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Quelle: cashdaily.ch
Mit Registereinträgen Firmen abzocken
Schwindel
Markus Bortolini dreht Unternehmen teure Adresseinträge auf Internet-Branchenregistern an. Wer nicht zahlt, hat aber nichts zu befürchten.Sie durchforsten das Handelsregister nach neuen Einträgen und schlagen dann zu: Findige Geschäftemacher, die Kleinunternehmern und Selbstständigen teure, aber nutzlose Einträge für Internet-Branchenregister per Fax, Telefon oder Post andrehen wollen. Kostenpunkt: einige 100 Franken.
Der hartnäckigste Adressbuchschwindler ist Markus Bortolini, Geschäftsführer der Firma B & P Dienstleistungen.
Bei Swisscom Directories ist der Eintrag gratis
B & P verlangt für einen Eintrag auf www.8818.ch eine Jahresgebühr von 860 Franken. Wer nicht bezahlt, hat die Inkassofirma Debi Control am Hals - auch hinter diesem Unternehmen steckt Bortolini höchstpersönlich.
Der Grundeintrag im offiziellen Onlineregister der Swisscom Directories ist hingegen gratis. Erst der zweite Eintrag - beispielsweise für eine Filiale - ist kostenpflichtig.Es wird eine einmalige Gebühr von 23 Franken und ein jährlicher Betrag von 21,10 Franken fällig. Damit wird klar: Bortolini ist ein Abzocker: Dennoch fallen reihenweise Unternehmer auf seine Machenschaften rein.
Betroffene sind alle Berufsgruppen vom Handwerker bis zum Arzt.
Das Geschäft mit den Ärzten ist sogar derart lukrativ, dass sich Bortolini darauf spezialisiert hat. Und zwar mit dem Ärzteverzeichnis www.meinhausarzt.ch. Ärzte erhalten von Bortolinis Zürcher Firma Printus-Verlag einen fehlerhaften oder unvollständigen Eintragentwurf mit der Bitte, die Informationen zu korrigieren oder zu vervollständigen. Nur im Kleingedruckten steht, dass damit ein Auftrag erteilt wird. Und der kostet 816 Franken.
Die Gerichte entscheiden für die Geschädigten
"Uns sind mehr als 100 Opfer bekannt, die von Printus unter Druck gesetzt wurden", sagt Hanspeter Kuhn, Anwalt und Generalsekretär der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH). Kuhn empfiehlt, die Rechnung nicht zu bezahlen. Bisher sei Bortolini vor Gericht im Betreibungsverfahren fast immer abgeblitzt. Nur in Aargau hat eine Richterin dem Verlag recht gegeben - der Geschädigte hat den Entscheid weitergezogen; das Urteil ist noch ausstehend.
Annik Ott

