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Verbraucherabzocke im Internet: Was noch getan werden sollte - Werden Sie aktiv! Hier braucht es den Einsatz vieler!
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Bei grenzüberschreitendem Betrug: Beschwerde einlegen bei www.econsumer.gov
econsumer.gov ist ein gemeinsames Projekt von Verbraucherschutzbüros in 20 Nationen.
Unter «www.econsumer.gov» ist ein Formular abrufbar, mit dem man sich gegen betrügerische Praktiken im Internet beschweren kann.
In Ihrer Beschwerde enthaltene Informationen geben den Regierungsbehörden die Möglichkeit, existierende betrügerische Vorhaben aufzudecken und helfen econsumer.gov bei der  Entscheidung, ob weitere Massnahmen ergriffen werden sollen. 
Mit der Meldung Ihrer Beschwerde verhelfen Sie oft auch anderen Verbrauchern dazu, sich vor den von Ihnen gemachten Erfahrungen zu schützen.  
Mitglieder des Europäischen Parlaments um Hilfe bitten
Italienische und slowakische Betroffene haben sich an Mitglieder des Europäischen Parlaments gewandt.
Diese haben die Möglichkeit, parlamentarische Anfragen an die EU-Kommission zu stellen. Ziel ist es, den Verbraucherschutz auf EU-Ebene zu stärken.
Siehe Parlamentarische Anfrage vom 03. November 2010 bzgl. des Vorgehens der Euro Content Ltd.
Schildern auch Sie den Abgeordneten (MEP) Ihres Landes Ihre Erfahrungen und Ängste und bitten Sie um Hilfe. Ihre nationalen Vertreter finden Sie hier

Das Bankkonto dubioser Geschäftemacher sperren
Die Banken haben eine Art freiwillige Selbstkontrolle - dubiosen Geschäftemachern wird das Bankkonto gesperrt und gekündigt, sobald die Banken erfahren, dass hier krumme Geschäfte getätigt werden.
Mehr Info und ein Musterschreiben finden Sie hier

Eine Petition an das Europäische Parlament
Jeder EU-Bürger hat das Recht, an das Europäische Parlament eine Petition zu richten.
Das europäische Parlament hat die Macht, die bestehende nationale Gesetzgebung zum Schutz von Verbrauchern bei Verträgen etc. zu ergänzen. Mehr Info
Dass Petitionen an das Europäische Parlament sehr sinnvoll sind, zeigt das Beispiel Adressbuchschwindel. Bis 2008 hat das Europäische Parlament über 400 Petitionen zum Thema Adressbuchschwindel erhalten und entschieden, dass es sich um eine Sache von grosser Wichtigkeit handelt. Mehr Info

Wenn Pflichtangaben im Impressum oder auf Geschäftsbriefen fehlen
Geschäftsmässige Internetseiten (= gegen Entgelt angebotene Telemedien), die von Deutschland aus betrieben werden, sind verpflichtet, bestimmte Angaben im Impressum zu machen (zuständiges Amtsgericht & Handelsregister-Nummer, Vor- und Nachname des Geschäftsführers, Email-Adresse usw.). Mehr Info
Einen Wettbewerbsverstoss kann man der www.wettbewerbszentrale.de melden (Ausdruck des Impressums beifügen!)
Erforderlich ist ausserdem eine Datenschutzerklärung nach § 2 Abs. 2 des Teledienstegesetzes.



September 2010 Laut Amtsgericht Bremerhaven ist die Geschäftsadresse Georgstrasse 79, 27570 Bremerhaven, die die Premium Software GmbH nutzt, unrichtig.
Wenn Impressumsangaben falsch sind (siehe abcload.de und premsw.de), kann man ein Bussgeld beantragen Mehr Info
Die Mitteilung des AG Bremerhaven zur Firma Premium Software GmbH ist hier kostenlos abrufbar


Musterschreiben an das Finanzamt bei Rechnungen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen
Eine weitere Möglichkeit:
Beim zuständigen Amtsgericht die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen Verstosses gegen § 37a HGB beantragen. Das geht so:
Alle Geschäftsbriefe, die sich an einen bestimmten Empfänger richten (auch Angebotsschreiben), müssen Angaben zur Absenderfirma, ihrer Bezeichnung (z. B. e. K., OHG usw), dem Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer, unter der die Firma in das Handelsregister eingetragen ist, enthalten.
Wenn die Geschäftsangaben gem. § 37 a HGB auf den Geschäftsbriefen fehlen, informieren Sie bitte das Amtsgericht, bei dem die betreffende Firma im Handelsregister eingetragen ist und beantragen Sie eine Zwangsgeldfestsetzung. Mehr Infos und ein Musterschreiben finden Sie hier

Suchmaschinenbetreiber informieren
Sind Sie über eine Suchmaschine auf ein irreführendes Angebot gestossen?
Damit Suchmaschinenbetreiber wie z. B. Google reagieren und solche Kunden endgültig bannen, braucht es den Einsatz vieler.
Raffen Sie sich auf und wenden Sie Sich an den Customer-Support der Suchmaschinen-Anbieter mit Bitte um Sperrung der Angebote
(Kontaktmöglichkeiten findet man in der Regel über das Impressum der betreffenden Suchmaschine) Hier ein Beispiel

