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Die Methoden der Anziehungspunkt GmbH Internetdienstleistungen / tattooseite.de
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Informieren Sie uns über Ihre Erfahrungen, Inkassomethoden, neue Firmen, Bankkonten usw. Schicken Sie uns bitte Rechnung, Mahnungen, Inkasso- und Anwaltschreiben zur Datenauswertung. Damit helfen Sie anderen! Kontakt

Anziehungspunkt GmbH Internetdienstleistungen
Adresse Wiesenweg 6, 06254 Leuna
alt: Hastedter Heerstr. 215, 28207 Bremen
Kontakt Tel: 01805-3300364 Fax: 01805-3300365
alt: Tel./Fax: 0321 2 9627770 (Juni 2010)
Geschäftsführer Wolfgang Meier Reutlingen, *08.03.1958
Handelsregister AG Stendal HRB 12367
alt: AG Bremen HRB 24668
Internet anziehungspunkt.net,
Finanzamt St-Nr. 715/510/4265
Domains
IP 80.86.84.151 tattooseite.de anziehungspunkt.net hafenwelten-online.de

Methode
Der Trick Beispiel tattooseite.de Stand 25. Juli 2010
Hier kommt die altbewährte Burat-Masche zum Einsatz: Auf der Startseite wird mit einem Gewinnspiel gelockt, bei dem insgesamt 10 Gutscheine über 250,- Euro für ein Tattoo in einem Tattoostudio verlost werden. Um an der Verlosung teilnehmen zu können, muss man sich natürlich anmelden.
Mit einem Gewinnspiel lockt 2010 auch die Webtains GmbH in die Falle. Mehr Info
Ein Hinweis, dass durch die Anmeldung - zumindest nach Ansicht des Anbieters - ein Vertrag abgeschlossen wird und dadurch Kosten entstehen, fehlt.
Wer auf eines der auf der Startseite gezeigten Tattoovorlagen klickt, landet auf der selben Anmeldeseite wie der, der am Gewinnspiel teilnehmen möchte.
Die Anmeldemaske ist fett rot überschrieben mit der Aufforderung
"Nur kurz anmelden - sofort geht's weiter ...
Auch hier fehlt ein deutlicher Hinweis, dass die Anmeldung etwas kosten soll. Auch unterhalb der Anmeldemaske in unmittelbarer Nähe zum Button "Jetzt Anmelden" ist kein Kostenhinweis sichtbar. Anstelle von "Jetzt Anmelden", hätte z. B. auch ein Button "Kostenpflichtige Anmeldung" einen Irrtum verhindern können. Darauf wurde unserer Ansicht nach bewusst verzichtet.
Bevor man die Daten absendet, muss man noch ein Häkchen setzen, dass Datenschutzerklärung und AGB akzeptiert worden seien. Davon abgesehen, dass dies keine ordnungsgemässe Widerrufsbelehrung ist, führt ein Klick auf den Begriff "Datenschutzerklärung" bzw. "AGB" ohnehin nicht auf eine neue Seite mit den entsprechenden Informationen, sondern lediglich an den oberen Rand der Anmeldeseite.

