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| Die Masche: rechnungsähnliche Angebotsschreiben |
Informieren Sie bitte diese Info-Seite
über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht
wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt |
| DHR Deutsches Handelsregister = DHR Medien Inhaber Nikola Rasch e.K. |
| Adresse 1 |
Unter den Linden 16, 10116 Berlin (Formular) |
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Dahnstraße 4, 13403 Berlin (Handelsregister) |
| Internet |
www.dhr-online.de |
| Handelsregister |
AG Berlin (Charlottenburg) HRA 45093 B - März 2012 wird das Amtslöschungsverfahren gemäß § 31 Abs.2 HGB eingeleitet. |
| Inhaber |
Rasch, Nikola, *28.10.1974, Krnov, Pod Bezrucovym Vrchem/Tschechische Republik - zu Krnov siehe auch hier |
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| DHR Datensysteme GmbH - Domaininhaber von dhr-online.de |
| Adresse |
Hartweg 9, 59494 Soest |
| Internet |
dhr-online.de - Datenbank existiert am 10. September 2011 nicht; dhr-soest.de |
| Handelsregister |
Arnsberg HRB 5774 |
| Geschäftsführer |
Martin Hehr, |
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| ACHTUNG: Nicht zu verwechseln mit DHR, Hannover bzw. DHR, Hamburg, DHR, Berlin und DHR, Düsseldorf |
| GVD Media Inhaber Nikola Rasch e.K. / GVD Media |
| Adresse |
Charlottenstr. 75, 40210 Düsseldorf |
| Internet |
k. A. |
| Handelsregister |
Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRA 21482 |
| Geschäftsführer |
Nikola Rasch, Krnov, Pod Bezrucovym Vrchem/Tschechische Republik, *28.10.1974 |
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| Methode |
| Das Formular |
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Muster GVD Oktober 2011 |
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| Verschickt werden rechnungsähnlich aufgemachte, amtlich wirkende Offerten
mit angehängtem Zahlschein bei Handelsregister-Eintragungen (vom BGH
verboten) - der "Vertrag" kommt - zumindest nach Ansicht des Absenders - durch Zahlung zustande. |
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Kosten: 570,00 Euro (Stand Juli 2011)
Das Formular macht einen offiziellen Eindruck, so dass der Empfänger denkt, es handele sich um die erwartete Rechnung für den Handelsregistereintrag.
Lediglich an unauffälliger Stelle wird darauf hingewiesen, dass es sich hier nur um ein Angebot für einen wertlosen Eintrag in dem Verzeichnis dhr-online.de handelt.
Im Kleingedruckten wird ausserdem darauf hingewiesen, dass bei Nichtzahlung die Daten gelöscht werden. Dabei existiert das Verzeichnis Ende Juli nicht nicht einmal. |
| Es fehlen die für Geschäfts- und Werbebriefe vorgeschriebenen Pflichtangaben zum Absender. |
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| Ein inhaltsähnliches Formular wird von vielen anderen Firmen verwendet, z. B. DGV - Deutsche Gewerbe Verwaltung e.K. von Christian Müller |
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| Erfahrungen
und Gegenwehr |
| Allgemein |
| Derartige Rechnungen sind vom BGH als Betrugsversuch erkannt und verboten worden (BGH Urteil) - trotzdem werden sie weiter eingesetzt - die Aulinger-Bande etwa hat so in kürzester Frist 1,3 Millionen Euro ergaunert (Pressemeldung) - hier hilft es nur, wenn sich die Empfänger solcher Rechnungen aufraffen und Strafanzeige zu erstatten - auch wenn sie nicht darauf hereingefallen sind. |
| Was
kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden - hier
sollten Sie sich über weitere Schritte informieren - werden
Sie aktiv, nur so wird sich etwas ändern - Informieren
Sie den DSW -
Ihre IHK (= die Rechtsabteilung) |
| Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmass des Problems deutlich wird. Mehr Info |
Die Rechtslage in Österreich |
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| Was Sie noch tun sollten - hier braucht es den Einsatz vieler |
