www.raubwirtschaft.info

| Home | Kontakt | Datenschutzerklärung | Suche | Wir über uns |

 

| Adressenverlage | Anzeigenwerber | Verbraucherfallen | Firmen A - Z | Namen A - Z | Lexikon |
VERBRAUCHERFALLEN
| Start | Firmen A - Z | News |
| Was tun? | Urteilssammlung | Feststellungsklage - Wann, Warum, Wie | Das zweite Vertragsjahr |
Urteilssammlung - Gerichtsentscheide
IN EINE FALLE GETAPPT?

WAS TUN?

Anfechtung eines Vertrages

Widerrufsrecht

Strafrechtliche Schritte

Was noch getan werden sollte

Wissenswertes


MUSTERBRIEFE

Musterschreiben Minderjährige
Verbraucherzentrale Bayern

Musterschreiben Erwachsene
Verbraucherzentrale Bayern

Musterschreiben "Nicht angemeldet"
Verbraucherzentrale Bayern

Musterschreiben Minderjährige
Arbeiterkammer Österreich

Musterschreiben Erwachsene
Arbeiterkammer Österreich

Musterschreiben mind. 3 Monate nach Anmeldung
Arbeiterkammer Österreich

Musterschreiben 2. Vertragsjahr
Arbeiterkammer Österreich

Brief an die Bank


HELFER

Kontaktadressen

Rechtsanwalt benötigt?

Tipps und Tricks von Rechtsanwälten


KOMMENTARE

Rechtsmissbrauch als Geschäftsidee

Wenn strafrechtliche Ermittlungen eingestellt werden

Arglistige Täuschung, Irreführung?


EXTERNE LINKS

abzocknews.blogspot.com

antiabzockenet

Bankleitzahlensuche

OpenOffice.org sammelt Hinweise zu dubiosen Download-Portalen

secure.consumerdirect

Computer-Bild Abzock-Schutz

c`tTV

netalert


RECHERCHE

VAT-Nummer prüfen

Rechtsdienstleistungsregister

Bankensuche

Handelsregister


Das LG Darmstadt untersagte konkret, bei Handeln im Wettbewerb, die Teilnahme an einem Gewinnspiel derart von der Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Dienstleistung im Internet oder sonst werblich abhängig zu machen, dass am Gewinnspiel nur teilnehmen kann, wer sich für eine kostenpflichtige Dienstleistung registriert. Für jede Zuwiderhandlung kann ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro verhängt werden.
Gerichte / Datum
Urteilssammlung

Urteil AG Hamburg-Wandsbek 716a C 354/11 vom 13.01.2012 Maxolution Online Service GmbH klagt auf Zahlung und verliert. Die fristgerechte Kündigung konnte nicht nachgewiesen werden. Gleichwohl muss der Beklagte nichts zahlen, da die Widerrufsbelehrung magelhaft war, sodass der Widerruf noch im Verfahren erklärt werden konnte.

Urteil AG Mannheim 9 C 508/10 vom 27.05.2011 Feststellungsklage: Dem Kläger (= Kunde) steht gegen die Beklagte (Content Services Ltd.) ein Anspruch auf Rückzahlung in Höhe von 96,00 € zu.

Urteil AG Leipzig 111 C 9377/10 vom 26.05.2011 Feststellungsklage gegen service & payment GmbH
Der Kläger hat wirksam widerrufen. Selbst wenn der Kläger (= Kunde) Leistungen der Beklagten (service & payment) in Anspruch genommen haben sollte, liegt ein wirksamer Widerruf vor.

Urteil AG Schwelm 24 C 108/10 vom 07.10.2010 www.genealogie.de - Zwischen dem minderjährigen Sohn der Kläger, der diesen Anmeldebutton gedrückt hatte und der Firma M. ist kein Vertrag zustande gekommen. Rechtsanwältin macht sich der Beihilfe zum Betrug schuldig

Urteil LG Kiel 14 O 22/10 vom 09.07.2010 Das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung erlischt erst dadurch, dass der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor dieser sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Hierüber hätte die Beklagte seit Inkrafttreten des Gesetzes ordnungsgemäß belehren müssen.

Urteil LG Hamburg 327 O 634/09 vom 08.07.2010 Unterlassungsklage gegen Online-Downloaden-Service Ltd. .
Die Präsentation des Angebots der Beklagten, wie aus den im Tenor abgebildeten Screenshots ersichtlich, ist irreführend, weil der angesprochene Verkehr über die Entgeltlichkeit der angebotenen Dienstleistungen irregeführt wird

IContent / Outlets
Verbraucherzentrale Bundesverband: Auf www.outlets.de wurde ein Adressenportal für sogenannten Outlet- und Fabrikverkauf angeboten. Stand: Positives Urteil vor dem Landgericht Frankfurt erstritten. IContent hat mittlerweile Berufung eingelegt.

