| Wenn Sie ohne Ihr Einverständnis zu Werbezwecken angerufen wurden |
Ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis sind telefonische Werbeanrufe seit August 2009 nicht mehr erlaubt. Ein Einverständis in den AGB ist nicht zulässig. |
Hat man tatsächlich sein Einverständnis erklärt, kann man natürlich jederzeit widerrufen (am besten eine schriftliche Bestätigung anfordern). |
Ebenso ist es verboten, mit unterdrückter Rufnummer anzurufen. |
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| Wenn Sie sich hereingelegt fühlen |
Lassen Sie sich von den massiven Drohungen nicht einschüchtern!
Zahlen Sie nicht, sondern wehren Sie sich. Es lohnt sich! |
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| Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch! |
| Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat, wenn der Vertrag über das Telefon geschlossen wurde. |
| Die Frist beginnt allerdings erst, wenn der Anbieter Sie ordnungsgemäss in Textform (per Email, Fax oder Brief) über Ihr Widerrufsrecht belehrt hat. |
Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens zusammen mit dem Rückschein Ihres Einschreibens (bzw. dem Sendeprotokoll des Faxes) gut auf, auch wenn Sie schon länger nichts mehr von der Firma gehört haben. Zwischen den einzelnen Mahnungen können viele Monate vergehen. |
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| Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung schreiben |
| Widerrufsfrist versäumt? Macht nichts. Man kann einen
Vertrag innerhalb eines Jahres nach Bekanntwerden der Forderung anfechten.
(z. B. das Datum der Rechnung oder Mahnung). Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihre Verbraucherzentrale oder einen erfahrenen Anwalt. |
| Mehr Informationen |
Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens zusammen mit dem Rückschein des Einschreibens bzw. dem Sendeprotokoll des Faxes gut auf, auch wenn Sie schon länger nichts mehr von der Firma gehört haben. Zwischen den einzelnen Mahnungen können viele Monate vergehen. |
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| Widerruf und Anfechtung schützen vor Mahnungen und Inkassobriefen nicht.
Macht aber nichts. |
| Vorsicht: Erhalten Sie per Post einen gerichtlichen Mahnbescheid vom Amtsgericht, müssen Sie diesem fristgerecht widersprechen, wenn Sie nicht bereit sind, die Forderung zu begleichen. Spätestens jetzt empfiehlt sich eine Beratung durch Ihre Verbraucherzentrale oder einen erfahrenen Anwalt. |
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| Die Gesprächsaufzeichnung |
| Beispiel: Ein CallCenter ruft unaufgefordert Verbraucher an, wobei in einem ersten - nicht aufgezeichneten - Gespräch der Eindruck erweckt wird, es bestehe bereits eine Geschäftsbeziehung und man müsse die Daten vergleichen und ggf. korrigieren. Dieses erste Gespräch, in dem zunächst ein falscher Eindruck erweckt wird, wird nicht aufgezeichnet. |
| In einem zweiten Gespräch, welches mitgeschnitten wird, folgt dann ein Datenabgleich, bei dem dem Kunden die vollständige Kontoverbindung entlockt wird. |
Der Anbieter muss nachweisen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Ein Vertragsabschluss per Telefon ist grundsätzlich möglich.
Eine
Gesprächsaufzeichnung kann ein Beweis über einen solchen Vertragsabschluss sein.
Ohne ausdrückliche Zustimmung darf ein Gespräch allerdings nicht aufgezeichnet werden. Ohne eine solche Zustimmung darf die Aufzeichnung folglich nicht als Beweis verwendet werden. |
| Es sind Fälle bekannt, in denen solche Aufzeichnungen manipuliert wurden, so dass ein Mitschnitt nicht zwangsläufig als Beweis taugt. Wenn manipuliert wurde, empfiehlt sich eine Strafanzeige wegen Betrugs. |
| Häufig fehlt es bei einem telefonischen "Vertragsabschluss" an wichtigen Vertragsbestandteilen wie konkreten Angaben über die Identität des Anrufers, Preis, Laufzeit, Leistung. |
Wenn behauptet wird, Sie hätten telefonisch einen Vertrag abgeschlossen, fordern Sie daher immer die Aufzeichnung an und überprüfen Sie den Verlauf des Gesprächs, ob der Anrufer genaue und richtige Angaben gemacht hat. |
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| Banklastschrift stornieren |
Wenn ohne Zustimmung Geld von Ihrem Konto abgebucht wird:
Bei einer Banklastschrift können Sie Widerspruch bei Ihrer Bank einlegen und die Banklastschrift stornieren. |
| Für den Auftraggeber fallen dann Stornogebühren an. |
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| Ist die Herausgabe der Kontodaten ein Beweis? |
Dubiose Anbieter behaupten gerne, die Angabe oder Bestätigung und Ergänzung der Kontodaten durch den "Kunden" sei ein Beweis dafür, dass dieser einen Vertrag wollte.
In uns bekannten Fällen wurde den "Kunden" in einem ersten - nicht aufgezeichneten - Gespräch mitgeteilt, sie hätten bei einem Gewinnspiel einen Geldbetrag gewonnen, den man nun gerne auf das Konto überweisen würde. Und deshalb haben diese Betroffenen ihre Kontodaten angegeben. |
| Der Anrufer verfügt häufig auch auf einen Teil der Bankverbindung des Opfers und bittet darum, für eine Authentifizierung die letzten drei Ziffern zu ergänzen. |
| Wer schon häufiger im Internet bestellt hat, weiss vielleicht, dass bei Online-Shops bei einem Bestellvorgang die Bankdaten gespeichert werden, wenn eine Lastschrift erteilt wurde. Zur Sicherheit sind allerdings die letzten Ziffern der Kontonummer unkenntlich gemacht. Wenn also ein völlig fremder Anrufer die Bankverbindung kennt und sich die letzten Ziffern "bestätigen" lässt, kann man davon ausgehen, dass er sich die Daten vorher auf illegalem Wege beschafft hat. |
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| Strafanzeige erstatten |
Eine Anzeige bei der Polizei ist wichtig, damit das Ausmass dieser Masche erkannt
wird |
| Man kann Online Strafanzeige erstatten (Externer Link) |
| Teilen Sie uns bitte nach Ihrer Anzeige das Aktenzeichen mit, damit wir das veröffentlichen und sich andere Betroffene anschliessen können |
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| Inkassoversuche abwehren |
Fühlen Sie sich von der Inkassofirma bzw. dem Inkassoanwalt eingeschüchtert oder gar genötigt? Wird versucht, eine bestrittene Forderung einzutreiben? Wie Sie sich dagegen zur Wehr setzen können, erfahren Sie hier |
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Kontaktadressen, die weiterhelfen |
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| Informieren Sie diese Seiten |
| Dass Sie nicht allein reingefallen sind, zeigen und beweisen
die (anonymisiert veröffentlichten) Betroffenenberichte |
| Schicken Sie uns bitte
Ihre Beschreibung, wie Sie auf die Masche dieser Firma reingefallen
sind. |
| Informieren
Sie diese Seite über
neue Domains, Verkaufsmethoden, Prozesse,
Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen, schicken Sie uns die Rechnung, Mahnungen, Briefumschläge mit Poststempel
etc.- Damit helfen Sie uns anderen! |
| Kontakt |
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| Was sollte noch getan werden? |
Mehr Informationen hier - Wo Sie sich beschweren sollten,wie Sie ein Bankkonto sperren lassen usw.
Werden Sie aktiv! Damit helfen Sie sich und anderen Betroffenen! |
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