Nutzlose Adressregister: Alte Falle, neue Masche
Dubiose Schwindler locken mit Lügen und undurchsichtigen Verträgen Kunden in nutzlose Adressverzeichnisse und kassieren dafür überrissene Preise.
Letzten Herbst flatterten bei Johann Neff aus dem aargauischen Berikon Rechnungen und Mahnungen einer Firm B und P ins Haus. Die Firma behauptete, Neff habe für seine mechanische Werkstatt einen Eintrag im Internet-Register ch-telefon.ch bestellt. "Da habe ich gedacht, jetzt muss ich den halt bezahlen." Neff hatte nichtsahnend ein Papier unterschrieben auf dem stand, man solle die Adressdaten für den gewünschten Eintrag überprüfen. Doch das Wichtigste steht im Kleingedruckten: Das Ganze kostet happige 860 Franken pro Jahr. Und ganz am Schluss, gut versteckt steht, dass der Kunde mit der Unterschrift B und P den Auftrag erteile.
Neffs Geschäft läuft vor allem durch Mund-zu-Mund-Werbung. Wenn, dann suchen ihn seine Kunden in den gelben Seiten. Doch jetzt hat er einen teuren Eintrag im Internet. "Das nützt nur dem etwas, der das Geld einstreicht", sagt Neff. Bei der Beratungshotline von K-Tipp und Saldo sind Registerhaie und ihre Schummelverträge immer wieder ein Thema: "Wenn jemand bewusst täuscht und das Wesentliche im Kleingedruckten steht unter einem Schwall von nichtssagenden Wörtern, dann ist das bewusste Täuschung. Der will, dass dies der Vertragspartner nicht liest, und somit kommt auch kein Vertrag zustande", sagt Hans Ruedi Schmid, Leiter der Rechtsberatung.
Hinter dem Register-Schwindel der Firma B und P steckt ein Markus Bortolini. In Zürich laufen drei Firmen auf seinen Namen. Eingemietet hat er sie in einem Zürcher Industriequartier Am Eingang zum Sihltal. Die Briefkästen seiner Firmen sind unbeschriftet. Der Vermieter sagt Kassensturz, Bortolini lege grossen Wert auf Diskretion. Heute verdient Markus Bortolini sein Geld mit immer neuen Registern, zum Beispiel mit meinhausarzt.ch. Wer einmal bezahlt hat, sieht sein Geld kaum je wieder (siehe auch Tipps). "Wegen 800 Franken vor den Richter gehen, lohnt sich nicht. Da sind die Anwaltskosten bald höher als der Wert, um den gestritten wird", sagt Hans Ruedi Schmid von der K-Tipp-Rechtsberatung.
Kassensturz warnt schon seit Jahren vor viel zu teuren Einträgen in unnützen Registern. Unzählige Firmen arbeiten heute mit ausgefeilten Tricks. Auch Sanitärinstallateur Peter Blättler aus Hergiswil bekommt regelmässig Post von Registerfirmen. Normalerweise wirft er solche Schreiben direkt in den Eimer. Doch die Telefonagentin einer Firma Media Print AG versucht, ihn mit Tricks hereinzulegen. "Sie behauptete, ich hätte ein Inserat und es laufe aus. Sie sagte ich müsse dies unterschreiben, sie würden mir einen Fax schicken, auf dem ich bestätigen solle, dass ich das nicht will. Es sei keine Verpflichtung und gebe auch keine weiteren Inserate", erzählt Peter Blättler. Der Fax ist eine Falle.
Peter Blättler tappt nicht hinein, weil er das Kleingedruckte liest. Mit seiner Unterschrift hätte er einen neuen Inserate-Vertrag abgeschlossen. Der Preis ist gut versteckt: Viermal müsste er für ein simples Inserat 1489 Franken bezahlen. Der Geschäftsführer von Media Print sagt, es sei ihm nicht bewusst, dass diese Formulare missverständlich seien. Die Schuld schiebt er auf die Telefonagentin. Die Firma B und P schreibt Kassensturz, ihre Formulare seien nicht irreführend. Das habe die Lauterkeitskommission bestätigt. Die Lauterkeitskommission ist ein Organ der Werbebranche zur Selbstkontrolle. Sie beurteilt nicht nach rechtlichen Kriterien sondern hat ihre eigenen Grundsätze.
(Kassensturz vom 14.3.2006)

Herr Doktor, das Rezept heisst Papierkorb
Der Registerhai Markus Bortolini treibt jetzt sein Unwesen auch mit einem Ärzteverzeichnis.

Die Machenschaften von Markus Bortolini sind bekannt: Er verschickt mit seiner Firma «B & P Dienstleistungen» den Gewerbetreibenden Formulare mit vorformulierten Adresseinträgen für das Internet-Branchenverzeichnis www. ch-telefon.ch; dabei bittet er die Empfänger, den Eintrag zu kontrollieren und das Formular zu unterschreiben.

Nur wer genau hinsieht und das Kleingedruckte liest, merkt, dass es sich um einen kostenpflichtigen Eintrag für ein Register handelt. Unzählige Kleingewerbler sind schon auf Bortolini hereingefallen.
Jetzt droht Ärzten das gleiche Ungemach: Sie erhalten von Bortolinis Firma Printus eine Offerte für ein wertloses Internetverzeichnis namens www.meinhausarzt. ch. Herr Doktor, das Rezept heisst hier Papierkorb.
(em)
Der Fall - Der Nepp mit dem Branchenbucheintrag
Stiftung Warentest | Oktober 2009
Polizei ermittelt gegen Adressbuch-Mafia.
TA | 07.08.2009
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Vorsicht vor falschen Gelben Seiten! 2008
Opfer des KleingedrucktenSüddeutsche | 04.12.2002
Bauernfängerei aus Ingolstadt
Tagesspiegel | 1995
Schon wieder Ärger mit fingierten Rechnungen
Stuttgarter Zeitung | 09.11.1994