Alle Geschäftsbriefe, die sich an einen bestimmten Empfänger richten (auch Angebotsschreiben), müssen Angaben zur Absenderfirma, ihrer Bezeichnung (z. B. e. K., OHG usw), dem Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer, unter der die Firma in das Handelsregister eingetragen ist, enthalten. |
| Wenn auf dem Angebotsschreiben die erforderlichen Geschäftsangaben fehlen, können Sie beim zuständigen Amtsgericht die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen Verstosses gegen § 37a HGB beantragen. Infos und Musterschreiben & Beispiel Verfügung des AG Köln |
Bussgeld beantragen wegen Verstosses gegen § 5 TMG Telemediengesetz -
Bei einem Verstoss gegen § 5 TMG, wenn die Impressumspflichten nicht ausreichend beachtet wurden, kann man wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 16 TMG die Verhängung eines Bussgeldes beantragen. Mehr Info |
| Das für die Firma zuständige Gewerbe- bzw. Ordnungsamt informieren mehr Info |
| Das für die Firma zuständige Finanzamt wegen fehlender Pflichtangaben informieren mehr Info |
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| Die
Bankkonten |
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr
Infos hier. |
| (Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung) - Musterschreiben Kontosperrung |
Juli 2011 Deutsche Bank Chemnitz BLZ 870 700 24 KTO 0808 113 00
Juni 2011 Postbank BLZ 100 100 10 KTO 555 87 105
GVD
November 2011 Commerzbank Düsseldorf BLZ 30040000 KTO 301595500
November 2011 Stadtsparkasse DüsseldorfBLZ 30050110 KTO 1005989395 |
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| Wenn gezahlt wurde |
| bestehen meist gute Chancen, das Geld zurück zu erhalten mehr Info |
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Erfahrungsberichte
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| Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt | Erfahrungsberichte |
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| Juristisch |
| mehr Info |
Aktenzeichen: 5/12 Kls 92 Js 20791/99
Leitsatz: Die Versendung rechnungsähnlich aufgemachter Formulare an Firmen, die kurz zuvor eine Eintragung im Handelsregister angemeldet haben, erfüllt den Tatbestand des Betruges auch dann, wenn die Firmen auf Grund der auf das Formular geleisteten Zahlung einen Anspruch auf eine Gegenleistung haben - |
Gericht: BGH 4. Strafsenat Datum: 26. April 2001
Az: 4 StR 439/00
NK: StGB § 263 Abs 1
Leitsatz Wer Angebotsschreiben
planmässig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere
durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfasst,
dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem
gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter
völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung
im Sinne des StGB § 263 Abs 1. |
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| Ein Fall von Betrug? |
| BGH, Urteil vom 04.12.2003, 5 StR 308/03, m.w.N.BGH hebt betrügerfreundliches Urteil auf: "... ... Leichtgläubigkeit oder Erkennbarkeit der Täuschung bei hinreichend sorgfältiger Prüfung schliessen die Schutzbedürftigkeit des potentiellen Opfers und damit gegebenenfalls eine Täuschung nicht aus...Eine Täuschung kann auch konkludent erfolgen, nämlich durch irreführendes Verhalten. Eine Täuschungshandlung kann somit auch gegeben sein, wenn sich der Täter hierzu – isoliert betrachtet – wahrer Tatsachenbehauptungen bedient....
Die Schreiben wurden nicht wahllos an einen zufällig ausgewählten Adressatenkreis versendet. Vielmehr wurden sie gezielt an einen Personenkreis gerichtet, für den unmittelbar zuvor eine Eintragung im Handelsregister erfolgt war und der deshalb mit einer Kostenforderung rechnen musste. Ein auf Unaufmerksamkeit beruhender Routineirrtum lag bei derartigen Empfängern nahe. Ihre Geschäftserfahrung ändert hieran ersichtlich nichts, zumal die Erledigung des Schreibens durch Büropersonal zu erwarten war..." |
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| Infrastruktur |
| Die Domain dhr-online.de wurde registriert von DHR Datensysteme GmbH, Martin Hehr, Hartweg 9, PLZ: 59494 Soest |
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