Rechts neben dem Anmeldeformular gibt es ein paar nette Bildchen und darunter in einem unscheinbaren Kasten mit dunkelgrauem Hintergrund den Hinweis "Folgende Inhalte erhalten Sie im Memberbereich!" Dann folgt eine Aufzählung diverser Motive. Mitten in diesem kleingedruckten Fliesstext ist der Hinweis versteckt, dass durch Drücken des Buttons "Jetzt Anmelden" - nach dem Willen der Anziehungspunkt GmbH - jährlich 96,- Euro zu bezahlen seien und die Vertragslaufzeit 2 Jahre betrage.
Tippfehler in den AGB: tattoosseite.de existiert nicht
"b) Anziehungspunkt GmbH geht davon aus, dass seine Webseite für den Kunden eine unverbindliche Aufforderung darstellt, an www.Tattoosseite.de teilzunehmen. Mit der ordnungsgemässen Anmeldung des Kunden teilt dieser Anziehungspunkt GmbH sein Interesse an einer Teilnahme an www.Tattooseite.de mit und gibt seine Vertragserklärung ab." Stand 25.07.2010
Die Inkassomethoden
Oktober 2011 Rechtsanwalt Frank Brezing, Feldweg 25 in 04420 Markranstädt betätigt sich als Geldeintreiber
August 2010 Rechtsanwalt Albert Pfeilsticker von der Kanzlei Oschatz, Bahnhofstr. 7F, 04758 Oschatz ist sich nicht zu schade, hier ein paar Euro hinzu zu verdienen. Aus einer ursprünglichen Forderung über 96,- Euro werden beim ersten Anwaltsschreiben 156,41 Euro Gesamtforderung, die der Betroffene nun bezahlen soll.
Dem Schreiben beigefügt ist eine pauschale Vollmacht in Kopie, datiert vom 01.07.2010. Weisen Sie diese Vollmacht zurück, da es sich lediglich um eine Kopie handelt und sich diese Vollmacht nicht auf Ihren persönlichen Fall bezieht!

"Unter Hinweis auf § 174 BGB weise ich sämtliche Erklärungen in Ihrem Schreiben vom .... mangels Vorlage einer Originalvollmacht zurück".

Um diesen "Angriff" nachzuweisen, sollte der Brief per Einschreiben/Rückschein verschickt werden.
August 2010 Sparkasse Leipzig BLZ 860 555 92 KTO 2200025176
Oktober 2010 Rechtsanwalt Pfeilsticker behauptet dreist in seinem Schreiben, "dass etwaige Einreden und Einwendungen rechtlich aussichtslos sind." Dabei verweist er auf die Urteile AG Witten vom 07.09.2010 AZ 2 C 585/10 und AG Frankfurt vom 26.08.2010 AZ 32 C 76410-84.
Diese Urteile beziehen sich nicht auf das Angebot der Anziehungspunkt GmbH, sondern auf IContent (Outlets.de). Beide Urteile haben keine allgemeine Gültigkeit, sondern beziehen sich auf den Einzelfall.
Kommentar von Rechtsanwalt Sebastian Dosch zum Urteil AG Witten (externer Link)
Vor allem müssen Sie wissen: gegen die Firma IContent (Outlets.de) hat der Verbraucherzentrale Bundesverband im Sommer 2010 ein positives Urteil erstritten. Das Landgericht Frankfurt kam zu dem Schluss:
"Die Preisangabe auf der beanstandeten Webseite ist nicht leicht erkennbar. Gleichzeitig wird der angesprochene Verkehr über die Entgeltlichkeit der angebotenen Dienstleistung irregeführt" Urteil LG Frankfurt / Main AZ: 2-03 O 556/09
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig , da die Firma Berufung eingelegt hat.
Nicht einschüchtern lassen! Was tun, wenn sich ein Anwalt meldet?
Juli 2011 Anziehungspunkt versendet Folgerechnungen für das 2. Vertragsjahr

