind vom BGH als Betrugsversuch erkannt und verboten worden (BGH Urteil) - trotzdem werden sie weiter eingesetzt - die Aulinger-Bande etwa hat so in kürzester Frist 1,3 Millionen Euro ergaunert (Pressemeldung) - hier hilft es nur, wenn sich die Empfänger solcher Rechnungen aufraffen und Strafanzeige zu erstatten - auch wenn sie nicht darauf hereingefallen sind.
Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden - hier sollten Sie sich über weitere Schritte informieren - werden Sie aktiv, nur so wird sich etwas ändern - Informieren Sie den DSW - Ihre IHK (= die Rechtsabteilung)
Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmass des Problems deutlich wird. Mehr Info
Die Rechtslage in Österreich
Was Sie noch tun sollten - hier braucht es den Einsatz vieler
Alle Geschäftsbriefe, die sich an einen bestimmten Empfänger richten (auch Angebotsschreiben), müssen Angaben zur Absenderfirma, ihrer Bezeichnung (z. B. e. K., OHG usw), dem Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer, unter der die Firma in das Handelsregister eingetragen ist, enthalten.
Wenn auf dem Angebotsschreiben die erforderlichen Geschäftsangaben fehlen, können Sie beim zuständigen Amtsgericht die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen Verstosses gegen § 37a HGB beantragen. Infos und Musterschreiben & Beispiel Verfügung des AG Köln
Bussgeld beantragen wegen Verstosses gegen § 5 TMG Telemediengesetz -
Bei einem Verstoss gegen § 5 TMG, wenn die Impressumspflichten nicht ausreichend beachtet wurden, kann man wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 16 TMG die Verhängung eines Bussgeldes beantragen. Mehr Info
Das für die Firma zuständige Gewerbe- bzw. Ordnungsamt informieren mehr Info
Das für die Firma zuständige Finanzamt wegen fehlender Pflichtangaben informieren mehr Info
Die Bankkonten
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr Infos hier.
(Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung) - Musterschreiben Kontosperrung
August 2011 Städtische Sparkasse Offenbach BLZ 50550020 KTO 137138
November 2010 Wirecard Bank BLZ 51230800 KTO 15706
Oktober 2010
Frankfurter Volksbank BLZ 50190000 KTO 6000251532
September 2010 Frankfurter Sparkasse BLZ 50050201 KTO 200445235 im Oktober 2010 weiterhin aktiv
Juni 2010 Volksbank Bonn BLZ 38060186 KTO 2001693010 im Juli 2010 weiterhin aktiv
Juni 2010 Sparkasse KölnBonn BLZ 37050198 KTO 1929511945
Juni 2010 Volksbank BLZ 44261342 KTO 5020886200
Mai 2010 Deutsche Bank Dortmund BLZ 44070024 KTO 7170244 Anfang Juni 2010 weiterhin aktiv
März 2010 HypoVereinsbank Hamburg BLZ 20030000 KTO 606976132 Anfang Mai 2010 weiterhin aktiv
Februar 2010 Commerzbank Dortmund BLZ 44040037 KTO 1423771
Februar 2010
Postbank Frankfurt / Main BLZ 50010060 KTO 331651601

In Österreich:
Mai 2010 BLZ 57000 KTO 30053180814
Wenn gezahlt wurde
bestehen meist gute Chancen, das Geld zurück zu erhalten mehr Info
Erfahrungsberichte
Informieren Sie diese Seite über neue Formulare, Briefumschläge mit Poststempel des Absenders, Verkaufsmethoden, Mahnschreiben, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen, Gerichtsurteile etc
Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt | Erfahrungsberichte

Juristisch
mehr Info

Aktenzeichen: 5/12 Kls 92 Js 20791/99

Leitsatz: Die Versendung rechnungsähnlich aufgemachter Formulare an Firmen, die kurz zuvor eine Eintragung im Handelsregister angemeldet haben, erfüllt den Tatbestand des Betruges auch dann, wenn die Firmen auf Grund der auf das Formular geleisteten Zahlung einen Anspruch auf eine Gegenleistung haben -


Gericht: BGH 4. Strafsenat Datum: 26. April 2001 Az: 4 StR 439/00 NK: StGB § 263 Abs 1

Leitsatz Wer Angebotsschreiben planmässig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfasst, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung im Sinne des StGB § 263 Abs 1.

Ein Fall von Betrug?
BGH, Urteil vom 04.12.2003, 5 StR 308/03, m.w.N.BGH hebt betrügerfreundliches Urteil auf: "... ... Leichtgläubigkeit oder Erkennbarkeit der Täuschung bei hinreichend sorgfältiger Prüfung schliessen die Schutzbedürftigkeit des potentiellen Opfers und damit gegebenenfalls eine Täuschung nicht aus...Eine Täuschung kann auch konkludent erfolgen, nämlich durch irreführendes Verhalten. Eine Täuschungshandlung kann somit auch gegeben sein, wenn sich der Täter hierzu – isoliert betrachtet – wahrer Tatsachenbehauptungen bedient....

Die Schreiben wurden nicht wahllos an einen zufällig ausgewählten Adressatenkreis versendet. Vielmehr wurden sie gezielt an einen Personenkreis gerichtet, für den unmittelbar zuvor eine Eintragung im Handelsregister erfolgt war und der deshalb mit einer Kostenforderung rechnen musste. Ein auf Unaufmerksamkeit beruhender Routineirrtum lag bei derartigen Empfängern nahe. Ihre Geschäftserfahrung ändert hieran ersichtlich nichts, zumal die Erledigung des Schreibens durch Büropersonal zu erwarten war..."

Infrastruktur
Das Casinosystem von sst-24.de war 2008 Thema bei treppenhausgefluester.info. Verantwortlich für das Angebot sind Daniel Walochni *09.10.1984 und Jan Lawall, Alzeyer Str.28b, 55234 Erbes-Büdesheim. Mehr Info
Jan Lawall ist mit Daniel Walochni, Christian Müller und Paul Theobald befreundet. Alle vier sind inzwischen (2010) mit rechnungsähnlichen Formularen aktiv. Hintergrund
Versäumnisurteil: DGR Deutsches Gewerberegister / Siegfried Bartole muss ergaunertes Geld zurück zahlen
AG Bremen 17C0371/10 | 02.02.2011
DGR Deutsches Gewerberegister / Siegfried Bartole muss ergaunertes Geld zurück zahlen
AG Wittlich 4a C 591/10 | 29.12.2010
AGZ Allgemeine Gewerbe Zentrale muss an Betroffenen 490,28 Euro zurück zahlen
AG Köln 112 C 106/09 | 14.05.2009
 
 
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