www.raubwirtschaft.info

| Home | Kontakt | Datenschutzerklärung | Suche | Wir über uns |

 

| Adressenverlage | Anzeigenwerber | Verbraucherfallen | Firmen A - Z | Namen A - Z | Lexikon |
ADRESSBUCHVERLAGE
| Das "Henghuber-Formular" | Das Branchenbuch-Formular | Das ABC-Formular | Das rechnungsähnliche Formular | Die Lüdenbach-Masche |
| Urteilssammlung | Feststellungsklage - Wann, Warum, Wie | Geld-Zurück-Forderungen | Das zweite Vertragsjahr |
| START | FIRMENINDEX | NEWS | NEWS EU-PARLAMENT | TRICKS UND METHODEN | WAS JEDERMANN TUN KANN |
Die Methoden des DHR Deutsches Handelsregister
DIE RECHTSLAGE

Deutschland

Österreich

Schweiz

Niederlande

Tschechien

Italien


WAS TUN?

Anfechtung eines Vertrages

Rechtsanwalt benötigt?

Feststellungsklage

Strafrechtlich


KOMMENTARE

Treu und Glauben

Am Rande der Legalität

Wenn eine Firma im Ausland sitzt

BGH Urteil wird zur juristischen Irreführung genutzt


ARGUMENTE VOR GERICHT

Wie Anbieter argumentieren

Gegenargumente


KONTAKTADRESSEN

Adressen die Sie bei Wirtschaftsbetrug einschalten können

DSW-Info

VDAV-Info

Schutzverband

Info der Wirtschaftskammer Kärnten

Lauterkeitskommission

www.fraudemeldpunt.nl

www.unizo.be


RECHERCHE

VAT-Nummer prüfen

Rechtsdienstleistungsregister

Bankensuche

Handelsregister

 


Die Masche: rechnungsähnliche Angebotsschreiben
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt

DHR Deutsches Handelsregister = DHR Medien Inhaber Nikola Rasch e.K.
Adresse 1
Unter den Linden 16, 10116 Berlin (Formular)
  Dahnstraße 4, 13403 Berlin (Handelsregister)
Internet www.dhr-online.de
Handelsregister AG Berlin (Charlottenburg) HRA 45093 B - März 2012 wird das Amtslöschungsverfahren gemäß § 31 Abs.2 HGB eingeleitet.
Inhaber Rasch, Nikola, *28.10.1974, Krnov, Pod Bezrucovym Vrchem/Tschechische Republik - zu Krnov siehe auch hier
DHR Datensysteme GmbH - Domaininhaber von dhr-online.de
Adresse Hartweg 9, 59494 Soest
Internet dhr-online.de - Datenbank existiert am 10. September 2011 nicht; dhr-soest.de
Handelsregister Arnsberg HRB 5774
Geschäftsführer Martin Hehr,
ACHTUNG: Nicht zu verwechseln mit DHR, Hannover bzw. DHR, Hamburg, DHR, Berlin und DHR, Düsseldorf
GVD Media Inhaber Nikola Rasch e.K. / GVD Media
Adresse Charlottenstr. 75, 40210 Düsseldorf
Internet k. A.
Handelsregister Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRA 21482
Geschäftsführer Nikola Rasch, Krnov, Pod Bezrucovym Vrchem/Tschechische Republik, *28.10.1974

Methode
Das Formular
Muster Juli 2011
Muster GVD Oktober 2011
Verschickt werden rechnungsähnlich aufgemachte, amtlich wirkende Offerten mit angehängtem Zahlschein bei Handelsregister-Eintragungen (vom BGH verboten) - der "Vertrag" kommt - zumindest nach Ansicht des Absenders - durch Zahlung zustande.

 

Kosten: 570,00 Euro (Stand Juli 2011)

Das Formular macht einen offiziellen Eindruck, so dass der Empfänger denkt, es handele sich um die erwartete Rechnung für den Handelsregistereintrag.
Lediglich an unauffälliger Stelle wird darauf hingewiesen, dass es sich hier nur um ein Angebot für einen wertlosen Eintrag in dem Verzeichnis dhr-online.de handelt.

Im Kleingedruckten wird ausserdem darauf hingewiesen, dass bei Nichtzahlung die Daten gelöscht werden. Dabei existiert das Verzeichnis Ende Juli nicht nicht einmal.

Es fehlen die für Geschäfts- und Werbebriefe vorgeschriebenen Pflichtangaben zum Absender.
Ein inhaltsähnliches Formular wird von vielen anderen Firmen verwendet, z. B. DGV - Deutsche Gewerbe Verwaltung e.K. von Christian Müller