Erfahrungen und Gegenwehr
Was tun, wenn man sich reingelegt fühlt?
Informationen auf dieser Seite.
Nicht kündigen! Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und fechten Sie den Vertrag wegen Irrtums und arglistiger Täuschung an (Nachweis aufbewahren!). Mehr Info
Bewahren Sie eine Kopie Ihres Schreibens zusammen mit dem Rückschein des Einschreibens auf. Später können Sie damit Inkassoversuche und Drohungen mit Schufa-Eintrag erfolgreich abwehren.
AG Wuppertal 32 C 152/08 vom 01.12.2008 - Quelle: jurpc.de
"...Zwar lagen zwischen dem Vertragsabschluss und der Widerrufserklärung mehr als zwei Wochen. Mangels hinreichender Aufklärung der Klägerin über das Widerrufsrecht hat die Widerrufsfrist nicht mit dem Vertragsabschluss begonnen.... der Unternehmer muss dem Verbraucher ... eine Widerrufsbelehrung in Textform erteilen. Die Möglichkeit des Verbrauchers, die Widerrufsbelehrung auf der Internetseite ... anzuklicken..,erfüllt diese Voraussetzung nicht...."
AG Mítte 17 C 298/08 vom 05.11.2008 - Quelle: http://www.nicht-abzocken.eu/dokumente/17C298-08.pdf
Netsolutions hat keinen Anspruch auf Zahlung. U. a. ist die Beklagte nicht ausreichend über ihr Widerrufsrecht belehrt worden.
Wenn Sie bei der Anmeldung von einem kosenlosen Angebot ausgingen: Auf keinen Fall zahlen! Nicht einschüchtern lassen!
Wenn mit einem negativen Schufa-Eintrag gedroht wird
Suchmaschinenbetreiber informieren
Damit Suchmaschinenbetreiber wie Google und Bing reagieren und solche Kunden endgültig bannen, braucht es den Einsatz vieler.
Sind Sie über eine Suchmaschine auf ein irreführendes Angebot gestossen?
Raffen Sie sich auf und wenden Sie Sich an den Customer-Support der Suchmaschinen-Anbieter mit Bitte um Sperrung der Angebote (Kontaktmöglichkeiten findet man in der Regel über das Impressum der betreffenden Suchmaschine)
Hier ein Beispiel, das Sie auf Ihren Fall anpassen müssten
Erfahrungsberichte
Dass Sie nicht allein reingefallen sind, zeigen und beweisen die (anonymisiert veröffentlichten) Betroffenenberichte - Schicken Sie uns bitte Ihre Beschreibung, wie Sie auf die Masche dieser Firma reingefallen sind. Informieren Sie diese Seite über neue Domains, Verkaufsmethoden, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen, schicken Sie uns die Rechnung, Mahnungen, Briefumschläge mit Poststempel etc.
Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt | Erfahrungsberichte
Die Bankkonten
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen
Musterbrief - Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
Anziehungspunkt
Juli 2011
Volksbank Leipzig eG BLZ 86095604 KTO 0307019680
Juli 2010
Deutsche Bank Leipzig BLZ 86070024 KTO 258086801
Juristisch
§ 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äusseren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
strafrechtlich
Strafanzeige erstatten?

Täuschung in diesem Sinne ist jedes Verhalten, das objektiv irreführt oder einen Irrtum unterhält und damit auf die Vorstellung eines anderen einwirkt. Die Täuschung kann erfolgen, ohne dass unwahre Tatsachen ausdrücklich behauptet werden müssten (BGH, Urteil vom 26.04.2001, 4 StR439/0Q). Eine Täuschungshandlung kann auch gegeben sein, wenn sich der Täter hierzu wahrer Tatsachenbehauptungen bedient. In solchen Fällen wird ein Verhalten nach der Rechtsprechung des BGH dann zur tatbestandlichen Täuschung, wenn der Täter die Eignung der inhaltlich richtigen Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmässig einsetzt und damit unter dem Anschein „äusserlich verkehrsgerechten Verhaltens" gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt, wenn also die Irrtumserregung nicht die blosse Folge, sondern der Zweck der Handlung ist (BGH, Urteil vom 04.12.2003, 5 StR 308/03, m.w.N.)

allgemeine Infos zu Kostenfallen im Internet (externe links)
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/inhalt/5/0,4070,4361925-6,00.html

Die Infrastruktur
Wolfgang Meier  
Herr Meier ist auch hier zu erreichen: Waldstrasse 5, 72766 Reutlingen. Dabei handelt es sich um die Geschäftsadresse der Firma EC Beteiligungs GmbH
Presseberichte zu Wolfgang Meier
11. August 2009 tvaktuell.com: Porno statt Politik: Online-Panne auf Homepage von Margit Wild
03. November 2010 Tiziano Motti (PPE) und Zuzana Roithová (PPE) richten an die EU-Kommission eine Parlamentarische Anfrage zum Thema Abofallen im Internet Zur schriftlichen Anfrage
31.10.2007 Wettbewerbszentrale: Kostenfallen im Internet: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität lässt intransparente Preisgestaltung gerichtlich untersagen – Preisangaben müssen leicht erkennbar sein zur Pressemitteilung
 
 
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