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Feigenbaum & Stern Ltd.
Anschrift Asien 1801 Wing On Central Building, 26 Des Voeux Rd. Central, Hong Kong
Kontakt feigenbaum-stern.com Phone +852 8197 7288, Fax +852 3007 9149
E-Mail asia@feigenbaum-stern.com
Anschrift Europa Pobrezni 95/74, CZ - 187 00 Prague 8, Czech Republic
Kontakt Phone +420 378 880 002, E-Mail europe@feigenbaum-stern.com
Anschrift Amerika Edif. Neptuno, Local #7, Via Ricardo J. Alfaro, Tumba Muerto, Panama City, Panama
  Phone +507 836 5344, E-Mail america@feigenbaum-stern.com
Anschrift Afrika 101 Buckingham Ave, Craighall Park, Johannesburg 2196, South Africa
  Phone +27110837088, E-Mail africa@feigenbaum-stern.com
Mitarbeiter: "Dr. Ingo Backer" (Autor), "Dr. A. Vesely",
Handelsregister Hongkong (Beleg)

Firmenstandorte
Hongkong
In Hongkong ist das Unternehmen im Handelsregister eingetragen.
Feigenbaum & Stern Ltd. tritt als weltumspannendes, erfolreiches Inkassounternehmen auf, dabei existiert die Offshore-Firma erst seit 22. Juli 2009. Von internationalen Aktivitäten ist nichts festzustellen. Stattdessen drängt sich der Verdacht auf, dass dieses Unternehmen eigens dazu gegründet wurde, um der Ucalegon Ltd. oder der GBB Ltd beim Geldeintreiben unter die Arme zu greifen.

Tschechien
In den Registern von Tschechien und Panama, wo Feigenbaum & Stern Niederlassungen haben will, sind keine Firmeneinträge zu finden.
An der Prager Adresse, einem kleinen Geschäftsgebäude, existiert kein Büro von Feigenbaum & Stern Ltd. An dieser Adresse sitzt allerdings ein Bürodienstleister, der gegen Bezahlung eine Geschäftsadresse liefert. Ein Telefonservice scheint nicht zu den Aufgaben des Büroservices zu gehören, denn die von Feigenbaum & Stern genutzte tschechische Telefonnummer hat die Ortsvorwahl von Pilsen.

Panama
Die Tel-Nr. +507 836 5344 hat zwar eine Vorwahl des Staates Panama, die Vorwahl von Panama City lautet allerdings 2
An der o. g. Anschrift in Panama sitzen zahlreiche Firmen. Die Adresse wird auch gerne von windigen Geschäftemachern genutzt.

Geldeintreiber für
  • Ucalegon Ltd. / Gelbes Branchenbuch - die sitzt zunächst angeblich in Thailand - später auf den Seychellen. Gerichtsstand ist nach Meinung der Ucalegon aber Tschechien....Man beruft sich auf eine europäische Verordnung Nr. 44/2000
    Einen Bezug zu Tschechien hat die Ucalegon Ltd. nicht, so dass man den tschechischen Gerichtsstand als reine Schikane betrachten kann mit dem Ziel, die Opfer zu verunsichern.
  • Weitere Mandanten dürfte es bisher nicht geben, obwohl Feigenbaum & Stern Ltd. sich damit brüstet, u. a. für ein grosses DAX-Unternehmen tätig zu sein....Solche Übertreibungen kennt man bereits von der Ucalegon Ltd.
Die Masche mit dem ausländischen Gerichtsstand
Die Rechtslage in Tschechien
Wenn Rechtsanwälte anonyme Firmen vertreten

Inkassomethoden
07.08.2012   Ungültiger Gerichtsstand  /  Feigenbaum & Stern haben von Ungarn aus Mahnbescheide für die GBB Ltd. nach Deutschland geschickt. Die wären - wenn nicht rechtzeitig Widerspruch (auf ungarisch) eingelegt wird - in Deutschland vollstreckbar ! In den Formularen vom GBB wird Budapest als Gerichtsstand angegeben. Doch das zentrale Stadtbezirksgericht Pest erklärte den Gerichtsstand "Budapest" für unwirksam. Nachzulesen bei Rechtsanwalt Thomas Meier, Berlin 
Feigenbaum & Stern droht mit einem Eintrag ins Schuldnerverzeichnis debitorenranking.com. Dieses Verzeichnis wird ebenfalls von den Akteuren hinter dem Gelben Branchenbuch betrieben. Ein Eintrag dürfte daher für Sie völlig folgenlos bleiben. Und seriöse Schuldnerverzeichnisse werden wohl kaum Informationen von dubiosen Offshore-Firmen ohne ordentlichen Firmensitz verwerten.
Strittige Forderungen sind im übrigen nicht meldefähig. Strittig ist eine Forderung dann, wenn Sie den "Vertrag" angefochten haben. Mehr Info
März 2010 Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, wird erneut mit Klage in Prag / Tschechien gedroht und ein Urteil 8 C 78/2005 vom Landgericht Prag zitiert.

...weisen wir darauf hin, dass ... Prag, Tschechische Republik als Gerichtsstand vereinbart wurde...
Das sodann für diese Angelegenheit zuständige Landgericht Prag 1 führte bereits in der Sache 8 C 78/2005 mit Rechtskraft am 17.07.2008 aus:

Die Vorderseite enthält dabei die Bedingungen der Insertion, und zwar gegen Entgelt, seine Dauer sowie auch die Bedingungen seiner Kündigung. Der Beklagte wusste bei der Unterzeichnung der Urkunde, unter welchen Bedingungen er ihn abschliesst. Sofern der Vertreter des Beklagten den Text des Angebotes nicht ordentlich gelesen hat und es unterzeichnete, wurde er durch die Handlung des Klägers nicht irregeführt (...) ..... Zwischen den Teilnehmern wurde ein gültiger Vertrag abgeschlossen...."

Dazu ist zu sagen, dass sich dieses Urteil nicht auf die Formulare des Gelben Branchenbuchs bezieht, da das Gelbe Branchenbuch bzw. Ucalegon Ltd. erst ab 2008 aktiv war, während anhand des Aktenzeichens ersichtlich ist, dass bereits 2005 von irgendeiner Firma auf Zahlung geklagt wurde.
Tatsächlich hatte die schweizerische Betrügerfirma Intercable Verlag AG einen tschechischen Kunden in Tschechien verklagt und gewonnen.
Es fanden in Tschechien allerdings auch Prozesse statt, die von beklagten tschechischen Intercable-"Kunden" gewonnen wurden. Rechtslage in Tschechien
In Deutschland hat Feigenbaum & Stern übrigens keine Inkassoerlaubnis - nachprüfbar ist das hier: http://www.rechtsdienstleistungsregister.de
TIPP: Sollte sich das Inkassounternehmen bei Ihnen melden und keine Originalvollmacht vorlegen, antworten Sie innerhalb von 2 Tagen etwa wie folgt:

"Unter Hinweis auf § 174 BGB weise ich sämtliche Erklärungen in Ihrem Schreiben vom .... mangels Vorlage einer Originalvollmacht zurück".

Um diesen "Angriff" nachzuweisen, sollte der Brief per Einschreiben/Rückschein verschickt werden.