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| Die Masche: rechnungsähnliche Angebotsschreiben |
Informieren Sie bitte diese Info-Seite
über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht
wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt |
| GV Werbeagentur UG |
Adresse |
Januar 2011: Kleine Au 12, 76726 Germersheim
Rheinstrasse 26, 68794 Oberhausen-Rheinhausen |
| Handelsregister |
neu: Amtsgericht Landau HRB 30927
alt:
AG Mannheim HRB 710226 |
| Geschäftsführer |
Marangiolo, Giuseppe, Germersheim, *15.11.1987 |
| Kontakt |
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| Poststempel |
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| T.C.M.-Service tech. Cons. Datenbank für Gewerbeveröffentlichungen |
Adresse |
Leitzstrasse 45, 70469 Stuttgart |
| Handelsregister |
? |
| Geschäftsführer |
? |
| Kontakt |
? |
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| Das Adressengrab |
| keine Angaben, wo die Daten veröffentlicht werden Stand Oktober 2010 |
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| Methode |
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verschickt rechnungsähnlich aufgemachte, amtlich wirkende Offerten
mit angehängtem Zahlschein bei Handelsregister Eintragungen (vom BGH
verboten) - der Vertrag kommt - zumindest nach Ansicht des Anbieters - durch Zahlung zustande. |
Da der Empfänger nach Eintragung eine Rechnung erwartet, nimmt er an, es handele sich um eben diese. |
Kosten 490,51 Euro für die Veröffentlichung des Handlesregistertextes - wo auch immer.... |
| Der Absender T.C.M. - Service mit Absenderadresse Stuttgart (siehe auch AGR Allgemeines Gewerberegister) schreibt in seinem Trickformular "Wir offerieren Ihnen hiermit den Text auf unserer Internetseite durch die GV Werbeagentur UG zu veröffentlichen". |
Das Formular gleicht in Text und Aufmachung dem der Firmen Cosmonova GmbH, JPS Werbeagentur und anderen - siehe Formularvergleich |
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| Erfahrungen
und Gegenwehr |
| Allgemein |
| Derartige Rechnungen sind vom BGH als Betrugsversuch erkannt und verboten worden (BGH Urteil) - trotzdem werden sie weiter eingesetzt - die Aulinger-Bande etwa hat so in kürzester Frist 1,3 Millionen Euro ergaunert (Pressemeldung) - hier hilft es nur, wenn sich die Empfänger solcher Rechnungen aufraffen und Strafanzeige zu erstatten - auch wenn sie nicht darauf hereingefallen sind. |
| Was
kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden - hier
sollten Sie sich über weitere Schritte informieren - werden
Sie aktiv, nur so wird sich etwas ändern - Informieren
Sie den DSW -
Ihre IHK (= die Rechtsabteilung) |
| Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmass des Problems deutlich wird. Mehr Info |
Die Rechtslage in Österreich |
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| Was Sie noch tun sollten - hier braucht es den Einsatz vieler |
Alle Geschäftsbriefe, die sich an einen bestimmten Empfänger richten (auch Angebotsschreiben), müssen Angaben zur Absenderfirma, ihrer Bezeichnung (z. B. e. K., OHG usw), dem Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer, unter der die Firma in das Handelsregister eingetragen ist, enthalten. |
| Wenn auf dem Angebotsschreiben die erforderlichen Geschäftsangaben fehlen, können Sie beim zuständigen Amtsgericht die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen Verstosses gegen § 37a HGB beantragen. Infos und Musterschreiben & Beispiel Verfügung des AG Köln |
Bussgeld beantragen wegen Verstosses gegen § 5 TMG Telemediengesetz -
Bei einem Verstoss gegen § 5 TMG, wenn die Impressumspflichten nicht ausreichend beachtet wurden, kann man wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 16 TMG die Verhängung eines Bussgeldes beantragen. Mehr Info |
