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Verbraucherabzocke im Internet: Was tun, wenn man in die Falle getappt ist?
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KOMMENTARE

Rechtsmissbrauch als Geschäftsidee

Wenn strafrechtliche Ermittlungen eingestellt werden

Arglistige Täuschung, Irreführung?


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Zuallererst
Lassen Sie sich von den massiven Drohungen nicht einschüchtern!
Zahlen Sie nicht, sondern wehren Sie sich. Es lohnt sich!

Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch!
Hier finden Sie gesammelte Informationen rund ums Widerrufsrecht bei Internetfallen und links zu Musterschreiben der Verbraucherzentralen
Quelle: jurpc.de Urteil AG Wuppertal 32 C 152/08 vom 01.12.2008

"...Zwar lagen zwischen dem Vertragsabschluss und der Widerrufserklärung mehr als zwei Wochen. Mangels hinreichender Aufklärung der Klägerin über das Widerrufsrecht hat die Widerrufsfrist nicht mit dem Vertragsabschluss begonnen....der Unternehmer muss dem Verbraucher...eine Widerrufsbelehrung in Textform erteilen. Die Möglichkeit des Verbrauchers, die Widerrufsbelehrung auf der Internetseite...anzuklicken..,erfüllt diese Voraussetzung nicht...."

Anm.: Zwar wird nach einem Widerruf weiterhin gemahnt, aber lassen Sie sich davon nicht ins Bockshorn jagen!
Siehe Einschüchterungsmethoden & Rechtsmissbrauch als Geschäftsidee
Wie man sich richtig verhält, wenn man in die Kostenfalle getappt ist und Post von einer Inkassofirma bekommt, lesen Sie am Beispiel condome.tv
Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens zusammen mit dem Rückschein Ihres Einschreibens (bzw. dem Sendeprotokoll des Faxes) gut auf, auch wenn Sie schon länger nichts mehr von der Firma gehört haben. Zwischen den einzelnen Mahnungen können viele Monate vergehen.

Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung schreiben
Widerrufsfrist versäumt? Macht nichts. Man kann einen Vertrag wegen arglistiger Täuschung innerhalb eines Jahres nach Bekanntwerden der Forderung anfechten. (z. B. das Datum der Rechnung oder Mahnung)
Mehr Informationen
Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens zusammen mit dem Rückschein des Einschreibens bzw. dem Sendeprotokoll des Faxes gut auf, auch wenn Sie schon länger nichts mehr von der Firma gehört haben. Zwischen den einzelnen Mahnungen können viele Monate vergehen.
Widerruf und Anfechtung schützen vor Mahnungen und Inkassobriefen nicht.
Siehe Einschüchterungsmethoden & Rechtsmissbrauch als Geschäftsidee
Macht aber nichts. Wie man sich richtig verhält, wenn man in die Kostenfalle getappt ist und Post von einer Inkassofirma bekommt, lesen Sie am Beispiel condome.tv

Wenn Sie sich nicht angemeldet haben
Der Anbieter muss nachweisen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist - wenn Sie nie auf der betreffenden Internetseite waren, kann er das ohnehin nicht.
Reagieren Sie in dem Fall nicht auf die Emails, die Sie erhalten! Mit Ihrer Antwort-Email bestätigen Sie, dass Ihre - wahrscheinlich irgendwo gekauften - Adressdaten noch aktuell sind.
Vorsicht: Erhalten Sie unberechtigterweise - da Sie sich ja nie angemeldet haben - per Post einen gerichtlichen Mahnbescheid vom Amtsgericht, müssen Sie diesem fristgerecht widersprechen!

Wird, obwohl Sie sich nicht angemeldet haben, behauptet, Sie hätten eine Bestätigungs-Email erhalten und ihren Zugang über einen Bestätigungslink freigeschaltet?
Ein Dritter kann sich zwar mit Ihren Daten anmelden, aber nicht Ihre Emails empfangen und deshalb auch keinem Bestätigungslink folgen. Wenn Sie nicht - wie behauptet - den Zugang zu dem Portal über einen Link in einer Email frei geschaltet haben, um das Angebot zu nutzen, sollten Sie gegen die Firma, die von Ihnen Geld will, Anzeige wegen Betrugs erstatten.