Gewerbeuntersagungsverfahren veranlassen wegen Wettbewerbsverstosses
Für ein Gewerbeuntersagungsverfahren braucht es den aktiven Einsatz ALLER Betroffenen!
Die Gewerbeämter, meist bei den Kreisverwaltungsbehörden oder den Regierungspräsidien angesiedelt, sind verpflichtet einen Gewerbebetrieb nach § 35 der Gewerbeordnung zu untersagen, wenn der Gewerbetreibende nicht die Gewähr für eine künftig ordnungsgemässe Gewerbeausübung bietet.
Dies ist der Fall, wenn der Betrieb seine Aufträge ausschliesslich auf sittenwidrige oder wettbewerbswidrige Art gewinnt und er mit dieser Vorgehensweise die Allgemeinheit, nicht nur einzelne Vertragspartner, schädigt.
Mehr Info & Adressen

Den Büroservice oder Vermieter informieren
Viele Trickfirmen nutzen für ihre dubiosen Geschäfte einen Büroservice (einfach mal die Adresse einer Firma googeln)
Die meisten Büroservices arbeiten seriös und wissen nichts von der dubiosen Geschäftemacherei ihrer Kunden, da sie lediglich die eingegangene Post weiterleiten
Informieren Sie die Geschäftsleitung des betreffenden Büroservice über die dubiose Geschäftemacherei der Firma.
Verweisen Sie auf unsere Datensammlung und bitten Sie um eine schriftliche (!) Rückmeldung, wie sich der betreffende Büroservice zu verhalten gedenke.

Den Gesetzgeber in die Pflicht nehmen

Am 01.08.2012 tritt die Regelung in Kraft, dass bei online-Bestellungen eine Schaltfläche mit einer eindeutigen Aufschrift wie z. B. "Kaufen" oder "zahlungspflichtig bestellen" versehen sein muss (Buttonlösung).

Januar 2010 Das Justizministerium informiert auf seiner Webseite über Kostenfallen im Internet

15. März 2010 Bundesministerium der Justiz: Schutz vor Abofallen
Seit einiger Zeit häufen sich die Beschwerden von Verbraucherseite über so genannte Kosten- oder Abofallen im Internet. Um diesem Missbrauch entgegenzutreten, sollen Unternehmen bei ihrem Internetauftritt verpflichtet werden deutlich erkennbare Preisangabenfenster aufzunehmen. Eine verbindliche Bestellung soll erst erfolgen, wenn der Verbraucher von den versteckten Kosten weiss, und dies durch das Anklicken eines entsprechenden "Buttons" bestätigt hat.

08. Juli 2010 Bundesministerium der Justiz: Schutz vor Kostenfallen im Internet überfällig

18.10.2010 Süddeutsche Zeitung: Viele Bürger tappen im Internet unseriösen Anbietern in die Falle - und schliessen unbemerkt teure Verträge ab. Das Justizministerium will diese dazu verpflichten, die Kosten ihres Angebots gross und deutlich auf der Seite zu präsentieren. Mehr


Von der Trickfirma Auskunft über Herkunft und Art der gespeicherten Daten verlangen
Man kann von der Firma Auskunft über die Herkunft und die Art der gespeicherten Daten verlangen (§34 BDSG). Wenn die Firma nicht auf Ihr Schreiben reagiert, wenden Sie sich zur Klärung des Sachverhalts an den zuständigen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Bundesland.

Beim Software-Entwickler nachfragen, ob das Anbieten von Freeware in Verbindung mit einem teuren Abo rechtens ist.
Unter Umständen liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, wenn dubiose Portale für den Download von Freeware ein Entgelt verlangen.
Mehr Info

Was Betroffene vorschlagen
Man kann sich z. B. bei der Hosting Firma beschweren mehr Info

Sich über das Inkassounternehmen / Inkassoanwalt beschweren
Das Inkasso-Unternehmen muss auf der Homepage im Impressum die zuständige Aufsichtsbehörde nennen, bei der man sich beschweren, erkundigen kann bzw. die die Zulassung erteilt hat.
An diese Aufsichtsbehörde kann man sich mit seinen Unterlagen wenden und um Überprüfung der Angelegenheit bitten.

Vermieter informieren
Es gibt Betroffene, die den Vermieter des unseriösen Geschäftemachers über die Geschäftspraktiken informiert haben.
Siehe z. B. 29.07.2009 Frankfurter Rundschau: Hanau kündigt Proinkasso GmbH fristlos das Mietverhältnis

Informieren Sie diese Seiten
Dass Sie nicht allein reingefallen sind, zeigen und beweisen die (anonymisiert veröffentlichten) Betroffenenberichte
Schicken Sie uns bitte Ihre Beschreibung, wie Sie auf die Masche dieser Firma reingefallen sind.
Informieren Sie diese Seite über neue Domains, Verkaufsmethoden, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen, schicken Sie uns die Rechnung, Mahnungen, Briefumschläge mit Poststempel etc.
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Was tun, wenn man sich reingelegt fühlt?
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