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| Urteil AG Hamburg-Wandsbek 716a C 354/11 vom 13.01.2012 |
Maxolution Online Service GmbH klagt auf Zahlung und verliert. Die fristgerechte Kündigung konnte nicht nachgewiesen werden. Gleichwohl muss der Beklagte nichts zahlen, da die Widerrufsbelehrung magelhaft war, sodass der Widerruf noch im Verfahren erklärt werden konnte. |
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| Urteil AG Mannheim 9 C 508/10 vom 27.05.2011 |
Feststellungsklage: Dem Kläger (= Kunde) steht gegen die Beklagte (Content Services Ltd.) ein Anspruch auf Rückzahlung in Höhe von 96,00 € zu. |
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| Urteil AG Leipzig 111 C 9377/10 vom 26.05.2011 |
Feststellungsklage gegen service & payment GmbH
Der Kläger hat wirksam widerrufen. Selbst wenn
der Kläger (= Kunde) Leistungen der Beklagten (service & payment) in Anspruch genommen haben sollte, liegt ein wirksamer
Widerruf vor. |
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| Urteil AG Schwelm 24 C 108/10 vom 07.10.2010 |
www.genealogie.de - Zwischen dem minderjährigen Sohn der Kläger, der diesen Anmeldebutton gedrückt hatte und der Firma M.
ist kein Vertrag zustande gekommen. Rechtsanwältin macht sich der Beihilfe zum Betrug schuldig |
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| Urteil LG Kiel 14 O 22/10 vom
09.07.2010 |
Das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung erlischt erst dadurch, dass der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor dieser sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Hierüber hätte die Beklagte seit Inkrafttreten des Gesetzes ordnungsgemäß belehren müssen. |
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| Urteil LG Hamburg 327 O 634/09 vom 08.07.2010 |
Unterlassungsklage gegen Online-Downloaden-Service Ltd. .
Die Präsentation des Angebots der Beklagten, wie aus den im Tenor abgebildeten Screenshots ersichtlich, ist irreführend, weil der angesprochene Verkehr über die Entgeltlichkeit der angebotenen Dienstleistungen irregeführt wird |
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IContent / Outlets
Verbraucherzentrale Bundesverband: Auf www.outlets.de wurde ein Adressenportal für sogenannten Outlet- und Fabrikverkauf angeboten.
Stand: Positives Urteil vor dem Landgericht Frankfurt erstritten. IContent hat mittlerweile Berufung eingelegt. |
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OPM Media GmbH klagt und verliert Prozess. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Zahlung.
"Durch die Anfechtungserklärung seitens des Beklagten vom 10,11.2009 ist der Anspruch auf Vergütung aus § 611 12. Alt BGB untergegangen." |
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Urteil gegen die Schmidtlein OHG (jetzt Redcio OHG)
Ein im Sinne von § 10 UWG vorsätzlicher Wettbewerbsverstoss .... ist gegeben, wenn das Angebot nach den Gesamtumständen bezweckt, jedenfalls einen Teil der angesprochenen Verbraucher zu täuschen...
... Eine durch den Wettbewerbsverstoss verursachte Gewinnerzielung zu Lasten einer Vielzahl von Verbrauchern liegt auch dann vor, wenn die Verbraucher, die für das geleistete Entgelt keine brauchbare Gegenleistung erhalten haben, ihnen zustehende Anfechtungs- oder Rückforderungsrechte - sei es aus Unkenntnis über das Bestehen dieser Rechte, sei es um einer Auseinandersetzung hierüber aus dem Wege zu gehen - nicht geltend machen und infolge dessen verlieren. |
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Urteil AG Marburg
91 C 981/09 (81)
08.02.2010 |
opendownload.de: Die Seite der Beklagten zu 1) ist ersichtlich darauf angelegt, Internetbenutzer über die Kostenpflichtigkeit der Angebote zu täuschen. Rechtsanwalt macht sich nach Ansicht des Gerichts der Beihilfe zum versuchten Betrug schuldig. |
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| AG Leipzig
118 C 10105/09 vom 03.02.2010 |
Die Verfügungsklägerin muss eine Weitergabe ihrer Daten an die
Schufa-Holding AG nicht dulden, denn die Verfügungsbeklagte (IContent GmbH) ist
zur Datenübermittlung nicht berechtigt. |
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Das Gericht sieht in der Aufmachung des Internetportals opendownload.de und der Art und Weise, wie der Interessent auf die dargebotenen Inhalte zugreifen kann, eine konkludente Täuschung, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen.... |
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opendownload.de muss Anwaltskosten des "Kunden" erstatten. "Die Beklagte wusste aufgrund der unstreitigen Vielzahl von Verbraucherbeschwerden um ihr zumindest missverständliches Angebot. Sie ist auch von der Bedenklichkeit ihres Vorgehens überzeugt gewesen, wie sich daraus ergibt, dass sie ihre Forderungen sofort hat fallen lassen, als sich der Kläger mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr gesetzt hat. Bei dieser Sachlage ist von einem fahrlässigen Verhalten der Beklagten auszugehen..." |
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Telefonisch war für ein kostenloses Gewinnspiel geworben und nach der Bankverbindung gefragt worden, um eventuelle Gewinne überweisen zu können. Später wurde behauptet, am Telefon sei ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen worden. |
"... Die Antragsgegnerin hat nämlich glaubhaft gemacht, dass die Antragstellerin von den Konten des Rentners R... M... und der Rentnerin F... R... Gelder abbuchte, obwohl sie wusste, dass eine Zustimmung zur Abbuchung nicht vorlag...."
