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Die Methoden der VfP Verlagsgesellschaft für Polizeipublikationen mbH / Polpress
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ZEUGEN
Ihre persönlichen Erfahrungen sind ungeheuer wichtig ! Bitte informieren Sie diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Belege - das ist ganz wichtig: Auftragsformulare, AGBs, Rechnungen, Mahnungen - und wenn Sie Anzeige erstattet haben, teilen Sie uns bitte das Aktenzeichen mit. Besxchreiben Sie, wie Sie sich zur Wehr setzen... Damit helfen Sie vielen Betroffenen ! Kontakt

VfP Verlagsgesellschaft für Polizeipublikationen mbH
Adresse Markttwiete 6, 23611 Bad Schwartau
Handelsregister Amtsgericht Hamburg HRB 19624
Geschäftsführer Eva Müller
Kontakt Tel.0451/51006, Fax 0451/581541, E-Mail verlagsgesellschaft.pp@t-online.de

Methode
Publikationen
Polizeireport - Fachzeitschrift für Polizei & Sicherheit, Gewaltprävention, Umwelt & Verkehr, Polizei INFO-FORUM
Die Masche
Das Auftragsformular erweckt den Eindruck, es bestehe bereits eine Geschäftsbeziehung. Dazu wird anderswo eine Anzeigenvorlage ausgeschnitten und in das Auftragsformular hineinkopiert.

Die zur Akquise verwendeten Schreiben... bergen die Gefahr einer Verwechselung der Gestalt, dass der flüchtige Leser und Bearbeiter der eingehenden Korrespondenz in den angeschriebenen Unternehmen den Eindruck erlangt, er sei (lediglich) mit einem Korrekturabzug eines bereits erteilten Werbeauftrages befasst, welcher nur noch zu Genehmigungszwecken unterzeichnet werden müsse.
Diese Suggestion wird nicht zuletzt durch die Einbettung von Fotokopien bereits erteilter und insoweit vom Aussehen her bekannterAnzeigenaufträge, sowie die sehr persönliche Kundenansprache in Form handschriftlicher Vermerke getragen...
Diese vermitteln den Eindruck einer individuellen Bearbeitung auf Seiten des Absenders. Die Verfügungsbeklagte macht sich insoweit die vielfach herrschende innerbetriebliche Praxis zunutze, dass Erteilung und Ausführung von Werbeaufträgen in verschiedenen Händen liegen (BGH, WRP 1995, 389, 391).

Quelle: Urteil LG Lübeck 8 O 112/09 vom 05. Januar 2010

Nur mitten im kleingedruckten Fliesstext werden Angaben gemacht, dass insgesamt 12 Ausgaben der Zeitschrift erscheinen, die jedesmal extra kosten.
Es fehlen konkrete Angaben, wo und in welcher Stückzahl die Zeitungen ausgelegt werden.


Erfahrungen und Gegenwehr
Nachdem Sie eine Anfechtungserklärung wegen arglistiger Täuschung - siehe Abwehrstrategie - abgeschickt haben, sollten Sie sich unter Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden über weitere Schritte informieren.
Wenn man sich reingelegt fühlt: Strafanzeige stellen (beim örtlichen Polizeirevier) oder besser bei der Staatsanwaltschaft
Den DSW informieren - Eidesstattliche Versicherung über den Hergang der Unterschriftenerschleichung abgeben - dann ist eine Abmahnung und / oder Feststellungsklage möglich - DSW Info - mit anderen Betroffenen (siehe Belegexemplar) zusammenschliessen. Informieren Sie Ihre IHK (Rechtsabteilung)
Informieren Sie den seriösen Verlag, bei dem Sie eine Anzeige geschaltet hatten, wenn dessen Publikationen für dubiose Geschäfterei missbraucht wurden. Geschädigte Verlage haben die Möglichkeit, dubiose Werbefirmen auf Unterlassung verklagen (siehe z. B. Urteil LG Potsdam vom 06.06.2006)
Das Bankkonto
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Informieren Sie diese Seiten über neue Bankkonten.
Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
Erfahrungsberichte
Dass Sie nicht allein reingefallen sind, zeigen und beweisen die (anonymisiert veröffentlichten) Betroffenenberichte - da so etwas auch als empirischer Beweis vor Gericht genutzt werden kann, schicken Sie uns bitte auch Ihre Beschreibung, wie Sie auf die Masche dieser Firma reingefallen sind - Damit helfen Sie anderen!
Kontakt | Zu den Erfahrungsberichten
Juristisch
Landgericht Lübeck 8 O 41/10 vom 18.05.2010 - Einstweilige Verfügung gegen VfP Verlagsgesellschaft für Polizeipublikationen mbH.
Amtsgericht Lübeck AZ: 25 C 2942/09 vom 12.04.2010 - Feststellungsklage gegen VfP Verlagsgesellschaft für Polizeipublikationen mbH. "Des Weiteren ist das unaufgefordert von der Beklagten der Klägerin (wettbewerbswidrig) zugesandte Formular auch so gestaltet, dass Missverständnisse und Verwechslungen naheliegen."
LG Bochum 1-11 S 79/09 vom 16.02.2010 (16 C 191/08 Amtsgericht Recklinghausen) - VfP Verlagsgesellschaft für Polizeipublikationen mbH verliert Prozess. "Arglist seitens der Klägerin ist deshalb anzunehmen, weil die Klägerin wissen musste, dass die Beklagte bei umfassender Aufklärung den Vertrag nicht oder nur zu anderen Bedingungen abgeschlossen hätte.... Die Beklagte hat den Vertrag auch rechtzeitig innerhalb eines Jahres nach Kenntniserlangung von der vorgenannten Täuschung gemäss § 124 BGB angefochten."
AG Lübeck 25 C 2942/09 vom 12.01.2010 - Verlagsgesellschaft für Polizeipublikationen mbH kassiert Versäumnisurteil und muss 338,50 Euro nebst Zinsen seit dem 05.09.2008 an die Klägerin zahlen. - Erstritten von Rechtsanwalt Alexander Thamm, Mannheim
LG Lübeck 8 O 112/09 vom 05. Januar 2010 - LG Lübeck bestätigt Einstweilige Verfügung. "Die Werbung der Verfügungsbeklagten ist irreführend im Sinne des § 5 Abs. 2 UWG."
November 2006 Bundesgerichtshof: Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden verboten - 20.11.2006 Pressebericht
 
 
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