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Die Methoden der Firma ABA Medien, Nürnberg
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Die Masche: Arbeitet mit der Heller-Masche (Branchenbuch-Masche)
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt

ABA Medien
Adresse
Postfach 44 03 03, 90208 Nürnberg
Wilhelm-Späth-Str. 5, D-90461 Nürnberg
Kontakt Tel: 01805/626047 Fax: 01805/626048
Inhaber N. Kurt
Finanzamt St.Nr. 204/242/20504
Handelsregister ?
Das beworbene Online-Verzeichnis
www.allgemeine-branchenauskunft.de - kennt die Öffentlichkeit nicht und braucht sie nicht

Methode
Das Formular
Bei der verwendeten gelben Farbe denkt man natürlich sofort an die bekannten "Gelben Seiten".
Das Formular hat bereits voreingetragene Adressdaten, wodurch der Eindruck erweckt wird, es handele sich um einen Korrekturabzug für einen bereits bestehenden Branchenbuch-Eintrag.
Das Kästchen neben Premiumeintrag ist bereits vormarkiert - wer dies übersieht und das Formular korrigiert zurücksendet, geht unbeabsichtigt einen kostenpflichtigen Vertrag ein.
Kosten: jährlich 990 Euro, Laufzeit 2 Jahre.
Inkassomethoden
Erfahrungen und Gegenwehr
Wenn Sie ein Formular erhalten haben
Falls auf dem Angebotsschreiben die erforderlichen Geschäftsangaben fehlen, können Sie
- beim zuständigen Amtsgericht die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen Verstosses gegen § 37a HGB beantragen. Infos und Musterschreiben & Beispiel Verfügung des AG Köln
- das zuständige Gewerbe- bzw. Ordnungsamt (hier Ingolstadt) informieren. Mehr Info
Stadt Ingolstadt - Ordnungs- und Gewerbeamt - Postfach 21 09 64 - 85024 Ingolstadt - e-mail: ordnungsamt@Ingolstadt.de
Siehe Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
Falls die Impressumspflichten nicht ausreichend beachtet wurden, kann man wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 16 TMG die Verhängung eines Bussgeldes beantragen. Mehr Info
Wenn noch nicht gezahlt wurde, aber angeblich ein Auftrag erteilt wurde
Sie sollten nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern reagieren - vor allem mit einer
Anfechtung
Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmass des Problems deutlich wird. Mehr Info
Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden - hier sollten Sie sich über weitere Schritte informieren - werden Sie aktiv, nur so wird sich etwas ändern - - Stellen sie Strafanzeige (beim örtlichen Polizeirevier) - Informieren Sie den DSW - Ihre IHK (= die Rechtsabteilung)
Wenn gezahlt wurde
Geld zurück fordern (mehr Info hier), eine Feststellungsklage erheben.
Die Bankkonten
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr Infos hier.
Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
 
Mai 2012 Ziraat Bank BLZ 512 207 00 KTO 103 246 3000
Dezember 2011
Wirecard Bank BLZ 612 308 00 KTO 16832
Erfahrungsberichte
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Kontakt Erfahrungsberichte
Die juristische Lage
Argumente vor Gericht: Hat die Firma die von ihr angebotene Leistung erbracht?
Urteilssammlung zu Branchenbuch-Formularen
August 2012 Rechtsanwältin Dr. Stefanie Beyer aus Köln teilt mit "...Nachdem ich den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten hatte, erfolgte keine Reaktion mehr, insbesondere keine weitere Zahlungserinnerung."
Ein interessantes Urteil, das sich mit der Angabe des Preises pro Monat auseinandersetzt:
AG Wiesbaden - 92 C 5103/06 - 22 - vom 25.09.2008: "weil das von der Klägerin versandte Vertragsformular die Vertragsinformationen in einer Art und Weise darstellt, die bei flüchtiger Lektüre einen Irrtum über Laufzeit und Kosten der vertraglichen Leistung begünstigen. So ist dort zum Ersten der monatliche "Marketingbeitrag" angegeben, obwohl eine monatliche Zahlung nach den weiteren Vertragsbedingungen gar nicht in Frage kommt..."
26.03.2009 OLG Frankfurt verbietet irreführendes Branchenbuch-Formular Urteil 6 U 242/08
Achtung: Von "interessierter Seite" wird gern ein BGH Urteil vom Februar 2005 zitiert, das die Rechtsgültigkeit des "Henghuber"Formulars beweisen soll mehr dazu hier
Das LG Frankfurt / Main (Az.: 3-11 O 1 / 04) verbot am 02.07.2004 das "Branchenbuch"-Formular von Oliver Hellers European Business Guide.

"...verstehen die angesprochenen Verkehrskreise unter der Bezeichnung “Branchenbuch" ein vollständiges oder nahezu vollständiges Verzeichnis aller Branchen und Betriebe der jeweils bezeichneten Region. Der seit Jahrzehnten gebräuchliche Begriff  “Branchenbuch" bezeichnet nach allgemeiner Anschauung ein (fast) vollständiges Verzeichnis aller Branchen und Betriebe... Da das von der Antragsgegnerin angebotene Adressen-Sammelwerk den von den angesprochenen Verkehrskreisen gestellten Anforderungen an ein Branchenbuch nicht entspricht, ist die Bezeichnung irreführend..."
Geflutete Briefkästen
DER SPIEGEL | 36 / 2006
Gelinkt statt verlinkt
facts | 10.02.2005
Viel Geld für nichts
Focus | 06.08.2001
Buchverlag gerät unter Druck
Süddeutsche | 07.12.1995
 
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