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Stellungnahme von Fiduciaire Eurolux bezüglich der Veröffentlichung im Zusammenhang mit Regio Réclam
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06.04.2010

Es ist zutreffend, dass wir den Gründungsaktionär bei der Gründung der Regio Reclam S.A. vertreten haben. Die Gründung von Gesellschaften durch andere (auch ausländische) Gesellschaften und deren Vertretung durch Treuhandgesellschaften ist nicht nur in Luxemburg absolut üblich und für sich allein in keiner Weise ein Hinweis auf unlautere Machenschaften.

Da der Gründungsaktionär die Aktien unmittelbar nach der Gründung übertragen hat, haben weder wir noch die Gesellschaft St Thomas Asset Management Ltd eine Einflussmöglichkeit auf die Geschäfte der Gesellschaft Regio Reclam S.A.

Regio Réclam