OPM Media GmbH klagt und verliert Prozess. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Zahlung.
"Durch die Anfechtungserklärung seitens des Beklagten vom 10,11.2009 ist der Anspruch auf Vergütung aus § 611 12. Alt BGB untergegangen."

Urteil gegen die Schmidtlein OHG (jetzt Redcio OHG)
Ein im Sinne von § 10 UWG vorsätzlicher Wettbewerbsverstoss .... ist gegeben, wenn das Angebot nach den Gesamtumständen bezweckt, jedenfalls einen Teil der angesprochenen Verbraucher zu täuschen...
... Eine durch den Wettbewerbsverstoss verursachte Gewinnerzielung zu Lasten einer Vielzahl von Verbrauchern liegt auch dann vor, wenn die Verbraucher, die für das geleistete Entgelt keine brauchbare Gegenleistung erhalten haben, ihnen zustehende Anfechtungs- oder Rückforderungsrechte - sei es aus Unkenntnis über das Bestehen dieser Rechte, sei es um einer Auseinandersetzung hierüber aus dem Wege zu gehen - nicht geltend machen und infolge dessen verlieren.

Urteil AG Marburg
91 C 981/09 (81)

08.02.2010
opendownload.de: Die Seite der Beklagten zu 1) ist ersichtlich darauf angelegt, Internetbenutzer über die Kostenpflichtigkeit der Angebote zu täuschen. Rechtsanwalt macht sich nach Ansicht des Gerichts der Beihilfe zum versuchten Betrug schuldig.

AG Leipzig 118 C 10105/09 vom 03.02.2010 Die Verfügungsklägerin muss eine Weitergabe ihrer Daten an die Schufa-Holding AG nicht dulden, denn die Verfügungsbeklagte (IContent GmbH) ist zur Datenübermittlung nicht berechtigt.

Das Gericht sieht in der Aufmachung des Internetportals opendownload.de und der Art und Weise, wie der Interessent auf die dargebotenen Inhalte zugreifen kann, eine konkludente Täuschung, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen....

opendownload.de muss Anwaltskosten des "Kunden" erstatten. "Die Beklagte wusste aufgrund der unstreitigen Vielzahl von Verbraucherbeschwerden um ihr zumindest missverständliches Angebot. Sie ist auch von der Bedenklichkeit ihres Vorgehens überzeugt gewesen, wie sich daraus ergibt, dass sie ihre Forderungen sofort hat fallen lassen, als sich der Kläger mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr gesetzt hat. Bei dieser Sachlage ist von einem fahrlässigen Verhalten der Beklagten auszugehen..."

Telefonisch war für ein kostenloses Gewinnspiel geworben und nach der Bankverbindung gefragt worden, um eventuelle Gewinne überweisen zu können. Später wurde behauptet, am Telefon sei ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen worden.
"... Die Antragsgegnerin hat nämlich glaubhaft gemacht, dass die Antragstellerin von den Konten des Rentners R... M... und der Rentnerin F... R... Gelder abbuchte, obwohl sie wusste, dass eine Zustimmung zur Abbuchung nicht vorlag...."

Urteil gegen Content Services Ltd. Opendownload.de
"Die einen Verzicht auf das Widerrufsrecht enthaltene Klausel ist schon deswegen unwirksam, weil sie gegen die gesetzliche ...Einräumung eines Widerrufsrechtes...verstösst. Sie ist damit auch..unwirksam. "

AG München AZ 262 C 18519/08 vom 18.2.09
Eine Mitgliedschaft auf einer Website mit einem Minderjährigen kommt nur dann zustande, wenn diese von seinen Eltern oder nachträglich (nach seinem 18. Geburtstag) von ihm genehmigt wird.
Darüber hinaus sind Entgeltvereinbarungen, die in einem ungegliederten Fliesstext enthalten sind, unwirksam, da überraschend. Pressemitteilung des AG München

LG Köln 18 O 351/08 vom 21.01.2009
Quelle: http://www.openpr.de/news/277021.html "Urkundsklage der Fondsgesellschaft MULTI ADVISOR FUND I GbR abgewiesen - Das Landgericht Köln sieht den gesamten Vertrag und seine allgemeinen Geschäftsbedingungen der MULTI ADVISOR FUND I GbR als unwirksam an.
Grund: der extreme Kleindruck, der es sehbehinderten Menschen unmöglich mache, den Text in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen."

"...Zwar lagen zwischen dem Vertragsabschluss und der Widerrufserklärung mehr als zwei Wochen. Mangels hinreichender Aufklärung der Klägerin über das Widerrufsrecht hat die Widerrufsfrist nicht mit dem Vertragsabschluss begonnen....der Unternehmer muss dem Verbraucher...eine Widerrufsbelehrung in Textform erteilen. Die Möglichkeit des Verbrauchers, die Widerrufsbelehrung auf der Internetseite...anzuklicken..,erfüllt diese Voraussetzung nicht...."