Was Betroffene vorschlagen
Ein Betroffener hatte ein Inkassoschreiben von einem Rechtsanwalt erhalten, ohne sich jemals auf der in dem Schreiben genannten Webseite angemeldet zu haben. Er forderte daraufhin vom Anwalt eine Unterlassungserklärung und erreichte, dass - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - auf die Forderung verzichtet wurde. Zum Musterschreiben

Banklastschrift stornieren
Wenn ohne Zustimmung Geld von Ihrem Konto abgebucht wird:
Bei einer Banklastschrift können Sie Widerspruch bei Ihrer Bank einlegen und die Banklastschrift stornieren.
Für den Auftraggeber fallen dann Stornogebühren an.

Strafanzeige erstatten

Eine Anzeige bei der Polizei oder besser der Staatsanwaltschaft ist wichtig, damit das Ausmass dieser Masche erkannt wird - nicht nur beim Adressbuchschwindel - überall versuchen die Betrüger mit dieser Masche abzuzocken (man schreibt zwar rein, dass es kostet, aber lenkt so heftig von dieser Notiz ab, dass jeder ehrliche Mensch drauf reinfällt ) - denn so ist das für die Betrüger strafrechtlich ungefährlich: Solange man die tatschlichen "Vertrags"-Bedingungen vor dem "Kunden" nur versteckt und nicht gänzlich verschweigt, kann das Strafrecht nicht zufassen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass alle, die sich hereingelegt fühlen.

Zivilrechtlich ist das anders - wohl jeder Richter wird die Absicht der Irreführung erkennen und den "Vertrag" für ungültig erklären.

HIER finden Sie einen Fragebogen, der die wesentlichen Fragen aufführt, welche für die Staatsanwaltschaft wichtig sind.
Wenn viele Betroffene Strafanzeige erstatten, wird die Staatsanwaltschaft viele Argumente - aber auch den nötigen Druck - haben, um gegen dieses üble Treiben vorzugehen.
Man kann auch Online Strafanzeige erstatten (Externer Link)

Die Gerichte haben inzwischen sogar für Gewerbetreibende (die laut Gesetz zu erhöhter Sorgfalt verpflichtet sind) erkannt, dass solche Verträge ungültig sind, wenn nicht deutlich die tatsächlichen Bedingungen dargestellt werden und Beschreibungen beim Empfänger zu falschen Vorstellungen führen.
Wenn das schon bei Gewerbetreibenden gilt, ist der Normalverbrauchen umso mehr geschützt. Trotzdem - man muss einer Forderung entgegentreten, damit man nicht noch wegen Nichtstun abgezockt wird.
Teilen Sie uns bitte nach Ihrer Anzeige das Aktenzeichen mit, damit wir das veröffentlichen und sich andere Betroffene anschliessen können
Wer sich sicher ist, dass er sich nie auf der entsprechenden Seite angemeldet hat und trotzdem Rechnungen erhält, sollte Strafanzeige bei der Wirtschaftspolizei erstatten.
Bundespolizeidirektion Wien
Wirtschaftspolizei
Wasagasse 22
1090 Wien
Telefon:(01) 3166110.
Quelle: http://www.verbraucherrecht.at/development/typo/test/index.php?id=718

Inkassoversuche abwehren
Fühlen Sie sich von der Inkassofirma bzw. dem Inkassoanwalt eingeschüchtert oder gar genötigt? Wird versucht, eine bestrittene Forderung einzutreiben? Wie Sie sich dagegen zur Wehr setzen können, erfahren Sie hier

Kontaktadressen, die weiterhelfen

Informieren Sie diese Seiten
Dass Sie nicht allein reingefallen sind, zeigen und beweisen die (anonymisiert veröffentlichten) Betroffenenberichte
Schicken Sie uns bitte Ihre Beschreibung, wie Sie auf die Masche dieser Firma reingefallen sind.
Informieren Sie diese Seite über neue Domains, Verkaufsmethoden, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen, schicken Sie uns die Rechnung, Mahnungen, Briefumschläge mit Poststempel etc.- Damit helfen Sie uns anderen!
Kontakt

Was sollte noch getan werden?
Mehr Informationen hier - Wo Sie sich beschweren sollten,wie Sie ein Bankkonto sperren lassen usw.
Werden Sie aktiv! Damit helfen Sie sich und anderen Betroffenen!

Wissenswertes
Mehr Informationen über Drohung mit negativem Schufa-Eintrag, Minderjährige, IP-Adresse als Beweis, Adressen von Verbraucherschützern usw.
 
Die Bank informieren
Was noch getan werden sollte