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Rechtsanwalt Michael P. Hess von der Anwaltskanzlei Fasig & Heß aus Bad Kreuznach vertritt die AGR Aktuelles Gewerberegister.
Die AGR Aktuelles Gewerberegister, Iris Matle verschickt Rechnungen die hinterher als "Angebote" deklariert werden. Also der Gewerbetreibende erhält eine Rechnung mit angehängter Zahlkarte - aber irgendwo im Kleingedruckten steht dann, dass erst durch die Bezahlung ein Auftrag zustande kommt. Schon vor Jahren hat der BGH diese Vorgehensweise als unzulässig verurteilt und ein paar "Geschäftsleute" sind deswegen auch strafrechtlich verknackt worden.
Davon aber hat Herr Rechtsanwalt Michael P. Heß angeblich keine Ahnung.
Wenn ein Betroffener den Irrtum bemerkt, weigert sich die AGR, den Betrag zurückzuzahlen und schaltet den Rechtsanwalt Hess aus Kreuznach ein.

Der Rechtsanwalt Heß tut dann  so, als ob das, was da im Kleingedruckten steht, tatsächlich zu einem gültigen Vertrag geführt hätte. (Link zum Schreiben des Anwalts) Ein Rechtsanwalt, der nicht einmal ein klassisches BGH Urteil kennt ? Geschweige denn die vielen anderen Urteile, die zu rechnungsähnlich aufgemachten Formularen Stellung nehmen ? (siehe BGH 4. Strafsenat Datum: 26. April 2001 Az: 4 StR 439/00 NK: StGB § 263 Abs 1)
Das ist kaum zu glauben. Eher möchte man annehmen, dass er wissentlich versucht, die aufmüpfigen Betroffenen "ruhig zu stellen".
Ein Rechtsanwalt gilt in Deutschland als "Organ der Rechtspflege" - d. h. er darf nicht rechtsbeugend tätig werden. Man sollte diesen Anwalt also unbedingt bei der Anwaltskammer melden. Die kümmern sich um so etwas.
Darüberhinaus sollte man natürlich Strafanzeige gegen die AGR stellen.
Und sich sofort einen Anwalt nehmen, der durch eine Feststellungsklage das Geld zurückfordert.  Dabei sollte man möglichst nicht einen Anwalt um die Ecke nehmen, sondern einen, der sich auskennt - -so etwas lässt sich ohne persönlichen Besuch telefonisch und per Fax erledigen Hier haben wir eine Anwaltsliste, in der die Anwälte bereits mit einschlägigen Abzockern Erfahrung haben. (siehe Anwaltsliste)