AG Mítte 17 C 298/08 vom 05.11.2008
Netsolutions hat keinen Anspruch auf Zahlung. U. a. ist die Beklagte nicht ausreichend über ihr Widerrufsrecht belehrt worden. Urteil siehe http://www.nicht-abzocken.eu/dokumente/17C298-08.pdf

Urteil OLG Hamm, 31 W 38/08 vom 10. Oktober 2008
Bank darf Konto fristlos kündigen, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden
kann, z. B. wenn das Girokonto für strafbare oder verbotene Aktivitäten genutzt wird (vgl. BGHZ 154, 146 ff.).
Solche Aktivitäten sind bereits in Zusammenhang mit der Webseite "movie-tester.com" festzustellen (Hintergrundinfo)

Klingeltonanbieter hat keinen Anspruch auf Zahlung: "Die Beklagte konnte nach allgemeiner Lebenserfahrung nämlich nicht darauf vertrauen, dass nur Volljährige oder gar nur Vertragspartner des jeweiligen Mobiltelefonanbieters die entsprechenden Mobiltelefone nutzen.
Vielmehr begab sich die Beklagte zum Zwecke des unhinterfragten Vertragsabschlusses privatautonom in die Lage, an ihr von Person und Alters her nicht bekannte Vertragspartner Leistungen zu erbringen, deren Bezahlung sie sich nicht sicher sein konnte...."

Die Micro SD 256 Ltd. hat keinen Anspruch auf Zahlung, da der Nutzer nicht damit zu rechnen brauchte, dass auf die Kostenpflichtigkeit in den AGBs hingewiesen wird.

Unterlassungsklage gegen die IS Internet Service AG, Schweiz

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt, wenn pornographische Internet-Angebote den Nutzern nach der Eingabe einer Personal- oder Reisepassnummer zugänglich gemacht werden.
Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich ist oder eine Postleitzahl abgefragt wird, genügt ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht.

"...dass ein Verbraucher, der eine im Internet angebotene entgeltpflichtige Dienstleistung in Anspruch nehmen will, vor deren Inanspruchnahme klar und eindeutig auf den für die Erbringung der Dienstleistung zu zahlenden Preis hingewiesen wird..."
Unterlassungsklage des DSW gegen Genealogie Ltd. (Michael Burat und Marina Wagner)

Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.

Der Trick mit der versteckten Kostenpflichtigkeit wird auch im Adressbuchschwindel-Geschäft angewandt. Obwohl die Opfer hier meist erfahrene Kaufleute sind, die keinen Verbraucherschutz geniessen und von denen eine grössere Sorgfalt erwartet wird als von Verbrauchern, wurden schon zahlreiche Prozesse gewonnen, weil die Kostenpflichtigkeit im Kleingedruckten versteckt war.
Beispiele
Preise dürfen nicht im Kleingedruckten versteckt sein .
Das AG München wies die Klage einer Firma zurück, die für einen Eintrag in ein "Internet-Branchenbuch 699 Euro kassieren wollte. Der Preis war jedoch in der Mitte des Vertragstextes verborgen... (Az 262 C 19532/ 02)
Pressenotiz aus der Neuen Presse (Hannover) vom 17.11.2002 Preise müssen sichtbar sein - Tarife im Kleingedruckten unwirksam
MÜNCHEN. Wichtige Vertragsbestandteile, wie im vorliegenden Fall die Kosten eines Eintrags über einen Online-Service im Internet-Branchenbuch, dürfen nicht im Kleingedruckten versteckt werden. Sonst muss der Kunde trotz Vertrags nicht zahlen, entschied das Münchener Amtsgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil. Es ist noch nicht rechtskräftig, da der Online-Service Berufung eingelegt hat. GZ.: 262 C 19532/02 AG München
AG Berlin Charlottenburg Urteil vom 11. 12. 2002 - AZ 202 C 349 / 02
Bei der Zahlungsverpflichtung handelt es sich um eine Hauptleistungspflicht, von der erwartet werden kann, dass sie an herausgehobener Stelle positioniert wird....Dadurch, dass der Preis für den Grundeintrag im nachfolgenden kleingedruckten Text unter der Überschrift "Hinweise" erst im 5. Satz auftaucht, zielt das Vertragsangebot der Klägerin darauf ab, dass der Kunde die Verpflichtung zur Zahlung von 699,00 Euro...übersieht. Anders ist der von der Klägerin gewählte Aufbau des Formulars nicht zu erklären...
hier weitere Urteile
 
Die Bank informieren
Was noch getan werden sollte