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Urteil gegen Content Services Ltd. Opendownload.de |
"Die einen Verzicht auf das Widerrufsrecht enthaltene Klausel ist schon deswegen unwirksam, weil sie gegen die gesetzliche ...Einräumung eines Widerrufsrechtes...verstösst. Sie ist damit auch..unwirksam. " |
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AG München AZ 262 C 18519/08 vom 18.2.09 |
Eine Mitgliedschaft auf einer Website mit einem Minderjährigen kommt nur dann
zustande, wenn diese von seinen Eltern oder nachträglich (nach seinem
18. Geburtstag) von ihm genehmigt wird. |
Darüber hinaus sind Entgeltvereinbarungen, die in einem ungegliederten Fliesstext enthalten sind, unwirksam, da überraschend. Pressemitteilung des AG München |
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LG Köln 18 O 351/08 vom 21.01.2009 |
Quelle: http://www.openpr.de/news/277021.html "Urkundsklage der Fondsgesellschaft MULTI ADVISOR FUND I GbR abgewiesen - Das Landgericht Köln sieht den gesamten Vertrag und seine allgemeinen Geschäftsbedingungen der MULTI ADVISOR FUND I GbR als unwirksam an. |
Grund: der extreme Kleindruck, der es sehbehinderten Menschen unmöglich mache, den Text in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen." |
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"...Zwar lagen zwischen dem Vertragsabschluss und der Widerrufserklärung mehr als zwei Wochen. Mangels hinreichender Aufklärung der Klägerin über das Widerrufsrecht hat die Widerrufsfrist nicht mit dem Vertragsabschluss begonnen....der Unternehmer muss dem Verbraucher...eine Widerrufsbelehrung in Textform erteilen. Die Möglichkeit des Verbrauchers, die Widerrufsbelehrung auf der Internetseite...anzuklicken..,erfüllt diese Voraussetzung nicht...." |
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AG Mítte 17 C 298/08 vom 05.11.2008 |
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Bank darf Konto fristlos kündigen, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden
kann, z. B. wenn das Girokonto für strafbare oder
verbotene Aktivitäten genutzt wird (vgl. BGHZ 154, 146 ff.). |
Solche Aktivitäten sind
bereits in Zusammenhang mit der Webseite "movie-tester.com" festzustellen (Hintergrundinfo) |
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Klingeltonanbieter hat keinen Anspruch auf Zahlung: "Die Beklagte konnte nach allgemeiner Lebenserfahrung nämlich nicht darauf vertrauen, dass nur Volljährige oder gar nur Vertragspartner des jeweiligen Mobiltelefonanbieters die entsprechenden Mobiltelefone nutzen. |
Vielmehr begab sich die Beklagte zum Zwecke des unhinterfragten Vertragsabschlusses privatautonom in die Lage, an ihr von Person und Alters her nicht bekannte Vertragspartner Leistungen zu erbringen, deren Bezahlung sie sich nicht sicher sein konnte...." |
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Die Micro SD 256 Ltd. hat keinen Anspruch auf Zahlung, da der Nutzer nicht damit zu rechnen brauchte, dass auf die Kostenpflichtigkeit in den AGBs hingewiesen wird. |
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Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt, wenn pornographische Internet-Angebote den Nutzern nach der Eingabe einer Personal- oder Reisepassnummer zugänglich gemacht werden. |
Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich ist oder eine Postleitzahl abgefragt wird, genügt ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht. |
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"...dass ein Verbraucher, der eine im Internet angebotene entgeltpflichtige Dienstleistung in Anspruch nehmen will, vor deren Inanspruchnahme klar und eindeutig auf den für die Erbringung der Dienstleistung zu zahlenden Preis hingewiesen wird..." |
Unterlassungsklage des DSW gegen Genealogie Ltd. ( Michael Burat und Marina Wagner) |
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Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste. |
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