Erfahrungen und Gegenwehr
Allgemein
Derartige Rechnungen sind vom BGH als Betrugsversuch erkannt und verboten worden (BGH Urteil) - trotzdem werden sie weiter eingesetzt - die Aulinger-Bande etwa hat so in kürzester Frist 1,3 Millionen Euro ergaunert (Pressemeldung) - hier hilft es nur, wenn sich die Empfänger solcher Rechnungen aufraffen und Strafanzeige zu erstatten - auch wenn sie nicht darauf hereingefallen sind.
Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden - hier sollten Sie sich über weitere Schritte informieren - werden Sie aktiv, nur so wird sich etwas ändern - Informieren Sie den DSW - Ihre IHK (= die Rechtsabteilung)
Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmass des Problems deutlich wird. Mehr Info
Die Rechtslage in Österreich
Was Sie noch tun sollten - hier braucht es den Einsatz vieler
Alle Geschäftsbriefe, die sich an einen bestimmten Empfänger richten (auch Angebotsschreiben), müssen Angaben zur Absenderfirma, ihrer Bezeichnung (z. B. e. K., OHG usw), dem Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer, unter der die Firma in das Handelsregister eingetragen ist, enthalten.
Wenn auf dem Angebotsschreiben die erforderlichen Geschäftsangaben fehlen, können Sie beim zuständigen Amtsgericht die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen Verstosses gegen § 37a HGB beantragen. Infos und Musterschreiben & Beispiel Verfügung des AG Köln
Bussgeld beantragen wegen Verstosses gegen § 5 TMG Telemediengesetz -
Bei einem Verstoss gegen § 5 TMG, wenn die Impressumspflichten nicht ausreichend beachtet wurden, kann man wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 16 TMG die Verhängung eines Bussgeldes beantragen. Mehr Info
Das für die Firma zuständige Gewerbe- bzw. Ordnungsamt informieren mehr Info
Das für die Firma zuständige Finanzamt wegen fehlender Pflichtangaben informieren mehr Info
Die Bankkonten
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr Infos hier.
(Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung) - Musterschreiben Kontosperrung
Juli 2011 Deutsche Bank Chemnitz BLZ 870 700 24 KTO 0808 113 00
Juni 2011 Postbank BLZ 100 100 10 KTO 555 87 105
GVD
November 2011 Commerzbank Düsseldorf BLZ 30040000 KTO 301595500
November 2011 Stadtsparkasse DüsseldorfBLZ 30050110 KTO 1005989395
Wenn gezahlt wurde
bestehen meist gute Chancen, das Geld zurück zu erhalten mehr Info
Erfahrungsberichte
Informieren Sie diese Seite über neue Formulare, Briefumschläge mit Poststempel des Absenders, Verkaufsmethoden, Mahnschreiben, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen, Gerichtsurteile etc
Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt | Erfahrungsberichte

Juristisch
mehr Info

Aktenzeichen: 5/12 Kls 92 Js 20791/99

Leitsatz: Die Versendung rechnungsähnlich aufgemachter Formulare an Firmen, die kurz zuvor eine Eintragung im Handelsregister angemeldet haben, erfüllt den Tatbestand des Betruges auch dann, wenn die Firmen auf Grund der auf das Formular geleisteten Zahlung einen Anspruch auf eine Gegenleistung haben -


Gericht: BGH 4. Strafsenat Datum: 26. April 2001 Az: 4 StR 439/00 NK: StGB § 263 Abs 1

Leitsatz Wer Angebotsschreiben planmässig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfasst, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung im Sinne des StGB § 263 Abs 1.

Ein Fall von Betrug?
BGH, Urteil vom 04.12.2003, 5 StR 308/03, m.w.N.BGH hebt betrügerfreundliches Urteil auf: "... ... Leichtgläubigkeit oder Erkennbarkeit der Täuschung bei hinreichend sorgfältiger Prüfung schliessen die Schutzbedürftigkeit des potentiellen Opfers und damit gegebenenfalls eine Täuschung nicht aus...Eine Täuschung kann auch konkludent erfolgen, nämlich durch irreführendes Verhalten. Eine Täuschungshandlung kann somit auch gegeben sein, wenn sich der Täter hierzu – isoliert betrachtet – wahrer Tatsachenbehauptungen bedient....

Die Schreiben wurden nicht wahllos an einen zufällig ausgewählten Adressatenkreis versendet. Vielmehr wurden sie gezielt an einen Personenkreis gerichtet, für den unmittelbar zuvor eine Eintragung im Handelsregister erfolgt war und der deshalb mit einer Kostenforderung rechnen musste. Ein auf Unaufmerksamkeit beruhender Routineirrtum lag bei derartigen Empfängern nahe. Ihre Geschäftserfahrung ändert hieran ersichtlich nichts, zumal die Erledigung des Schreibens durch Büropersonal zu erwarten war..."

Infrastruktur
Die Domain dhr-online.de wurde registriert von DHR Datensysteme GmbH, Martin Hehr, Hartweg 9, PLZ: 59494 Soest
Versäumnisurteil: DGR Deutsches Gewerberegister / Siegfried Bartole muss ergaunertes Geld zurück zahlen
AG Bremen 17C0371/10 | 02.02.2011
DGR Deutsches Gewerberegister / Siegfried Bartole muss ergaunertes Geld zurück zahlen
AG Wittlich 4a C 591/10 | 29.12.2010
AGZ Allgemeine Gewerbe Zentrale muss an Betroffenen 490,28 Euro zurück zahlen
AG Köln 112 C 106/09 | 14.05.2009
 
 
HINTERGRUND
AUZ: Die Masche mit dem "Korrekturabzug"
Hauptseite
Vernetzung - Wer mit wem?
Formularvergleich: welche Firmen das Formular noch verwenden
Andreas Dudas - Die Firmen
Das WEKA-Formular - Seilschaften der Adressbuchbetrüger
 
 
Allgemeines Gewerberegister AGR UG
BGreg U GmbH - Handel und Gewerbebekanntmachungen = BGreg Media U GmbH
Cosmonova GmbH
GRV Gewerberegister Veröffentlichung = GRV Werbeagentur UG
WEKA-Design