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Das DPM-Formular - die Methode / Hintergründe / Juristisch
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DPM-Presse- und Medienverlag GmbH
Adresse
2008 neue Adresse: Kreuzberger Ring 22 - 65205 Wiesbaden
alte Adresse: Kreuzberger Ring 21 - 65205 Wiesbaden
Geschäftsführer Ron Täubert *21.01.1962
TB-Telefonbuchverlag GmbH
Adresse Januar 2004 Westendstr. 88, 60325 Frankfurt/M
Königsallee 60 F, 402121 Düsseldorf, Tel.: 0211-8903686
August 2003 umbenannt in TB Verlag GmbH
Geschäftsführer Ron B. Täubert *21.01.1962

Die Formulare
Die Methoden
Formular Deutsches Homepageverzeichnis Juli 2006
DPM Formular & AGB April 2005
Formular November 2004
Formular TB Telefonbuchverlag März 2003
Zitate aus Urteilen, die sich auf das DPM-Formular beziehen

Aus der Entscheidung vom LG Köln 26.09.2007 AZ: 9 S 139/07 zur DPM (Geschäftsführer: Ron Täubert)

Eine Vertragsgestaltung mit derart versteckten Hinweisen auf Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbindlichkeitsklauseln, in deren Rahmen zudem seitens der Klägerin die Bestellalternative "Basisauskunft" für 67,- Euro mtl. bereits vormarkiert (!) ist – und zwar mittels eines nicht besonders auffälligen Punktes im Wahlfeld –, mithin vom Kunden für einen Vertragsschluss gar nicht mehr bewusst ausgewählt werden muss (vgl. Bl. 3 d.A.), ist jedenfalls nicht ausreichend transparent. Auch die von der Klägerin gewählte Formulierung zur Vergütung ("Marketingbeitrag mtl. zzgl. MwST: EUR 67,-") ist geeignet, von einem unaufmerksamen Kunden nicht richtig verstanden zu werden.
...Auch hat die Klägerin die Tatsache des "monatlichen" Beitrags geschickt mit "mtl." im Rahmen mehrerer Abkürzungen eher unauffällig platziert. Die gewählte Abkürzung "mtl." ist schon deshalb besonders geeignet, den Vertragspartner von einer monatlich wiederkehrenden Zahlpflicht abzulenken, weil die Klägerin unmittelbar hinter die Preisangabe den Zusatz "Datensätze gelten für ein Jahr" gestellt hat.
Bei dieser Anzahl objektiver Täuschungsmerkmale sei nur am Rande darauf hingewiesen, dass es im Rahmen der Gesamtbewertung des streitgegenständlichen Angebots ebenfalls irreführend erscheint, auf der Vorderseite des Formulars ausdrücklich auf eine Laufzeit der "Datensätze" von einem Jahr hinzuweisen, derweil auf der Rückseite des Serienbriefs unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin die Mindestvertragslaufzeit für den vergütungspflichtigen Registereintrag mit immerhin zwei Jahren festgelegt wird.

April 2005 DPM Es sind bereits Adressen etc. eingetragen, so dass der Eindruck eines bereits bestehenden Eintrags (also bereits vorhandene Geschäftsbeziehung) entsteht. Der Preis ist nicht als die Hauptsache dieses Angebots herausgestellt, sondern am Ende eines Fliesstextes (wenn auch fettgedruckt) nur für einen äusserst sorgfältig prüfenden Leser als "Entdeckung" auszumachen.
Ein ablenkender Wust an anderen Informationen soll das Übersehen des Preises sichern. Ein Monatspreis von 67 Euro für ein derartiges Adressverzeichnis ist mit Sicherheit Wucher. Während auf der Vorderseite noch von "einem Jahr" gesprochen wird (Datensätze gelten für ein Jahr), wird auf den rückseitigen Geschäftsbedingungen eine 2 jährige Laufzeit festgelegt.
November 2004 DPM mit neuem Täuschungsmanöver: Formular "Deutsches Gewerbeverzeichnis
" ...Gewerbeauskunft... Bitte dringend bis spätestens 17. 12. zurücksenden ... Bitte fehlende Felder des Basisieintrags ergänzen ...Gleicher Formulartitel "Deutsches Gewerbeverzeichnis" wurde schon von VDM verwendet  - klingt so schön amtlich -Irreführend ist auch, dass auf der Vorderseite eine Laufzeit von 1 Jahr genannt wird - auf der Rückseite aber die Laufzeit unendlich ist (wenn nicht gekündigt wird ) - auf jeden Fall aber mindestens 2 Jahre dauern soll. Der Firmenname DPM soll wohl suggerieren, dass das Formular vom DPMA Deutschen Patent- und Markenamt kommt.

März 2003 TB Telefonbuchverlag: Neues irreführendes Formular "Ihre Brancheninsertion für ..."
Nachdem das Geschäft mit den "Henguber"-Formularen" dem Herrn Täubert per Unterlassungserklärung unmöglich gemacht wurde, hat er flugs sich ein anderes Formular bereit.
Per "Bestellschein" sammelt er seit Januar Unterschriften für eine "Ausgabe 2003/2004" - für ein (vielleicht nie) gedrucktes Adressverzeichnis. Der besondere Clou des "Bestellscheins": die Preise befinden sich auf der Rückseite - im äusserst Kleingedruckten unter den Geschäftsbedingungen.

Urteilssammlung zum "Henghuber-Formular"

Urteilssammlung zu "Henghuber" Formular Varianten
Urteilssammlung zu Branchenbuch-Formularen, die als Korrekturabzug aufgemacht sind
Urteilssammlung zu rechnungsähnlichen Formularen mit angehängtem Zahlschein
Urteile zum Thema Anzeigenfirmen, Polizeiverlage
Liste der gewonnenen Feststellungsklagen