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News Aktuell

   
Verbraucherfallen

Anzeigenschwindel

Adressbuchschwindel

Beim Verbraucher wird der Eindruck erweckt, es handele sich um ein kostenloses Angebot oder ein Gewinnspiel. Auf die Kostenpflichtigkeit wird dabei lediglich an unauffälliger Stelle hingewiesen.
DSW-Definition:
Anzeigenschwindel ist die Kaltansprache von Gewerbetreibenden, die dann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen zum Abschluss von Anzeigenaufträgen genötigt werden. Sie wird auch Kölner Masche genannt.
DSW-Definition:
Adressbuchschwindel ist das massenhafte Versenden von Angeboten für Dateneinträge, wobei die Angebotsformulare eine bestehende Geschäftsbeziehung zum Adressaten vortäuschen.
Verbraucher haben ein Recht auf Widerruf. Dieses Recht wird ihnen von dubiosen Anbietern meist verweigert.
Adressbuchbetrug / Anzeigenbetrug richtet sich grundsätzlich an Gewerbetreibende, die durch die Verbraucherschutzgesetze nicht geschützt sind und daher kein gesetzlich festgelegtes Widerrufsrecht genießen.
Alle diese Betrugsarten beruhen auf Vertragserschleichung, indem über die wahren Bedingungen einer Kontaktaufnahme oder Vereinbarung getäuscht wird.

Recht auf Gegendarstellung