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Das Bankkonto dubioser Geschäftemacher sperren
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NEWS


19.03.2009 Verbraucherzentrale Sachsen: Gemeinsam stark gemacht gegen unseriöse Forderungen der "Deutschen Inkassostelle" - Für Abkassierer kein Konto mehr in Leipzig

März 2009 Quelle: computerbetrug.de - Urteil zu Abofallen im Internet: Bank darf Konto sperren
Banken dürfen einen Giro-Vertrag fristlos kündigen, wenn das Konto für Abzocke im Internet verwendet wird. (OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2008 - I-31 W 38/08, rechtskräftig)

10. Oktober 2008 Urteil OLG Hamm, 31 W 38/08: Bank darf Konto fristlos kündigen, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden
kann, z. B. wenn das Girokonto für strafbare oder verbotene Aktivitäten genutzt wird (vgl. BGHZ 154, 146 ff.). Solche Aktivitäten sind bereits in Zusammenhang mit der Webseite "movie-tester.com" festzustellen (Hintergrundinfo)

Die Anschrift der jeweiligen Bank
finden Sie leicht unter bundesbank.de. Wenn Sie bei "Suche" nur die Bankleitzahl eingeben, kommen oft mehrere Banken. Wenn Sie den Ort nicht wissen schreiben Sie einfach "an die Rechtsabteilung der Hauptverwaltung der Bank" und nehmen Sie eine beliebige Adresse - das wird dann weitergeleitet.

Nachdem die Trickbetrüger z. B. eine Formularaktion durchgeführt haben versuchen sie möglichst schnell die eingefangenen Unterschriften abzukassieren. Und das aus gutem Grund.

Die Banken haben nämlich eine Art freiwillige Selbstkontrolle - dubiosen Geschäftemachern wird das Bankkonto gesperrt und gekündigt, sobald die Banken erfahren, dass hier krumme Geschäfte getätigt werden. Jede Bank hat dafür eine zentrale Anlaufstelle, die meist bei der "Rechtsabteilung" angesiedelt ist.

Hier ist ein Musterschreiben, das Sie verwenden können. Bitte formulieren Sie es auf Ihren individuellen Fall um. Sicher hilft es, wenn viele Opfer sich an die Bank wenden. - Informieren Sie die Bank vor allem auch über diese Web page und über die hier veröffentlichten Urteile, in denen die Methoden der Onliner von vielen Gerichten als betrügerisch entlarvt werden. Denn die Banken brauchen natürlich eine juristische Grundlage, wenn sie ein Bankkonto sperren wollen.
Bitten Sie auch die Rechtsabteilung / Rechtsberatung Ihrer örtlichen Verbraucherschutz Organisation, ein derartiges Schreiben an die Bank zu schicken. Das hat mehr Gewicht. Falls die zögern - der Verbraucherschutz Hamburg ist in dieser Weise vorbildlich aktiv geworden - man kann sich dann ja da informieren.

Bankkonto sperren - das ist besonders effektiv, weil manche Firmen die Forderungen bezahlen, ohne genauer nachzuforschen, was sie da gerade bezahlen. Wenn das Bankkonto gesperrt ist kommt aber das Geld erst einmal zurück. Das macht hellhörig und eine zweite Bezahlung wird sicher unterbleiben.
Weitere Infos dazu gibt es auf der vorzüglichen Seite der Verbraucherzentrale Hamburg unter dem Link "Markt-Recht" - Titel des Beitrags: Kontoverbot für Anzeigenhaie vom 03.07.2002

Die Anschrift der jeweiligen Bank finden Sie mithilfe der Bankleitzahl leicht unter
http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_bankleitzahlen_suche.php

Dieses Antwortschreiben erhielt ein Betroffener, nachdem er die Bank über die dubiose Geschäftemacherei der MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH in Rostock informiert hatte

Wenn Sie ein Schreiben oder eine Rechnung mit Bankkonto Angaben bekommen, die noch nicht in den "Hintergrundinformationen" veröffentlicht wurden - bitte informieren Sie diese web page , damit wir das veröffentlichen können!
e-mail

Zum Thema veröffentlichte das LKA Rheinland Pfalz  folgenden Hinweis:
(s.a. www.polizei.propk.de/mediathek/merk/pdf/offertenschwindel.pdf) (April 2004) - nov. 2005 nicht mehr online

Damit die Offertenschwindler möglichst keinen Unrechtsgewinn einstreichen können, sollten Sie folgendes bewährtes Verfahren beherzigen:
Informieren Sie das mit der Gutschrift beauftragte Geldinstitut (zu ermitteln über den Aufdruck auf dem Überweisungsträger, ggf. über die Bankleitzahl unter www.bankleitzahlen.de) umgehend darüber, dass auf das betreffende Konto Zahlungen aufgrund vermutlich unseriöser Angebote eingehen. Schildern Sie den zugrunde liegenden Sachverhalt und regen Sie an, die eingehenden Beträge an die Empfänger zurückzuüberweisen. Im weitgehend automatisierten Zahlungsverkehr sind die Geldinstitute für solche Hinweise durchaus dankbar – und bei offenkundig wettbewerbswidrigem Handeln auch befugt, das Konto zu kündigen.


Die Bank ist jederzeit berechtigt, unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist, bei wirtschaftlicher Verschlechterung oder aber auch ohne Angaben von Gründen die Geschäftsverbindung aufzukündigen.
Unverzügliche Kontosperrungen sind allerdings nur in einer Verlassenschaft,  bei einem Konkurs und bei richterlichen "Rotsiegel"-Beschlüssen möglich.
Adressen in Europa, die Sie bei Wirtschaftsbetrug einschalten können
Aufruf an alle Betroffenen
Wie es dazu kam, dass das europäische Parlament die Adressbuchbetrüger entdeckte