| Das für die Firma zuständige Gewerbe- bzw. Ordnungsamt informieren mehr Info |
| Das für die Firma zuständige Finanzamt wegen fehlender Pflichtangaben informieren mehr Info |
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| Die
Bankkonten |
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr
Infos hier. |
| (Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung) - Musterschreiben Kontosperrung |
GV Werbeagentur UG
März 2011 Postbank BLZ 54510067 KTO 362678 im Mai 2011 weiterhin aktiv
Februar 2011 Volksbank BLZ 66391600 KTO 10001625
November 2010 Deutsche Bank BLZ 54570024 KTO 1510031 im Januar 2011 weiterhin aktiv
Oktober 2010 Commerzbank Karlsruhe BLZ 66080052 KTO 0856332900
T.M.C.-Service
Oktober 2010 Wirecard Bank BLZ 51230800 KTO 15806
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| Wenn gezahlt wurde |
| bestehen meist gute Chancen, das Geld zurück zu erhalten mehr Info |
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Erfahrungsberichte
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| Juristisch |
| mehr Info |
Aktenzeichen: 5/12 Kls 92 Js 20791/99
Leitsatz: Die Versendung rechnungsähnlich aufgemachter Formulare an Firmen, die kurz zuvor eine Eintragung im Handelsregister angemeldet haben, erfüllt den Tatbestand des Betruges auch dann, wenn die Firmen auf Grund der auf das Formular geleisteten Zahlung einen Anspruch auf eine Gegenleistung haben - |
Gericht: BGH 4. Strafsenat Datum: 26. April 2001
Az: 4 StR 439/00
NK: StGB § 263 Abs 1
Leitsatz Wer Angebotsschreiben
planmässig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere
durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfasst,
dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem
gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter
völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung
im Sinne des StGB § 263 Abs 1. |
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| Ein Fall von Betrug? |
| BGH, Urteil vom 04.12.2003, 5 StR 308/03, m.w.N.BGH hebt betrügerfreundliches Urteil auf: "... ... Leichtgläubigkeit oder Erkennbarkeit der Täuschung bei hinreichend sorgfältiger Prüfung schliessen die Schutzbedürftigkeit des potentiellen Opfers und damit gegebenenfalls eine Täuschung nicht aus...Eine Täuschung kann auch konkludent erfolgen, nämlich durch irreführendes Verhalten. Eine Täuschungshandlung kann somit auch gegeben sein, wenn sich der Täter hierzu – isoliert betrachtet – wahrer Tatsachenbehauptungen bedient....
Die Schreiben wurden nicht wahllos an einen zufällig ausgewählten Adressatenkreis versendet. Vielmehr wurden sie gezielt an einen Personenkreis gerichtet, für den unmittelbar zuvor eine Eintragung im Handelsregister erfolgt war und der deshalb mit einer Kostenforderung rechnen musste. Ein auf Unaufmerksamkeit beruhender Routineirrtum lag bei derartigen Empfängern nahe. Ihre Geschäftserfahrung ändert hieran ersichtlich nichts, zumal die Erledigung des Schreibens durch Büropersonal zu erwarten war..." |
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| Infrastruktur |
| Wer steckt dahinter? |
Die Formularaussendung vom 24.02.2011 erfolgte in einem Briefumschlag, abgestempelt im Briefzentrum 68, versehen mit einem weiteren Stempel "Mannheim - Leben im Quadrat". |
| Auf der Rückseite des Briefumschlags: "Wein- und Sektkellerei Jakob Gerhardt, Niersteiner Schlosskellereien GmbH, Gerhardtshof. Nierstein / Rhein" (Beleg) |
| Die Geschäftsleitung wollte nicht zur Aufklärung beitragen, wie es zur Versendung des GV-Formulars im Briefumschlag der Wein- und Sektkellerei kam. |
| Der Briefumschlag im März 2011, erneut abgestempelt im Briefzentrum 68, ist diesmal mit einem Stempel "Gradierbau Bad Dürkheim" versehen. Absenderangaben auf der Rückseite sind nicht vorhanden. |
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